Fristen bei Zuweisung
Verfasst: 7. Sep 2015, 21:06
Guten Abend,
ich bin ganz neu im Beamtenverhältnis auf Widerruf und habe gleich eine etwas knifflige Frage: Weiß jemand von euch, ob es bei der Zuweisung von Beamten auf Widerruf (verschiedene Dienststellen in unterschiedlichen Städten, trotzdem beim selben Dienstherrn) Fristen zwischen Ankündigung der Zuweisung und der Zuweisung selbst einzuhalten sind? Ich meine, als Betroffener muss man ja auch Zeit haben, sich z.B. eine Wohnung vor Ort zu suchen, den Umzug zu organisieren usw.
Ich kenne mich diesbezüglich garnicht aus und habe Sorge, dass es im Verlauf der Ausbildung plötzlich heißen könnte: "Und übrigens Herr Bermann, in 14 Tagen sind Sie für X Monate in der Dienststelle YZ, die 200 km von hier entfernt ist.". Ginge das so einfach bzw. relativ kurzfristig?
Es wäre echt toll, wenn mir da jemand helfen könnte.
ich bin ganz neu im Beamtenverhältnis auf Widerruf und habe gleich eine etwas knifflige Frage: Weiß jemand von euch, ob es bei der Zuweisung von Beamten auf Widerruf (verschiedene Dienststellen in unterschiedlichen Städten, trotzdem beim selben Dienstherrn) Fristen zwischen Ankündigung der Zuweisung und der Zuweisung selbst einzuhalten sind? Ich meine, als Betroffener muss man ja auch Zeit haben, sich z.B. eine Wohnung vor Ort zu suchen, den Umzug zu organisieren usw.
Ich kenne mich diesbezüglich garnicht aus und habe Sorge, dass es im Verlauf der Ausbildung plötzlich heißen könnte: "Und übrigens Herr Bermann, in 14 Tagen sind Sie für X Monate in der Dienststelle YZ, die 200 km von hier entfernt ist.". Ginge das so einfach bzw. relativ kurzfristig?
Es wäre echt toll, wenn mir da jemand helfen könnte.