Rüchzahlung von Anwärterbezügen
Verfasst: 18. Aug 2015, 17:38
Hallo,
zur Situation:
Ich habe im September letzten Jahren mein Studium im gehobenen technischen Dienst begonnen und bin dementsprechend für die Dauer des Studiums Beamte auf Widerruf. zusätzlich war die Zusage, nach Beendigung des Studiums weitere 5 Jahre im Dienst zu bleiben, eine Vorraussetzung dafür.
Desweiteren beziehe ich ein Anwärtergrundgehalt mit Zuschlag.
Nun habe ich letzte Woche meine Bitte auf Entlassung aufgrund psychischer Belastung eingereicht. Hauptsächlicher Grund war Mobbing innerhalb des Kurses zum eine daher, dass ich eine Frau im Männerberuf bin, zum anderen daher, dass ich kein Abitur habe.
Die Situation hat sich in dem letzten Jahr so sehr verschlechtert, dass ich in fast dem gesamten letzten Jahr an Schlafstörungen litt. Zudem habe ich seit Geburt an Neurodermitis (Auslöser durch psychische Belastungen anerkannt), was mir in dem letzten Jahr zusätzliche Probleme gemacht hat. So ist in diesem Zeitraum mein bedarf an Kortison um das vierfache gestiegen im Vergleich zu dem Vorjahren, was auch nicht sonderlich gesund ist, da der Körper dieses nur sehr schwer wieder abbauen kann.
Von meinem Hausarzt habe ich bereits eine Bescheinigung, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter in der Lage bin, meinen Dienst weiter zu führen.
Eine Bescheinigung von meinem Hautarzt werde ich ebenfalls noch bekommen, inklusive einer Kopie der ausgestellten Rezepte für das Kortison
Zu meinem Anliegen:
Wie viel meiner Anwärterbezüge bzw Zuschläge werde ich ungefähr zurückzahlen müssen? Oder ist es ausreichend, dass ich belegen kann, dass die Entlassung aus gesundheitlichen Gründen vorgenommen wurde?
Vielen Dank im Vorraus
zur Situation:
Ich habe im September letzten Jahren mein Studium im gehobenen technischen Dienst begonnen und bin dementsprechend für die Dauer des Studiums Beamte auf Widerruf. zusätzlich war die Zusage, nach Beendigung des Studiums weitere 5 Jahre im Dienst zu bleiben, eine Vorraussetzung dafür.
Desweiteren beziehe ich ein Anwärtergrundgehalt mit Zuschlag.
Nun habe ich letzte Woche meine Bitte auf Entlassung aufgrund psychischer Belastung eingereicht. Hauptsächlicher Grund war Mobbing innerhalb des Kurses zum eine daher, dass ich eine Frau im Männerberuf bin, zum anderen daher, dass ich kein Abitur habe.
Die Situation hat sich in dem letzten Jahr so sehr verschlechtert, dass ich in fast dem gesamten letzten Jahr an Schlafstörungen litt. Zudem habe ich seit Geburt an Neurodermitis (Auslöser durch psychische Belastungen anerkannt), was mir in dem letzten Jahr zusätzliche Probleme gemacht hat. So ist in diesem Zeitraum mein bedarf an Kortison um das vierfache gestiegen im Vergleich zu dem Vorjahren, was auch nicht sonderlich gesund ist, da der Körper dieses nur sehr schwer wieder abbauen kann.
Von meinem Hausarzt habe ich bereits eine Bescheinigung, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter in der Lage bin, meinen Dienst weiter zu führen.
Eine Bescheinigung von meinem Hautarzt werde ich ebenfalls noch bekommen, inklusive einer Kopie der ausgestellten Rezepte für das Kortison
Zu meinem Anliegen:
Wie viel meiner Anwärterbezüge bzw Zuschläge werde ich ungefähr zurückzahlen müssen? Oder ist es ausreichend, dass ich belegen kann, dass die Entlassung aus gesundheitlichen Gründen vorgenommen wurde?
Vielen Dank im Vorraus