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Beamte bekommen Geld für Brillen
Verfasst: 17. Jul 2015, 15:21
von arme Sau
Der ganze Artikel in der süddeutschen de / 16. Juli 2015, 19:24 Uhr
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/bay ... -1.2569047
Es geht um bayerische Beamtenbeihilfe;
Eine Bundesweite Klärung wäre wünschenswert !
Zitat:
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Auf ... Klage hin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden, dass Beamte mit gravierender Sehschwäche Beihilfe für Brillengläser erhalten müssen. Die bisherige Praxis sei verfassungswidrig, machte der 14. Senat am Donnerstag deutlich.
...
Die Beschränkung in der Bayerischen Beihilfeverordnung, meint nun der VGH, käme einem Teilausschluss gleich und sei mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht vereinbar. Dieser müsse nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung im Krankheitsfall gewährleisten.
...
"Das schließt zwar grundsätzlich nicht aus, bestimmte Hilfsmittel ganz oder teilweise von der beamtenrechtlichen Beihilfe auszuschließen", sagt das Gericht. Ärztlich verordnete Sehhilfen seien aber - jedenfalls bei gravierenden Sehschwächen - im täglichen Leben unverzichtbar.
...
Die "gravierende Sehschwäche" ist derzeit nicht definiert !
arme Sau
Re: Beamte bekommen Geld für Brillen
Verfasst: 17. Jul 2015, 21:37
von Gertrud1927
Hallo. in der BBhV gibt es so etwas mit. mindestens ein Auge unter 0,2. BBhV Kapitel 7, Anlage 11, Abschnitt 4, Unterabschnitt 5, n, bb. Ich hoffe ich habe alle Angaben richtig. Ich glaube ich weiß warum das so versteckt ist. Bei jedem Beihilfeantrag gibt es Geld erst nach Widerspruch. Aber mit Hinweis hierauf wird immer gezahlt.
Re: Beamte bekommen Geld für Brillen
Verfasst: 17. Jul 2015, 22:37
von Torquemada
Ich bin kurzsichtig mit so ca. Minus 4,5 Diop. Soll das bedeuten, dass ich irgendwas zu eventl. neuen Gläsern bekomme?
Re: Beamte bekommen Geld für Brillen
Verfasst: 18. Jul 2015, 08:36
von Gertrud1927
Hallo. Wenn das zutrifft dann ja, sogar fürs Gestell. bb)
funktionell Einäugigen (bestkorrigierter Visus mindestens eines Auges unter 0,2). Ist aber schon ziemlich blind auf einem Auge. Es ging mir auch nur darum ,es gibt Werte ab wann.
Re: Beamte bekommen Geld für Brillen
Verfasst: 18. Jul 2015, 13:00
von Torquemada
Gertrud1927 hat geschrieben:Hallo. Wenn das zutrifft dann ja, sogar fürs Gestell. bb)
funktionell Einäugigen (bestkorrigierter Visus mindestens eines Auges unter 0,2). Ist aber schon ziemlich blind auf einem Auge. Es ging mir auch nur darum ,es gibt Werte ab wann.
Das verstehe ich jetzt nicht. Ist starke Kurzsichtigkeit jetzt ein Grund für eine Bezahlung der Gläser oder nicht? Ich habe auch noch Astigmatismus.
Siehe hier:
http://www.pbeakk.de/leistungen/grundve ... der-c.html
Re: Beamte bekommen Geld für Brillen
Verfasst: 18. Jul 2015, 17:10
von Gertrud1927
Hallo. Dein Link ,Sehhilfen ,der dritte Punkt , therapeutische Sehh., Verweis zur BBhV dann bist Du da wo ich in meiner ersten Post hingewiesen habe. Kap 7, Anl 11 usw.
Re: Beamte bekommen Geld für Brillen
Verfasst: 21. Jul 2015, 13:23
von Silencium
Der Klarstellung halber sei noch darauf hingewiesen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Revision zugelassen wurde. Es besteht insofern derzeit noch keine Möglichkeit irgendwelche Ansprüche für aktuelle Beihilfefälle daraus herzuleiten, sodass die bisherigen Regelungen b.a.W. Anwendung finden.
Re: Beamte bekommen Geld für Brillen
Verfasst: 1. Feb 2016, 10:13
von Melissa1973
Hallo liebe Kollegen,
ich habe das Thema mal wieder "hochgezogen", da ich mit den Beihilfevorschriften des Bundes so meine Probleme habe.
