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wiedereingliederung nach ruhestand
Verfasst: 3. Aug 2015, 16:16
von jailhouse
Hallo,
nach mehrjährigem Ruhestand wurde ich nun vom Vollzugsarzt wieder in den Dienst versetzt. Laut meinem behandelnden Arzt hält dieser es für unverantwortlich mich zum Dienst zu schicken. Der Vollzugsarzt möchte mich nach ca. 4 Jahren mit 4 und 6 Stunden schrittweise in 4 Monaten zurückschicken. Vorab wurde ich von einem externen Gutachter über Stunden gequält bzw untersucht und durfte gefühlte 1.000 Fragen beantworten. Ich fühle mich total überfordert und bin am Ar.... Kann kaum noch schlafen .... Bin jetzt genau an dem Punkt wie vor einigen Jahren, mir geht es Sch.... Welche Rechte habe ich? Einen Anwalt möchte ich nicht nehmen, da ich auch keine Berufsrechtschutz habe und mich das nochmehr belasten würde und evtl auch noch zum finanziellen Desaster führt.
Vielleicht gibt es ja jemanden der ähnliche Erfahrungen gemacht hat
Re: wiedereingliederung nach ruhestand
Verfasst: 4. Aug 2015, 14:27
von schäferhund
Hallo jailhouse,
könntest du uns bitte erklären, was ein "Vollzugsarzt" ist. Ist das nicht ein Mediziner, der sich um Inhaftierte kümmert ? Kann man ihn mit einem Amtsarzt vergleichen ?
Wenn dein dich behandelnder Arzt eine andere Auffassung als dieser Vollzugsarzt vertritt, könnte es evtl. etwas heikel werden.
Re: wiedereingliederung nach ruhestand
Verfasst: 4. Aug 2015, 14:54
von jailhouse
der Vollzugsarzt hat die Aufgaben des Amtsarztes übernommen und ist auch für Gefangene zuständig
Re: wiedereingliederung nach ruhestand
Verfasst: 4. Aug 2015, 15:03
von egyptwoman
Also erstmal entscheidet nicht der Vollzugsarzt (der hier wohl offenbar auch die Aufgabe des Amtsarztes übernimmt, was meiner Meinung nach zu Prüfen ist ob das überhaupt Rechtmäßig ist, aber vielleicht kennt sich damit jemand aus) ob du wieder Dienstfähig bist oder nicht, er schreibt das Gutachten für das Ministerium also deinen Dienstherrn und dieser entscheidet in letzter Instanz ob man dich wieder für Dienstfähig hält oder nicht. Der Dienstherr kann, muss sich aber nicht an das Gutachten halten.
Du sagst das du keine Rechtschutzversicherung hast, ich würde aber trotzdem mal einen Beratungstermin bei einem Anwalt für Beamtenrecht einholen, die Kosten dafür halten sich in Grenzen, man muss ihn ja nicht gleich angagieren, ich hab seinerzeit 216 Euro für das Beratungsgespräch gezahlt, ist zwar auch ne Menge Geld für jemand in vorzeitigem Ruhestand, aber das sollte es dir wert sein, denn dort bekommst du Infos wie du dich weiterhin verhalten kannst, welche Möglichkeiten du hast. Evtl. ruft der Anwalt auch gleich bei deinem zuständigen Sachbearbeiter an (war bei mir so).
Nicht gleich den Kopf in den Sand stecken, wie schon gesagt, ob und inwieweit du dienstfähig bist und man dich reaktiviert entscheidet nicht der Amtsarzt sondern dein DH.
liebe Grüße egyptwoman
Re: wiedereingliederung nach ruhestand
Verfasst: 4. Aug 2015, 15:56
von schäferhund
jailhouse hat geschrieben:der Vollzugsarzt hat die Aufgaben des Amtsarztes übernommen und ist auch für Gefangene zuständig
Danke für die Information
Hmm,.... also ich sehe da folgende Probleme:
1.
Dieser Vollzugsarzt ist ja ebenfalls JVA-Mitarbeiter und somit eigentlich ein Kollege von dir. Es kann nicht sein, dass ein Kollege, mit dem ich vielleicht noch viele Jahre zusammenarbeiten muss, meine ganze Krankengeschichte kennt. Zugegeben, es mag Fälle geben, in denen der/die Erkrankte dies sogar wünscht, dies dürfte dann aber eher die Ausnahme sein.
2.
Wo bleibt da noch die Neutralität ? Mein mich untersuchender Amtsarzt war fast zwei Autostunden von mir entfernt und hatte mit meiner Dienststelle nichts, aber auch rein gar nichts zu tun. Da besteht doch schon irgendwie die Gefahr, das der Vollzugsarzt vom Gefängnisleiter irgendwie beeinflusst wird. Oder täusche ich mich da ?
Du warst mehrere Jahre im Ruhestand. Interessant wäre natürlich zu wissen, wie lange schon und welches Lebensalter. Normalerweise sind Reaktivierungen ab einem bestimmten Alter kaum noch durchführbar und wären auch völlig sinnlos.
Gruß
Schäferhund
Re: wiedereingliederung nach ruhestand
Verfasst: 5. Aug 2015, 10:26
von tiefenseer
Hallo Schäferhund,
Dein Hinweis:
schäferhund hat geschrieben:
Du warst mehrere Jahre im Ruhestand. Interessant wäre natürlich zu wissen, wie lange schon und welches Lebensalter. Normalerweise sind Reaktivierungen ab einem bestimmten Alter kaum noch durchführbar und wären auch völlig sinnlos.
Gruß
Schäferhund
ist nicht ganz korrekt!
Du weißt doch ...Dein Bauchgefühl einerseits und die tatsächliche relative Rechtsstaatlichkeit auf der anderen Seite...
