Hallo marie,
.. die Gewerkschaft... im Rechtsstreit kostenmäßig unterstützend ... hä?
Schau auf die Website deiner Gewerkschaft und deren Werbung für Mitglieder.
Eigentlich müsstest du dort finden, dass du als Mitglied (beruflichen) Rechtsschutz (RSV) hast.
Das bedeutet, du kannst dich zB vor Ort bei der gewerkschaftl. Rechtsberatung erst einmal informieren,
das bedeutet aber auch, dass du einen anderen Anwalt beauftragen kannst, wenn der Rechtsschutz eine Zusage macht (wie das Verfahren läuft, erklärt dir der Anwalt, erzähle ihm, du hast Rechtschutz über die Gwerkschaft XY).
Lass dich zunächst beraten, unterschreibe nicht "mal eben" ein Mandat. Die RSV muss dir keinen zweiten Anwalt zahlen, ein Wechsel wird auf jd. Fall komplizierter und teurer als eine Beratungsgebühr ggf. vorab zu zahlen ...
Bin Laie, dies war keine Rechtsberatung.
LG, L.
Zwangspensionierung/Frühpensionierung
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung
Hallo Marie,
wenn du bei der Polizei bist und in der Gewerkschaft, dann hat diese Gewerkschaft, zumindest die Kosten für ein Erstgespräch zu übernehmen.
Ist keine Rechtsberatung , sondern hier in BW ist das so.
In deinem Falle, der sich so vielschichtig nun entwickelt hat, immer mehr dazukommt, alles kreuz und quer geschrieben wurde und wahrscheinlich auch noch wird, kann ich dir nur einen Rat geben:
Leg beim Anwalt alles offen und dann finde eine Lösung!
Gruß Kodiak
wenn du bei der Polizei bist und in der Gewerkschaft, dann hat diese Gewerkschaft, zumindest die Kosten für ein Erstgespräch zu übernehmen.
Ist keine Rechtsberatung , sondern hier in BW ist das so.
In deinem Falle, der sich so vielschichtig nun entwickelt hat, immer mehr dazukommt, alles kreuz und quer geschrieben wurde und wahrscheinlich auch noch wird, kann ich dir nur einen Rat geben:
Leg beim Anwalt alles offen und dann finde eine Lösung!
Gruß Kodiak
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung
Hallo Kodiak,
danke, für Deinen Beitrag. Inzwischen habe ich ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt geführt. Im Moment warte ich immer noch auf den angekündigten Termin beim Polizeiarzt . Davon wird abhängen, wie man dann die Sache angeht. Die Warterei ist ziemlich nervtötend, aber man hat den Termin ja für "Juli" angekündigt. Ich muss jetzt einfach mal abwarten, wie das läuft. Danach melde ich mich wieder und danke Euch schon jetzt für Euren Rat und Eure Unterstützung.
VG Marie
danke, für Deinen Beitrag. Inzwischen habe ich ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt geführt. Im Moment warte ich immer noch auf den angekündigten Termin beim Polizeiarzt . Davon wird abhängen, wie man dann die Sache angeht. Die Warterei ist ziemlich nervtötend, aber man hat den Termin ja für "Juli" angekündigt. Ich muss jetzt einfach mal abwarten, wie das läuft. Danach melde ich mich wieder und danke Euch schon jetzt für Euren Rat und Eure Unterstützung.
VG Marie
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung
Hallo Marie,
ich glaub ,ob es deiner Gesundheit zuliebe nicht besser ist, beim Polizeiarzt den möglichen Ruhestand selbst anzusprechen/anzustoßen !
Ist aber von außen immer etwas leichter gesagt, denn da gehört viel (vor allem finaziell) abgewogen.
Nur, die Gesundheit lässt keinerlei Spielraum zu
Gruß Kodiak
ich glaub ,ob es deiner Gesundheit zuliebe nicht besser ist, beim Polizeiarzt den möglichen Ruhestand selbst anzusprechen/anzustoßen !
