ich hätte folgende Frage und vielleicht geht / ging es ja schon jemand genauso....
Folgende Ausgangssituation (Beispiel):
Man ist zwei Wochen krank und hat am Wochenende keinen Dienst, die AU Bescheinigung geht jeweils von Montag bis Freitag (ohne Wochenende!).
Ist es Rechtens, wenn dann die DPL das Wochenende als Krankheitstage rechnen?
Wenn dies eine gängige Praxis wäre, hätte man schneller eine BEM als einem lieb ist

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, gibt es vielleicht irgendwo ein Urteil oder etwas handfestes, wo dies verbindlich geregelt ist?
Vielen Dank!