Verbeamtung oberhalb des Einstiegsamtes
Verfasst: 22. Aug 2015, 09:51
Hallo,
bei mir ist folgende Situation gegeben:
- Ende 30, Kommune in NRW, Hochschulstudium
- jahrelange Eingruppierung in EG 13
- Eingruppierung in EG 14 (ca. 8 Monate)
- Wechsel des Arbeitgebers --> EG 15 auf einer A15-Stelle (seit 18 Monaten)
Mir wurde bei Einstellung zugesichert, dass man mich bei einem möglichen Wunsch nach Verbeamtung unterstützen würde, dies aber Landes-seitig genehmigt werden müsste. Außerdem müsste ich eigentlich im Einstiegstamt (=A13) beginnen und könnte erst langsam nach oben befördert werden. Evtl. gäbe es hier Anrechnungsmöglichkeiten.
Ich habe mich nun entschieden, dass ich den Weg der Verbeamtung angehen möchte. Bevor ich aber das Gespräch mit unserem Personalbereich suche, möchte ich mich gerne vorab informieren. Nach einer längeren Recherche im Internet und in diesem Forum sieht es für mich nun so aus, dass eine Verbeamtung direkt in A15 auf Bundesebene wohl möglich wäre (--> BBG §20). Im Landesbeamtengesetz NRW ist es allerdings wohl anders geregelt. Hier ist grundsätzlich nur das Eingangsamt möglich. Der Landespersonalausschuss kann aber Ausnahmen zulassen (--> LBG NRW $15(2)).
Kann mir jemand sagen, ob ich mit den o.g. Daten überhaupt die Bedingungen für eine solche Ausnahme erfülle? So nehme ich ja bereits seit 18 Monaten die Aufgaben einer A15-Planstelle wahr.
bei mir ist folgende Situation gegeben:
- Ende 30, Kommune in NRW, Hochschulstudium
- jahrelange Eingruppierung in EG 13
- Eingruppierung in EG 14 (ca. 8 Monate)
- Wechsel des Arbeitgebers --> EG 15 auf einer A15-Stelle (seit 18 Monaten)
Mir wurde bei Einstellung zugesichert, dass man mich bei einem möglichen Wunsch nach Verbeamtung unterstützen würde, dies aber Landes-seitig genehmigt werden müsste. Außerdem müsste ich eigentlich im Einstiegstamt (=A13) beginnen und könnte erst langsam nach oben befördert werden. Evtl. gäbe es hier Anrechnungsmöglichkeiten.
Ich habe mich nun entschieden, dass ich den Weg der Verbeamtung angehen möchte. Bevor ich aber das Gespräch mit unserem Personalbereich suche, möchte ich mich gerne vorab informieren. Nach einer längeren Recherche im Internet und in diesem Forum sieht es für mich nun so aus, dass eine Verbeamtung direkt in A15 auf Bundesebene wohl möglich wäre (--> BBG §20). Im Landesbeamtengesetz NRW ist es allerdings wohl anders geregelt. Hier ist grundsätzlich nur das Eingangsamt möglich. Der Landespersonalausschuss kann aber Ausnahmen zulassen (--> LBG NRW $15(2)).
Kann mir jemand sagen, ob ich mit den o.g. Daten überhaupt die Bedingungen für eine solche Ausnahme erfülle? So nehme ich ja bereits seit 18 Monaten die Aufgaben einer A15-Planstelle wahr.