Im Febr. 1996 habe ich gegen die damalige Höhe meines Kindergeldes Widerspruch eingelegt, weil das Bundesverfassungsgericht vorher feststellte, dass das Existenzminimum eines Kindes bei 657,- DM zu liegen hatte.
Mit dem Ruhen des Verfahrens erklärte ich mich einverstanden, bis eine rechtskräftige Entscheidung – ggf. vor dem Bundesverfassungsgericht – getroffen würde, bzw. durch den Gesetzgeber eine hinreichende Neuregelung beschlossen wäre.
Mein Widerspruch wurde an das BMF berichtet.
Im Jahr 2000 habe ich dann schriftlich nachgefragt, wie weit die Angelegenheit gediehen sei.
Es wurde mir mitgeteilt, dass die Widersprüche bei der zentralen Kindergeldstelle ( jetzt Familienkasse)
Lägen.
Im Jahr 2003 erhielt ich erneut eine Antwort, dass mein Einspruch aktenkundig sei und bis zur Entscheidung ruhend gestellt wurde.
Im Februar 2006 "feiert" mein Vorgang dann zehnjähriges Jubiläum.

Es ist wie seinerzeit mit der mangelhaften Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern:
Über zehn Jahre verschleppte der Bundestag die Entscheidung und wurde letztendlich vom Verfassungsgericht gezwungen, tätig zu werden.
Leider habe ich auch damals in die Röhre geschaut, weil ich glaubte, mit einer Unterschrift unter einer Liste sei dem Widerspruch Genüge getan.
Die richtigen Vordrucke hat der damalige Chef an seine Freunde verteilt, leider gehörte ich nicht dazu. Und das Landgericht, wofür ich noch viel Geld zahlen musste, hat dann leider meiner Ansicht, dass hier der Gleichbehandlungsgrundsatz zu gelten habe, nicht Folge geleistet.
Es sei dem Chef als Mitglied der Gewerkschaft frei gestellt, wem er die Vordrucke aushändige und wem nicht.
Umgerechnet waren das damals rund 17.000,- Euro, die der Vater Staat an einem seiner treuesten Diener gespart hatte.
Ernsthaft: Kann man als Beamter diesem Staat noch trauen????
