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Zuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Ruhestand

Verfasst: 31. Aug 2015, 19:02
von Pensionist
Hallo zusammen,

mich beschäftigt im Moment das Thema: Vorzeitiger Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit.

Ich bin 60 Jahre alt habe 43 Dienstjahre und werde wohl im nächsten Jahr wegen Dienstunfähigkeit in vorzeitigen Ruhestand gehen. Dabei ist mir bewusst, dass ich Abzüge von 10,8 % hinnehmen muss.
Nun habe ich in der Zeitung von Zuverdienstgrenzen gelesen welche auf das Ruhegehalt angerechnet werden.
Ich habe eine Solaranlage auf dem Dach welche mir im Monat ca 400 Euro einbringt und ich deswegen ein Kleingewerbe angemeldet habe. Meine Frau ist auch berufstätig und wir werden in der Steuer zusammen veranlagt.

Kann mir jemand sagen ob meine Pension bis zum erreichen des gesetzlichen Rentenalters wegen der Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb abgesenkt wird?

Vielen Dank für die Antwort

Re: Zuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Ruhestand

Verfasst: 31. Aug 2015, 19:12
von Torquemada
Pensionist hat geschrieben: Ich habe eine Solaranlage auf dem Dach welche mir im Monat ca 400 Euro einbringt und ich deswegen ein Kleingewerbe angemeldet habe. Meine Frau ist auch berufstätig und wir werden in der Steuer zusammen veranlagt.

Kann mir jemand sagen ob meine Pension bis zum erreichen des gesetzlichen Rentenalters wegen der Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb abgesenkt wird?

Lies dich hier mal in die Thematik ein (siehe auch Höchstbetrag).

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS ... ?nn=374166

Re: Zuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Ruhestand

Verfasst: 31. Aug 2015, 19:48
von Pensionist
Danke für die Antwort. Ich habe mich mit dem Thema noch nie befasst aus diesem Grund erscheint mir alles sehr kompliziert.
Aber wenn ich es richtig verstehe, werden mir wirklich die kompletten 400 Euro als Einkünfte angerechnet.

Re: Zuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Ruhestand

Verfasst: 31. Aug 2015, 21:32
von Torquemada
Pensionist hat geschrieben:Danke für die Antwort. Ich habe mich mit dem Thema noch nie befasst aus diesem Grund erscheint mir alles sehr kompliziert.
Aber wenn ich es richtig verstehe, werden mir wirklich die kompletten 400 Euro als Einkünfte angerechnet.
Das dürfte sich nicht besonders auswirken, weil du bis zu den 71,75 Prozent zuverdienen kannst. Es kommt noch die gestalterische Übertragung deiner Anteile auf deine Frau oder Kinder etc. in Frage. Lass dich mal vom Fachmann beraten.

Dein Threadtitel sollte besser lauten: Zuverdienstgrenzen bei Dienstunfähigkeit. Wurde hier schon oft gefragt.

Re: Zuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Ruhestand

Verfasst: 31. Aug 2015, 22:26
von Hemmschuh
Die Frau soll das Gewerbe anmelden.

Re: Zuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Ruhestand

Verfasst: 31. Aug 2015, 23:56
von Gloster
Solaranlagen auf dem eigenen Dach müssen überhaupt nicht als Gewerbe angemeldet werden. Beamtenrechtlich fällt das unter Verwaltung des eigenen Vermögens. Man muß auch nicht sein Geld verschenken, weil die Zinsen die Zuverdienstgrenzen überschreiten. :)

Re: Zuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Ruhestand

Verfasst: 1. Sep 2015, 07:56
von sdh1807
Gloster hat geschrieben:Solaranlagen auf dem eigenen Dach müssen überhaupt nicht als Gewerbe angemeldet werden. Beamtenrechtlich fällt das unter Verwaltung des eigenen Vermögens. Man muß auch nicht sein Geld verschenken, weil die Zinsen die Zuverdienstgrenzen überschreiten. :)
Das ist so nicht zu pauschalisieren.
In den einzelnen Bundesländern gibt es dazu eigene Regeln. Da kommt es zum Beispiel auf die Leistung der Anlage an.
Auch scheint es in einzelnen Ländern durchaus anzeigepflichtig zu sein.

Re: Zuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Ruhestand

Verfasst: 1. Sep 2015, 15:10
von Aubacke
Es gibt die Möglichkeit eine UG (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt) anzumelden. Erlöse aus UG werden auf die Zuverdienstgrenze nicht angerechnet.

Re: Zuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Ruhestand

Verfasst: 1. Sep 2015, 19:33
von Pensionist
ich habe mal das "Orakel" Google befragt und dieses Schreiben gefunden.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... GQ&cad=rjt

Ich denke die Regelungen welche hier zur Anwendung kommen gelten analog auch für Beamte.
Aber ich werde mir das Ganze für meinen speziellen Fall mal ausrechnen lassen und bin dann aussagefähig.