Kurz: Ich bin stark kurzsichtig und habe einen Dioptrinwert von ca. - 11 beidseitig. Nachdem ich 2003 mir letztmalig eine Brille habe anfertigen lassen, habe ich 2015 aufgrund Auflösungserscheinungen meiner alten Brille, mir eine neue Brille beschafft. Aufgrund des hohen Dioptrinwertes habe ich selbstverständlich stark gepresste Gläser bestellt. Kostenpunkt pro Glas ca. 300 €. 2003 hatte meine damalige Beihilfestelle mitgeteilt, dass die Kosten der Gläser "dem Grunde nach beihilfefähig" sind, einer Erstattung jedoch nicht in Betracht käme. Diese Kosten wurden demzufolge (da dem Grunde nach beihilfefähig) von meiner PKV übernommen. Jetzt, nach über 10 Jahren, lehnt die Beihilfe erneut die Übernahme der Kosten ab, jedoch mit der Mitteilung, dass die Kosten der neuen Brille NICHT "dem Grunde nach beihilfefähig" sei. Demzufolge lehnt meine PKV auch diese Übernahme der noch offenen Kosten ab. Ich bin nunmehr vollkommen irritiert. Selbstverständlich kenne ich die Vorschrift des Beihilferechts; ich bin weder unter 18 noch habe ich eine Augenkrankheit, die mich als schwerst sehgeschädigt oder gar blind einstufen. Jedoch bin ich auf eine Brille angewiesen. Dienst kann ich ohne korrekte Sehhilfe nicht leisten (by the way: ich würde noch nicht mal den Bus finden, der mich zur Dienststelle bringt ).
Gab es zwischen 2003 und 2015 eine Änderung in den BBhV des Bundes hinsichtlich der Kategorisierung "dem Grunde nach beihilfefähig"? Und auch wenn sich das Urteil des OVG mit den Beihilferecht des Landes Bayern beschäftigt, gäbe es eine gute Chance dies als Grundlage für einen Widerspruch oder gar Klage zu machen? Im Land Bayern gibt es zumindest etwas zu den Gläsern hinzu, beim Bund nix mehr.
Ich danke Euch,
Viele Grüße,
Melissa
Re: Beamte bekommen Geld für Brillen
Verfasst: 1. Feb 2016, 11:06
von Torquemada
Melissa1973 hat geschrieben: ich bin weder unter 18 noch habe ich eine Augenkrankheit, die mich als schwerst sehgeschädigt
Ist das bei Minus 11 Dioptrien wirklich so?
Re: Beamte bekommen Geld für Brillen
Verfasst: 1. Feb 2016, 11:42
von Melissa1973
Ja leider gem. der Auslegung der BBhV. So auch bei dem Beamten, der das Urteil in Bayern erstritten hat. Ebenfalls - 11 und Ablehnung der Kostenübernahme hinsichtlich der Gläser.
Re: Beamte bekommen Geld für Brillen
Verfasst: 1. Feb 2016, 17:09
von Zollkodex-Ritter
Ich denke Torquemada spielte darauf an, dass man die Schiene Schwerbehinderung mal in Angriff nehmen sollte.
Meinem Gefühl nach mit -11 Dioptrin bds. sollte hier sehr wohl eine Sehbehinderung vorliegen.
Re: Beamte bekommen Geld für Brillen
Verfasst: 4. Feb 2016, 21:01
von Bananen-Willi
Das kam heute von unserem Personalrat...vielleicht hilfts dem einen oder anderen weiter:
BEIHILFEFÄHIGKEIT VON SEHHILFEN
Aufgrund des Urteils des BayVGH vom 14.07.2015 – Az. 14 B 13.654 – ist die im bayerischen Beihilferecht verankerte Beschränkung der Aufwendungen für Sehhilfen von Erwachsenen beim Vorliegen einer gravierenden Sehschwäche nichtig. Als Konsequenz hieraus müssen die Beihilfevorschriften entsprechend geändert werden. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass nunmehr auch Sehhilfen für Erwachsene bei einer gravierenden Sehschwäche ab –10,0 dpt erstattet werden. Das Finanzministerium hat daher mit Schreiben vom 28.09.2015 das Landesamt für Finanzen gebeten, die beabsichtigte Gesetzesänderung des § 22 Abs. 1 S.1 BayBhV bereits für ab dem 14.07.2015 beschaffte Sehhilfen anzuwenden. Die in Art. 96 Abs. 3a BayBG bzw. in § 48 Abs. 6 BayBhV normierte Jahresfrist zur Geltendmachung der Ansprüche auf Beihilfe soll insoweit nicht zur Anwendung kommen. Alle bisher geltenden Erstattungsrichtlinien bleiben unverändert bestehen.