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Fristen bei Zuweisung

Verfasst: 7. Sep 2015, 21:06
von Bermann
Guten Abend,

ich bin ganz neu im Beamtenverhältnis auf Widerruf und habe gleich eine etwas knifflige Frage: Weiß jemand von euch, ob es bei der Zuweisung von Beamten auf Widerruf (verschiedene Dienststellen in unterschiedlichen Städten, trotzdem beim selben Dienstherrn) Fristen zwischen Ankündigung der Zuweisung und der Zuweisung selbst einzuhalten sind? Ich meine, als Betroffener muss man ja auch Zeit haben, sich z.B. eine Wohnung vor Ort zu suchen, den Umzug zu organisieren usw.

Ich kenne mich diesbezüglich garnicht aus und habe Sorge, dass es im Verlauf der Ausbildung plötzlich heißen könnte: "Und übrigens Herr Bermann, in 14 Tagen sind Sie für X Monate in der Dienststelle YZ, die 200 km von hier entfernt ist.". Ginge das so einfach bzw. relativ kurzfristig?

Es wäre echt toll, wenn mir da jemand helfen könnte.

Re: Fristen bei Zuweisung

Verfasst: 8. Sep 2015, 07:21
von sdh1807
In meinem bisherigen Arbeitsleben mit einigen Abordnungen finde ich 14 Tage Vorlaufzeit schon recht ordentlich.
Wobei "ach übrigens..." keine Abordnung ist, wohl eher eine gut gemeinte Information, der ein sachliche Stück Papier folgen sollte.

Jedem Beamten auf Widerruf sollte aber schon klar sein, das der Vorbereitungsdienst an verschiedenen Standorten durchgeführt wird

Re: Fristen bei Zuweisung

Verfasst: 8. Sep 2015, 10:20
von Bermann
Das ist mir selbstverständlich klar, darum geht es auch nicht. Ich möchte wissen, ob es eine vorgeschriebene Frist zwischen dem Zeitpunkt, an dem man erfährt WO man hinkommt, und demjenigen, an dem man dort anfängt, gibt.
Binnen 14 Tagen in einer völlig fremden Stadt eine Wohnung für, sagen wir, ein halbes Jahr zu finden, den Mietvertrag zu unterschreiben etc. und das neben der Arbeit erscheint mir jedenfalls nicht gerade leicht machbar...

Re: Fristen bei Zuweisung

Verfasst: 8. Sep 2015, 15:12
von Torquemada
Hast du eigentlich schon mal (naheliegend) die Behörde danach gefragt? Das sind doch keine Geheimnisse und das ganze sollte planbar den Leuten erklärt werden.

Re: Fristen bei Zuweisung

Verfasst: 8. Sep 2015, 20:05
von egyptwoman
Also wenn ich das richtig verstanden habe geht es hier doch um die Abordnung im Rahmen der Ausbildung. Zu meiner Zeit wurde einem schon zu Anfang gesagt welche Orte für die Ausbildung in Frage kommen. In der Regel hat der DH für solche Dinge auch Unterkünfte. Mal als Beispiel: Ich musste seinerzeit ein halbes Jahr in Landsberg den ersten Teil meiner Ausbildung machen, dort gab es Zimmer seitens der Anstalt die man mieten konnte, dasselbe in der zweiten Praktischen Ausbildungszeit in Nürnberg. Würde da mal nachfragen ob es in der Region wo du dann während der Ausbildung eingesetzt wirst sowas auch gibt.

egyptwoman