Bitte einfach mal in die Beamtengeseztes der Länder bzw. des Bundes schauen.
Demnach ist eine Reaktivierung in einigen Ländern noch bis kurz vor Ultimo möglich und vom Gesetzgeber sogar gewünscht. Wie ist es sonst zu erkären, dass man die 5 Jahresregel aus einigen Beamtengesetzen entfernt hat.
Entsprechechendes Input findest Du bereits hier im Forum.
Schönen Tag noch alle miteinander
Re: wiedereingliederung nach ruhestand
Verfasst: 5. Aug 2015, 13:21
von schäferhund
Hallo tiefenseer,
ja, stimmt schon, was Du schreibst - an dieser 5-Jahresregel wurde in der Vergangenheit ziemlich herumgeschraubt. Hier und da findet sie aber noch Anwendung. Ausschlaggebend ist natürlich der Dienstherr und wenn dieser meint, dass er keinen Ex-Mitarbeiter mehr haben möchte, der fünf Jahre weg war und dann auch noch irgendwo zwischen 50 und 60 ist, dann haben wir diese Regelung durch die Hintertür eigentlich wieder eingeführt.
Sehen wir es doch mal so: Je länger ein Bediensteter im Ruhestand war und je älter er ist, desto schwieriger wird er in das alltägliche Berufsleben zurückgeführt werden können, er hat sich einfach zu sehr vom Arbeitsleben entfremdet (Ausnahmen wird es geben). Rechtlich gesehen mag der DH hier sicher richtig liegen - ob er sich mit der Reaktivierung solcher Leute eine Freude bereitet, erscheint allerdings fraglich.
Gruß vom Schäferhund
Re: wiedereingliederung nach ruhestand
Verfasst: 6. Aug 2015, 15:03
von herr b
Ich würde folgendermaßen vorgehen, zum Dienst erscheinen, die volle Kohle
einstreichen, wenn dein Doc es für unverantwortlich hält dich zu reaktivieren
würde ich nach ein paar Tagen dort erscheinen und mir eine AU holen.
Dann geht der "Spass" von vorne los...
Und du bekommst di volle Kohle.
Re: wiedereingliederung nach ruhestand
Verfasst: 7. Aug 2015, 09:17
von schweizer
Also Sachen gibt es. Rein von der Logik finde ich das schon sehr eigenartig. Ein Kollege beurteilt deinen Zustand. Vor allem kommt es eher selten vor das der Amtsarzt von der Empfehlung des Hausarztes abweicht. Aber wenn es hart auf hart kommt, hingehen und dann nach 2 Wochen neuen AU. Sollen sie mal zu sehen, was sie am Ende davon haben
Re: wiedereingliederung nach ruhestand
Verfasst: 8. Aug 2015, 16:23
von jailhouse
Vielen Dank für die Infos, warte mal das Gespräch mit der Antsaltsleitung ab, was der dazu sagt und wie er sich das vorstellt
Re: wiedereingliederung nach ruhestand
Verfasst: 9. Dez 2015, 11:35
von Jupp
Hi - ist schon sehr kurios. Ich wurde auch von einem Anstaltsarzt in den Vorruhestand geschickt. Bin dann fast drei Jahre vom PEM hingehalten worden, weil ich wieder in den Dienst wollte. Die PEM konnte mich nicht vermitteln (wie denn auch, bin ja kein Verwaltungsbeamter). Jetzt würde ich gerne wieder in den aktiven Dienst zurück. Wollte bei der Flüchtlingsarbeit helfen. Da wird man aber nicht reaktiviert sondern man muss sich als Honorarkraft bewerben. Ich bin noch NIE untersucht worden nach dem Gutachten des Anstaltsarztes und das liegt mittlerweile fast 5 Jahre zurück. Ich bin gesund, möchte Dienst tun, geht aber nicht. Weis jemand etwas über Reaktivierungen? (Dr.Google weiß schon viel, aber nichts tatsächliches über uns Strafvollzugsleute
)
Re: wiedereingliederung nach ruhestand
Verfasst: 9. Dez 2015, 13:01
von Torquemada
Jupp hat geschrieben: Wollte bei der Flüchtlingsarbeit helfen. Da wird man aber nicht reaktiviert sondern man muss sich als Honorarkraft bewerben. ..... Ich bin gesund, möchte Dienst tun, geht aber nicht. Weis jemand etwas über Reaktivierungen?
Hinweis Nr. 1
Eine Honorarkraft dürfte haarscharf an der Scheinselbständigkeit vorbeischrammen....
Hinweis Nr. 2
Unabhängig von den Zuständen beim Strafvollzug, musst du einen förmlichen Antrag stellen.
"Ich bin völlig gesund und dienstfähig. Ich beantrage........blabla..........Antworten Sie mir bitte bis zum (Dreimonatsfrist).
Wenn die nicht antworten oder einen negativen Bescheid schicken, bleibt nur der Gang zum Fachanwalt (Stickwort Verwaltungsgericht).
Re: wiedereingliederung nach ruhestand
Verfasst: 9. Dez 2015, 16:43
von herr b
Jupp hat geschrieben: Bin dann fast drei Jahre vom PEM hingehalten worden, weil ich wieder in den Dienst wollte. Die PEM konnte mich nicht vermitteln (wie denn auch, bin ja kein Verwaltungsbeamter).
Hallo Jupp, könntest du mir mehr Infos zu PEM NRW geben, denke bei mir läuft es auch darauf hinaus.
Ich hab den Vorteil das ich noch einen Abschluss als Verwaltungsfachangestelter in der Tasche habe,
somit dürften meine Chancen vermittelt zu werden doch erheblich besser stehen oder?