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DDU nachträglich zum Monatsersten?

Verfasst: 1. Sep 2015, 16:40
von seppel
Hallo Kollegen,
wenn die Zurruhesetzungs-Urkunde am 02. des Monats (.z.B. am 2. August)im Briefkasten liegt, kann dann die DDU ab dem 1. August gelten? Oder dürfte die DDU erst ab dem 01. September gelten?

Re: DDU nachträglich zum Monatsersten?

Verfasst: 1. Sep 2015, 17:28
von Torquemada
Klar. Die Telekom muss den Zugang schließlich auch nachweisen können. Und was kann sie nachweisen? Den Zugang am 2.August. Ruhestand somit ab September.

Re: DDU nachträglich zum Monatsersten?

Verfasst: 1. Sep 2015, 19:10
von seppel
ok, vielen Dank euch beiden für die Antworten