DDU nachträglich zum Monatsersten?
Verfasst: 1. Sep 2015, 16:40
Hallo Kollegen,
wenn die Zurruhesetzungs-Urkunde am 02. des Monats (.z.B. am 2. August)im Briefkasten liegt, kann dann die DDU ab dem 1. August gelten? Oder dürfte die DDU erst ab dem 01. September gelten?
wenn die Zurruhesetzungs-Urkunde am 02. des Monats (.z.B. am 2. August)im Briefkasten liegt, kann dann die DDU ab dem 1. August gelten? Oder dürfte die DDU erst ab dem 01. September gelten?