Ich denke, ob die Beihilfe bei Nichtversicherung zu zahlen hat, dürfte geklärt sein. Sicherlich gilt das VVG-Urteil zunächst für Badem-Würthemberg, dürfte aber anderswo nicht anders ausfallen.
Die Klägerin unterliegt zwar der Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 VVG. § 1 Abs. 5 Satz 1 BVO ist aber wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht rechtswidrig und daher im vorliegenden Verfahren – als Ergebnis einer durchzuführenden inzidenten Normenkontrolle der im Range einer Rechtsverordnung stehenden landesrechtlichen Vorschrift – als unwirksam zu behandeln.
Ich kann mich nicht erinnern, dass meine Beihilfestelle (Bund) jemals nach einem Versicherungsschutz gefragt hat, warum auch? Erst jetzt im Rahmen einer Prüfung wg. Dienstunfall wäre es aufgefallen, da sie sich nach Vorerkrankungen erkundigt hat.
Das
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) i.V.m. § 193 Versicherungsgesetz betrifft auch Beamte, wonach alle Bürger einer Versicherungspflicht unterliegen.
Wer über keine KV verfügt, verstößt gegen § 193 (3) VVG.
Bußgeldvorschriften habe ich keine Entdeckt, aber die Prämienzuschläge dürften sich Rahmen eines deftigen Bußgeldes bewegen, wenn man auffällt...
@Lorbass_0815
§ 193 (3) VVG sagt:
Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst....
Wenn Dein Wohnsitz in der Schweiz liegt, unterliegst Du IMHO nicht der Versicherungspflicht. Es gilt nun zu Prüfen, wo sich Dein Wohnsitz befindet
«
Ort der ständigen Niederlassung» einer (natürlichen) Person (§7 Abs. 1 BGB).
...an einem Ort ständig niederlässt mit dem Willen, den Ort zum Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse zu machen; § 7 ff. BGB.
Fundstelle und mehr:
http://www.rechtslexikon.net/d/wohnsitz/wohnsitz.htm
Lorbass_0815 hat geschrieben:Ist es möglich, aufgrund eines Wohnsitzes i.d. Schweiz die KV-Pflicht zu umgehen?
Nur um zu
umgehen wohl kaum...
Da der
Wohnsitz auch für das spätere Beamtendasein in Bezug auf mannigfaltiger Vorschriften von Bedeutung sein wird, wird der Dienstherr schon alleine eine Prüfung vornehmen, wo sich der Mittelpunkt Deiner Lebensinteressen befindet.
Hast Du Haus und Familie in der Schweiz, keine Frage, ansonsten ist der Ort Deines Dienstes und jene Wohnung das nächste schwerwiegende Kriterium.
Mal meine Meinung, nicht missverstehen, soll kein erhobener Zeigefinger sein!
Sich in der Schweiz eine Wohnung zu mieten und sich dort zu versichern nehme ich Dir nicht ab, da es wirtschaflicher Blödsinn ist. Was soll da gespart werden? Ne PKV hier kostet als junger Mensch vllt. 150 Euronen. Ergo gehe ich davon aus, dass Du dir die sparen willst. Hab ich auch grundsätzlich kein Problem mit...
Aber wenn Du schon zu Beginn Deiner Karriere versuchst, bestehende Gesetze durch Trickserei auszuhebeln und dazu noch Tipps in einem Beamtenforum erhoffst, meinst Du, ob das Beamtendasein das Richtige für Dich ist?
LG vom Mikesch