Hallo zusammen,
ich habe es schon versucht nachzulesen aber niergendwo entdeckt:
Wie schnell (nach einer Beförderung) ist es möglich eine Amtszulage (+ Z) zu erhalten? Gibt es Wartezeiten die eingehalten werden müssen? Wo kann ich dazu etwas nachlesen.
Hintergrund: Ich bin vor Kurzem rückwirkend zum 01.05.15 zu A9 befördert worden. Meine neue Beurteilung ist wieder mehr als sehr gut und ich hoffe bei der nächsten Beförderung einen hohen Listenplatz zu erlangen um ggf. in die Auswahl der zu befördernden zu kommen. Der Beförderungstermin ist meines Wissens zum 01.06.16. Wäre es möglich nach einem Jahr eine Amtszulage zu bekommen?
Beförderung nach A9 +Z wie schnell möglich
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Re: Beförderung nach A9 +Z wie schnell möglich
Die Gewährung einer Amtszulage ist keine Beförderung im statusrechtlichen Sinne, da keine Ernennung bzw. Übertragung eines höheren Amtes erfolgt. Daher ist § 22 Abs. 4 BBG hier nicht einschlägig.
Im Gegensatz zu Stellenzulagen sind Amtszulagen unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes (vgl. BBesG § 42 Abs. 2).
Für den nicht-militärischen Bereich gilt:
Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 Prozent der Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX BBesG ausgestattet werden.
Die Möglichkeiten der Gewährung einer Amtszulage sind in der Praxis zunächst von den haushaltstechnischen Gegebenheiten, vor allem der Planstellenausstattung, abhängig. Welche Dienstposten in einer Behörde die für einen Amtszulage notwendigen "herausgehobenen Funktionen" aufweisen, legt der Dienstherr fest. Die Auswahl der Dienstposteninhaber hat nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu erfolgen. Hierfür gibt es in den meisten Behörden interne Regelungen. Maßgebendes Auswahlkriterium ist in der Regel die Beurteilung.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Die Übertragung eines entsprechenden Dienstpostens und die damit verbundene Einweisung in eine Planstelle A9 + Z kann jeden A9er zu jeder Zeit "treffen". Wer der oder die Glücklich ist, hängt in den meisten Behörden von hausinternen Regelung bzw. Auswahlkriterien ab.
Im Gegensatz zu Stellenzulagen sind Amtszulagen unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes (vgl. BBesG § 42 Abs. 2).
Für den nicht-militärischen Bereich gilt:
Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 Prozent der Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX BBesG ausgestattet werden.
Die Möglichkeiten der Gewährung einer Amtszulage sind in der Praxis zunächst von den haushaltstechnischen Gegebenheiten, vor allem der Planstellenausstattung, abhängig. Welche Dienstposten in einer Behörde die für einen Amtszulage notwendigen "herausgehobenen Funktionen" aufweisen, legt der Dienstherr fest. Die Auswahl der Dienstposteninhaber hat nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu erfolgen. Hierfür gibt es in den meisten Behörden interne Regelungen. Maßgebendes Auswahlkriterium ist in der Regel die Beurteilung.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Die Übertragung eines entsprechenden Dienstpostens und die damit verbundene Einweisung in eine Planstelle A9 + Z kann jeden A9er zu jeder Zeit "treffen". Wer der oder die Glücklich ist, hängt in den meisten Behörden von hausinternen Regelung bzw. Auswahlkriterien ab.
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Re: Beförderung nach A9 +Z wie schnell möglich
Muss die Amtszulage nach A9vz+Z denn auch mindestens 2 Jahre gezahlt worden sein um als ruhegehaltfähig in der Pensionsberechnung berücksichtigt zu werden?
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Re: Beförderung nach A9 +Z wie schnell möglich
Einfach gesagt: "Ja"Muss die Amtszulage nach A9vz+Z denn auch mindestens 2 Jahre gezahlt worden sein um als ruhegehaltfähig in der Pensionsberechnung berücksichtigt zu werden?
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Re: Beförderung nach A9 +Z wie schnell möglich
Nein! Die Verleihung einer Amtszulage ist eine Beförderung iSd § 2 Abs. 8 S. 1 BLV.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 69?hl=true
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Re: Beförderung nach A9 +Z wie schnell möglich
„ Auswahl nach dem Leistungsprinzip auch bei Vergabe einer Amtszulage (A9mZ)
Die Gewährung einer Amtszulage ist insoweit einer Beförderung gleichgestellt (VG Hamburg, Beschluss vom 14.03.11 - 21 E 333/ 11-, bestätigt durch Beschwerdeentscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 28.04.11 - 1 Bs 56/11 -; VG Magdeburg, Beschluss vom 25.02.10 - 5 B 373/09-; OVG Bremen, Beschluss vom 04.08.08, IÖD 2008, 272). Es ist nicht zulässig, ganz einfach diejenigen Beamten für eine Beförderung auszuwählen, die bereits "auf einer solchen Stelle sitzen". (VG Hamburg, Beschluss vom 14.03.11, 21 E 333/11, bestätigt durch die bereits erwähnte Beschwerdeentscheidung vom 28.04.11).“
Quelle: https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... nz0010.htm
Die Gewährung einer Amtszulage ist insoweit einer Beförderung gleichgestellt (VG Hamburg, Beschluss vom 14.03.11 - 21 E 333/ 11-, bestätigt durch Beschwerdeentscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 28.04.11 - 1 Bs 56/11 -; VG Magdeburg, Beschluss vom 25.02.10 - 5 B 373/09-; OVG Bremen, Beschluss vom 04.08.08, IÖD 2008, 272). Es ist nicht zulässig, ganz einfach diejenigen Beamten für eine Beförderung auszuwählen, die bereits "auf einer solchen Stelle sitzen". (VG Hamburg, Beschluss vom 14.03.11, 21 E 333/11, bestätigt durch die bereits erwähnte Beschwerdeentscheidung vom 28.04.11).“
Quelle: https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... nz0010.htm
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Re: Beförderung nach A9 +Z wie schnell möglich
Um kein neues Thema aufzumachen, hätte ich hier mal eine Frage.
Sofern ich A9mZ(militärisch) bin und mich Versetzen lassen möchte, bin ich an A9mZ stellen gebunden, oder kann ich mich auf A9 DP bewerben und "verliere" dadurch dann nur wieder meine Zulage?
Vielen Dank vorab!
Sofern ich A9mZ(militärisch) bin und mich Versetzen lassen möchte, bin ich an A9mZ stellen gebunden, oder kann ich mich auf A9 DP bewerben und "verliere" dadurch dann nur wieder meine Zulage?
Vielen Dank vorab!
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Re: Beförderung nach A9 +Z wie schnell möglich
Du bist also BS oder SaZ in A9Z?
Und auf was willst du dich bewerben?
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