Verwaltungsvollstreckung im EU-Ausland
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Verwaltungsvollstreckung im EU-Ausland
Können Leistungsbescheide nach dem Verwaltungskostenvollstreckungsgesetz im Eu-Ausland vollstreckt werden, da Rom I, Rom II und Brüssel I in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten nicht greifen?
Re: Verwaltungsvollstreckung im EU-Ausland
Ja, ggf. auch im Rahmen der Amtshilfe. Für die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe innerhalb der Union gilt das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 07.12.2011, welches in Art. 1 das EU-Beitreibungsgesetz enthält (vgl. z.B. Heidelberger Kommentar, Sadler VwVG/VwZG § 5 Rn. 5 ff.)
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)