ist eine Entscheidung gefallen. Die Bloggerin B. U**** darf trotz des Neutralitätsgebotes für Beamte ihre
Ausbildung mit Kopftuch antreten, teilte die Behörde am Dienstag mit.
Dabei dürfe U**** jedoch keine „hoheitlichen Aufgaben mit Außenwirkung“ übernehmen.
Die Bewerberin, die einen Teil ihrer juristischen Ausbildung beim Bezirksamt absolvieren wollte, hatte angekündigt,
während der Arbeit nicht auf das religiöse Symbol verzichten zu wollen. Der Bezirk hatte deswegen angekündigt,
die Bewerbung erneut zu prüfen.
Wir wissen alle, was das bedeutet: Die Islamisierung unseres öffentlichen Lebens schreitet munter voran.
Typen wir U**** sind als Speerspitzen eingesetzt und tanzen von Erfolg zu Erfolg,
weil unsere Politik auf den Knien herumrutscht.
