Konrektor Förderschule (A14) - gehobener oder höherer Dienst

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Petze
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Konrektor Förderschule (A14) - gehobener oder höherer Dienst

Beitrag von Petze »

Hallo zusammen,
bin ich als Konrektor einer Förderschule mit der Besolundg A14 in NRW im höheren Dienst?
Die zuständige Bezirksregierung verneint dies, das wundert mich aber sehr....
Meines Wissens ist A13 das Verzahnungsamt (damit bin ich eingestiegen). Ich habe aber mit dem Wechsel zum Konrektor keine modulare Qualifizierung für den höheren Dienst durchlaufen - ich dachte immer, dass ich mit A14 automatisch im höheren Dienst bin.
Wer kann mir da eine verlässliche Auskunft geben?
Vielen Dank
Viele Grüße,
Peter
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Bananen-Willi
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Re: Konrektor Förderschule (A14) - gehobener oder höherer Di

Beitrag von Bananen-Willi »

Eine verbindliche Antwort wird dir hier wohl nur dein Personalamt geben können.

Für mich persönlich ist es allerdings schon vorstellbar, dass du in A14 bist, ohne dadurch in den höheren Dienst gerutscht zu sein. Einige Bundesländer, beispielsweise Berlin, BW oder Brandenburg haben Sonderregelungen, dass in manchen Verwendungen A14 im gehobenen Dienst als Endbesoldungsstufe möglich ist.
Ein anderes Beispiel für solche Sonderregelungen sind auch Gerichtsvollzieher in Bayern. Diese sind dem mittleren Dienst zugeordnet, Eingangsamt ist A8. Trotzdem ist die Endstufe der Hauptgerichtsvollzieher in A10, Verzahnungsamt wäre aber A9. Auch in A10 bleibt der GV dem mittleren Dienst zugeordnet.
Auch von Feuerwehren habe ich schon gehört, dass in manchen Sonderverwendungen eine Endbesoldung eine Stufe über dem Verzahnungsamt erfolgt, ohne dass die Laufbahngruppe gewechselt würde, dafür habe ich aber keinen Beleg, nur Hörensagen.
Blue Ice Ultra
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Re: Konrektor Förderschule (A14) - gehobener oder höherer Di

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Grundsätzlich ist die Besoldungsgruppe A13 schon das "Verzahnungsamt" zwischen g.D. und h.D. (§ 6 LVO NRW).

Allerdings ist für den (formalen) Aufstieg in den höheren Dienst weiterhin die modulare Qualifizierung nötig (§ 38 LVO NRW), so dass man Dich wohl zunächst zur Erprobung auf die Stelle gesetzt hat und zu einem späteren Zeitpunkt (nach Bewährung) die modulre Qualifizierung vornehmen wird.
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