Ist aber von außen immer etwas leichter gesagt, denn da gehört viel (vor allem finaziell) abgewogen.
Nur, die Gesundheit lässt keinerlei Spielraum zu
Gruß Kodiak
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung
Hallo
ob dich dein DH Zwangspensionieren will oder nicht, ist seine Entscheidung. Ob er damit durchkommt, die der Gerichte.
Wenn man dir das Leben schwer machen möchte, zunächst durch psychischen Druck, dann dreh doch den Spiess einfach um.
Wie bereits geraten: Stell sofort einen Antrag auf Schwerbehinderung, auch und gerade wenn du dich nicht "behindert" fühlst.
in Bayern hier http://www.zbfs.bayern.de/menschen-behi ... is/antrag/
Aufgrund deiner Krankengeschichte und den OP's könnte dabei mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 rauskommen.
Bei einem GdB von 30 und 40 kann man auf Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit einem Schwerbehinderten (ab GdB 50+) gleichgestellt werden.
Die Schwerbehinderung bzw. die Gleichstellung, gilt ab Tag der Antragstellung, also bitte mit den Anträgen beeilen, denn das kann einige Monate dauern.
Damit sind einige Vorteile (Steuerfreibetrag, leidensgerechter Arbeitsplatz usw.) verbunden.
Ich gehe hier nur mal auf die Vorteile ein, die bei einem Zurruhesetzungsverfahren zur Anwendung kommen können.
Du fällst unter den besonderen Schutz des SGB IX (neuntes Buch).
Bei nahezu allen Entscheidungen ist die Schwerbehindertenvertretung deiner Dienststelle zu beteiligen,
bei einer anerkannten Gleichstellung zusätzlich noch eine weitere Behörde (in SH das sog. Integrationsamt),
die helfen dir deine Rechte durchzusetzen und falls eine Frühpensionierung unausweichlich ist,
zieht sich durch die Beteiligung das Zurruhesetzungsverfahren in die Länge.
(Zeitgewinn bedeutet, du bekommst bis dahin volles Gehalt und die längere Zeit ist natürlich erhöhend pensionswirksam).
Im Bundesrecht gibt es eine Vorschrift (näheres fällt mir gerade nicht ein, könnte ich aber bei Bedarf nachreichen),
wonach auf Antrag des Beamten, bestimmte Vorzeiten in der freien Wirtschaft (zb. Ausbildung) auf die Pension anzurechnen sind.
Bei mir war es eine 3jähr. Lehre in einem Handwerksberuf. Statt meinem tatsächlichen Eintritt mit 20 Lebensjahren, wird nach
stattgegebenen Antrag meine Pension ab dem 17 Lebensjahr berechnet, immerhin 3 Jahre plus, was sich gerade bei einer vorzeitigen Pensionierung auswirkt.
Mach dich schlau (Gewerkschaft, Personalstelle usw.), ob das für dich geltende Beamtenrecht eine ähnliche Möglichkeit bietet und stell sofort diesen Antrag.
Ist dein Arbeitsplatz "leidensgerecht"? Wenn nicht, stell Anträge auf zb. ergonomischen Arbeitsplatz (höhenverstellbarer Tisch, dynamischer Stuhl usw.),
auch das dauert und der DH wird dir nicht zuletzt aus Fürsorgegründen vor einer Zurruhesetzung die Möglichkeit einer "Bewährung" einräumen müssen,
was wiederum Zeit gewinnt. Also, mal mit deinem Arzt sprechen und mit Attest die entsprechenden Anträge stellen.
Dann sind die erstmal beschäftigt...
Wenn du die Frühpensionierung schon nicht verhindern kannst, solltest du zumindestens noch soviel wie möglich mitnehmen.
Das betriebliche Eingliederungsmangement nach dem SGB (bei längeren Erkrankungen) sollte auch durchgeführt worden sein,
dazu ist der DH gesetzlich verpflichtet. Dieses Angebot würde ich immer annehmen.
ob dich dein DH Zwangspensionieren will oder nicht, ist seine Entscheidung. Ob er damit durchkommt, die der Gerichte.
