Trennungsübernachtungsgeld - Wechsel der Unterkunft?
Verfasst: 1. Sep 2015, 16:34
Hallo liebe Leute,
ich hätte einmal eine Frage. Ich bin Referendar bei der Bundeswehr und bin seit Mitte Juli bis Ende September an den Ort x abgeordnet. Ich bin Empfänger von Trennungsgeld § 3 TGV und habe eine Trennungsgeldwohnung am Dienstort. Höchstsatz für das Trennungsübernachtungsgeld beträgt 550 EUR pro Monat. Meine angemietete WOhnung bis 31.08.2015 kostete 500,00 EUR pro Monat.
Nach Absprache mit dem Vermieter bin zum 01.09.2015 ausgezogen da der WLAN Empfang in der Wohnung nicht funktioniert und ich auch keinen Mobilfunkempfang. Ein wenig Kontakt mit meiner Familie hätte ich dann doch gerne während der Woche!
Ich habe heute dem zuständigen Refü im Dienstleistungszentrum den neuen Vertrag gezeigt ( Miete: 510,00 EUR pro Monat) und um Übernahme der Miete gebeten für den Monat September bzw. nach Ende der Abordnung.
Antwort: Da die Miete nun teurer ist als die alte Wohnung würden nur die ursprünglichen 500 EUR bezahlt werden. Ganz egal ob der Höchstbetrag bei 550 EUR liegt oder nicht.
Mir geht es sicherlich nicht um die 10 EUR aber ich hätte gerne mal gewusst aufgrund welcher Verordnung oder Rechtslage der Refü solch eine Aussage macht? Wollte ihn erst selbst fragen aber er war schon relativ angepisst....
Danke im Voraus für die Info!
ich hätte einmal eine Frage. Ich bin Referendar bei der Bundeswehr und bin seit Mitte Juli bis Ende September an den Ort x abgeordnet. Ich bin Empfänger von Trennungsgeld § 3 TGV und habe eine Trennungsgeldwohnung am Dienstort. Höchstsatz für das Trennungsübernachtungsgeld beträgt 550 EUR pro Monat. Meine angemietete WOhnung bis 31.08.2015 kostete 500,00 EUR pro Monat.
Nach Absprache mit dem Vermieter bin zum 01.09.2015 ausgezogen da der WLAN Empfang in der Wohnung nicht funktioniert und ich auch keinen Mobilfunkempfang. Ein wenig Kontakt mit meiner Familie hätte ich dann doch gerne während der Woche!
Ich habe heute dem zuständigen Refü im Dienstleistungszentrum den neuen Vertrag gezeigt ( Miete: 510,00 EUR pro Monat) und um Übernahme der Miete gebeten für den Monat September bzw. nach Ende der Abordnung.
Antwort: Da die Miete nun teurer ist als die alte Wohnung würden nur die ursprünglichen 500 EUR bezahlt werden. Ganz egal ob der Höchstbetrag bei 550 EUR liegt oder nicht.
Mir geht es sicherlich nicht um die 10 EUR aber ich hätte gerne mal gewusst aufgrund welcher Verordnung oder Rechtslage der Refü solch eine Aussage macht? Wollte ihn erst selbst fragen aber er war schon relativ angepisst....
Danke im Voraus für die Info!