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Re: Vorruhestand

Verfasst: 31. Aug 2015, 07:31
von Gerda
Ich würde an deiner Stelle davon ausgehen, was du selbst möchtest und wie es dir besser geht. Sollte das mit der DDU in Ordnung sein, würde ich die 2-Wochenfrist so annehmen und innerhalb dieser schreiben und im Umkehrschluss letztlich genauso.

M. E. bräuchte man wenn, dann einen RA im Beamtenrecht und nicht im Verwaltugsrecht.... Verwaltungsrecht ist nur bedingt hilfreich....

Grüssle Gerda

Re: Vorruhestand

Verfasst: 14. Sep 2015, 19:23
von Dienstunfall_L
Hallo,

ich danke allen aus diesem Thread für ihre Hilfestellungen und Überlegungen.

Update:
Da ich keine anwaltliche rechtssichere Auskunft erhalten konnte, dass mich aufs Bundesrecht beziehen kann, hatte ich keine Angriffspunkte gegen die 2-Wochen-Frist und habe sie eingehalten, um die Möglichkeit nutzen zu können, Einwendungen zu erheben.

LG, L.

Re: Vorruhestand

Verfasst: 17. Feb 2019, 23:13
von agentin_bea
Torquemada hat geschrieben: 3. Aug 2015, 15:01 ... Ich kenne aus dem Personalwesen (Bund) nur diesen Ablauf. Da kann man die Zurruhesetzung etwas verzögern, wenn man kurz vor Ablauf der Frist dann den BR einschaltet etc. (bzw. Personalrat).
Hallo,

ich bin ganz neu hier und habe zu dem zitierten Tipp folgende Fragen:

Mein Dienstherr hat mir nach entsprechendem amtsärztlichen Gutachten die Zurruhesetzung angekündigt, die Monatsfrist läuft gerade. Grds. bin ich einverstanden, eine kleine Verzögerung käme mir aus finanziellen Gründen jedoch sehr entgegen. Ich werde kurz vor Ablauf der Frist um Einschaltung des PR bitten.

Mitgeschickt wurden Papiere zur Berechnung des Ruhegehalts, die ich schnellstmöglich ausfüllen soll. Ist es empfehlenswert, dies wirklich ganz schnell zu tun oder hätte ein verzögertes Ausfüllen evt. Einfluss auf das gesamte Verfahren?

Festgestellt wurde ein GdB von 30, mein Gleichstellungsantrag wurde abgelehnt (vor allem wegen Status als Lebenszeitbeamtin, außerdem weil ich durchgängig krankgeschrieben war). Da mir der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit bescheinigt, möchte ich eine Höherstufung beantragen. Würde die Mitteilung an meinen Dienstherren, dass ich eine Höherstufung beantragt habe, die Dauer des Verfahrens ebenfalls beeinflussen, z.B. weil die SB-Vertretung eingeschaltet wird?

Vielen Dank vorab!

Re: Vorruhestand

Verfasst: 18. Feb 2019, 07:59
von Dienstunfall_L
Hallo agentin_bea,

den PR selber anzusprechen, ist wichtig.
Möglichst frühzeitig und nicht bis Ende der Frist warten.

Bei der SchwBV möglichst heute anrufen und Beratung einholen, wie wegen einer Gleichstellung am besten vorgegangen werden könnte bzw. ob diese noch etwas ändern könnte.

Re: Vorruhestand

Verfasst: 19. Feb 2019, 09:03
von agentin_bea
Hallo Dienstunfall,

danke für die fixe Antwort. Unsere SchwBV machte auf mich bisher keinen kompetenten Eindruck. Das wird nicht viel Sinn haben. PR ist viel besser...

Re: Vorruhestand

Verfasst: 19. Feb 2019, 14:11
von Dienstunfall_L
Besprich das mit der SchwBV mal mit dem PR, die wissen meist gut Bescheid, wie die SchwBV einzuschätzen ist.

Ich schicke dir eine PN.

Re: Vorruhestand

Verfasst: 8. Jul 2022, 16:17
von Allium
Rosenrot hat geschrieben: 4. Aug 2015, 12:35 Bei mir kam im 1.Schritt die Ankündigung per Zustellung (wegen der 4-wöchigen Fristenwahrung im Falle einer schriftlichen Stellungnahme, in der Einwendungen vorgebracht werden können).
Nach 4 Wochen kam die Verfügung und die Urkunde zur Versetzung in den Ruhestand, ebenfalls mit Zustellungsurkunde.
Der Erhalt hat sich auch wegen des Poststreiks in den nächsten
Monat verschoben, sodaß ich einen Monat länger meine Bezüge erhalten habe und auch der abzugeltende Urlaub sich um 2 Tage erhöhte.
Dies hier verstehe ich nicht so ganz...in der Verfügung mit entsprechender 4 wöchiger Widerspruchsfrist steht aber doch drin, zu wann man genau in den Ruhestand versetzt wird...normal doch mit dem Ende des Monats, in welchem dem Beamten diese Verfügung zugestellt wurde- auch wenn die offizielle Urkunde dann aus unerklärlichem Grund erst im nächsten Monat beim Beamten ankommt, gilt doch die Verfügung schon oder nicht? Somit müsste das Geld doch auch mit dem Ruhegehalt später wieder verrechnet werden und steht dem Beamten nicht mehr gänzlich zu? Auch der Urlaubsanspruch verlängert sich nur, weil die offizielle Urkunde noch nicht vorliegt?

Re: Vorruhestand

Verfasst: 30. Jun 2023, 21:30
von Kringel
Hallo @ all,

wenn ein Bundesbeamter zum 31.07. eines Jahres in den Ruhestand versetzt wird, wieviel Urlaubsanspruch besteht dann ?

Gruß Kringel

Re: Vorruhestand

Verfasst: 30. Jun 2023, 21:50
von Aufsteiger85
"Zum 31.07." oder "Mit Ablauf des 31.07."?

Sofern letzteres: 7/12 x 30 Tage = 17,5 = 18 Tage.

Re: Vorruhestand

Verfasst: 30. Jun 2023, 22:49
von Kringel
@Aufsteiger85

Danke.

Und ja, mit Ablauf des 31.07.

Gruß