Erster Beitrag, delikate Anfrage...
Bin seit einigen Jahren pensioniert (Lehrer, Berlin) und lebe seitdem mit Hauptwohnsitz in Frankreich. Das Beihilfe-System mußte ich mit über die Grenze nehmen, geht ja nicht anders. Mit zunehmendem Alter wird mir immer klarer, daß das System "Beihilfe" nicht mehr funktionieren wird, sobald die Abrechnungsprozedur im Falle einer schweren Krankheit nicht mehr von mir selbst erledigt werden kann. Denn jede Rechnung muß schließlich ins deutsche übersetzt, mit Krankenhaus und Ärzten muß über zeitversetzte Bezahlung der Rechnungen verhandelt (so was kennt man hier in Frankreich nicht), der Beihilfeantrag muß sachgemäß ausgefüllt und die Korrespondenzen pünktlich erledigt werden. In Deutschland übernehmen das entweder Familienangehörige oder das Freiwilligenheer der Berufsverbände (muß man nur Mitgliedsbeiträge bezahlen) - im Ausland aber gibt es dieses Hilfsprogramm selbstverständlich nicht. Die dramatische Konsequenz kann dann eine Zwangs-Rückkehr in die "Heimat" sein, was dem Recht der Bewegungsfreiheit innerhalb der EU-Staaten klar widerspricht.
Für kurzfristige Auslandsaufenthalte oder Urlaubsreisen gibt es natürlich temporäre Lösungen, nicht aber für eine dauerhafte Umsiedlung ins EU-Ausland. Alle europäischen Arbeitnehmer, die in einer allgemeinen Krankenkasse versichert sind, können sich problemlos in das Krankensystem ihres Wahllandes einklinken (EU-Formular S1), die anfallenden Kosten werden dem Gastland via Brüssel vom Herkunftsland erstattet. Europa pur! Das alles trifft allerdings nicht auf uns Beihilfe-Beamte zu, denn die Beihilfe ist keine Erstattung von Krankenkassenbeiträgen (Solidarprinzip), sondern eine "private" Subvention, die der Staat seinen Beamten gewährt. Eine einmaliges Prinzip, das es nirgendwo sonst gibt und eigentlich mit europäischem Recht nicht vereinbar ist. Aber Brüssel hat 2004 die Beihilfe-Kröte geschluckt und als Ausnahmeerscheinung akzeptiert (die Beamtenlobby hat's ermöglicht

Weil ich das Prinzip der Beihilfe nicht nur aus persönlichen Gründen ablehne, sondern auch deshalb, weil es ein absurdes Privileg aus vergangenen Zeiten, schlichtweg ungerecht gegenüber allen anderen und außerdem sündhaft teuer ist, habe ich per Anwalt (Paris) Klage bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die abschlägige Antwort hat sechs Monate auf sich warten lassen: keine Weiterleitung an den Europäischen Gerichtshof (EGH) durch die Kommission. Für die nächste Etappe (Klage vor einem französischen Gericht zur Weiterleitung an den EGH) wäre es sehr förderlich, wenn sich weitere Beihilfe-Beamte fänden, die diese Klage unterstützten. Ziel ist, die "EU-Ausnahmegenehmigung" für die Beihilferegelung zu Fall zu bringen, damit als rechtswidrig zu erklären und damit die Kommission zu veranlassen, Deutschland zur "Korrektur" aufzufordern, was nicht weniger als die Abschaffung des Beihilfeprinzips bedeuten könnte - natürlich ein dickes Brett, das es zu bohren gilt, das weiß wohl auch die Kommission, wie die ganz und gar oberflächlich und lapidar formulierte Ablehnung vermuten läßt...
Meine Anfrage ans Forum : gibt es (oder kennt jemand) Beamtinnen oder Beamte, die dauerhaft im Ausland leben und mit der Beihilfe Probleme haben, oder sich ganz einfach mit dem Inhalt der Klage identifizieren und bereit wären, mit mir am selben Strang zu ziehen? Kosten (Anwalt) entstehen keine (zum Teil schon bezahlt).
Viele Grüße,
D.W.