Wenn man dir das Leben schwer machen möchte, zunächst durch psychischen Druck, dann dreh doch den Spiess einfach um.
Wie bereits geraten: Stell sofort einen Antrag auf Schwerbehinderung, auch und gerade wenn du dich nicht "behindert" fühlst.
in Bayern hier http://www.zbfs.bayern.de/menschen-behi ... is/antrag/
Aufgrund deiner Krankengeschichte und den OP's könnte dabei mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 rauskommen.
Bei einem GdB von 30 und 40 kann man auf Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit einem Schwerbehinderten (ab GdB 50+) gleichgestellt werden.
Die Schwerbehinderung bzw. die Gleichstellung, gilt ab Tag der Antragstellung, also bitte mit den Anträgen beeilen, denn das kann einige Monate dauern.
Damit sind einige Vorteile (Steuerfreibetrag, leidensgerechter Arbeitsplatz usw.) verbunden.
Ich gehe hier nur mal auf die Vorteile ein, die bei einem Zurruhesetzungsverfahren zur Anwendung kommen können.
Du fällst unter den besonderen Schutz des SGB IX (neuntes Buch).
Bei nahezu allen Entscheidungen ist die Schwerbehindertenvertretung deiner Dienststelle zu beteiligen,
bei einer anerkannten Gleichstellung zusätzlich noch eine weitere Behörde (in SH das sog. Integrationsamt),
die helfen dir deine Rechte durchzusetzen und falls eine Frühpensionierung unausweichlich ist,
zieht sich durch die Beteiligung das Zurruhesetzungsverfahren in die Länge.
(Zeitgewinn bedeutet, du bekommst bis dahin volles Gehalt und die längere Zeit ist natürlich erhöhend pensionswirksam).
Im Bundesrecht gibt es eine Vorschrift (näheres fällt mir gerade nicht ein, könnte ich aber bei Bedarf nachreichen),
wonach auf Antrag des Beamten, bestimmte Vorzeiten in der freien Wirtschaft (zb. Ausbildung) auf die Pension anzurechnen sind.
Bei mir war es eine 3jähr. Lehre in einem Handwerksberuf. Statt meinem tatsächlichen Eintritt mit 20 Lebensjahren, wird nach
stattgegebenen Antrag meine Pension ab dem 17 Lebensjahr berechnet, immerhin 3 Jahre plus, was sich gerade bei einer vorzeitigen Pensionierung auswirkt.
Mach dich schlau (Gewerkschaft, Personalstelle usw.), ob das für dich geltende Beamtenrecht eine ähnliche Möglichkeit bietet und stell sofort diesen Antrag.
Ist dein Arbeitsplatz "leidensgerecht"? Wenn nicht, stell Anträge auf zb. ergonomischen Arbeitsplatz (höhenverstellbarer Tisch, dynamischer Stuhl usw.),
auch das dauert und der DH wird dir nicht zuletzt aus Fürsorgegründen vor einer Zurruhesetzung die Möglichkeit einer "Bewährung" einräumen müssen,
was wiederum Zeit gewinnt. Also, mal mit deinem Arzt sprechen und mit Attest die entsprechenden Anträge stellen.
Dann sind die erstmal beschäftigt...
Wenn du die Frühpensionierung schon nicht verhindern kannst, solltest du zumindestens noch soviel wie möglich mitnehmen.
Das betriebliche Eingliederungsmangement nach dem SGB (bei längeren Erkrankungen) sollte auch durchgeführt worden sein,
dazu ist der DH gesetzlich verpflichtet. Dieses Angebot würde ich immer annehmen.
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- Registriert: 08.07.2015 10:29
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung
Hallo Marie,
mich würde der aktuelle Sachstand in deiner Angelegenheit interessieren.
Gruß
Kodiak aus BW
mich würde der aktuelle Sachstand in deiner Angelegenheit interessieren.
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Kodiak aus BW