Vorruhestand KV-mitversicherung bei Minijob
Verfasst: 1. Jun 2015, 12:20
Hallo,
nun habe ich jetzt schon etliche Seiten hier durchforstet, finde leider keine passende Antwort auf eine Frage.
Ich bin Postbeamter , meine Frau Postbeamtin im Vorruhestand. Sie ist bei mir in der PbeaKK mitversichert.
Sie hat ein zu versteuerndes Einkommen von derzeit 14500 Euro und möchte einen Minijob auf 450 Euro-Basis machen.
Dann käme sie aber auf über 18000 Euro und müsste sich Privat krankenversichern. Laut Pbeakk darf ihr Gesamteinkommen diese 18000 nicht überschreiten.
Nur ist dieser Minijob mit 2% Pauschalversichert, und man braucht ihn dadurch auf der Einkommenssteuererklärung garnicht erwähnen.
Dadurch würde sich auf meinen Bescheid, wenn ich richtig überlege, ja das zu versteuernde Einkommen bei ihr nicht erhöhen und sie bleibt bei 14500 Euro.
Nur sollte zum Gesamteinkommen nicht dieser Minijob zugerechnet werden ?
Laut Postbeakk :
Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner
Ihr mitversicherter Partner kann 2015 weiterhin mitversichert bleiben, wenn dessen Gesamtbetrag der Einkünfte für das Jahr 2013 die gültige Einkommensgrenze von 18.000 EUR bzw. 17.000 EUR nicht überstiegen hat.
Der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt und ist daher auf dem Einkommensteuerbescheid gesondert ausgewiesen. Neben den Einkünften aus einer Beschäftigung, Renten und Versorgungsbezügen zählen hierzu auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie regelmäßige Zahlungen aus Rentenversicherungen oder Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen. Steuerlich bereits abgegoltene Kapitalerträge, etwa Zinsen oder Dividenden, erhöhen den „Gesamtbetrag der Einkünfte“. Dagegen vermindern steuerlich abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten den Gesamtbetrag. Die maßgeblichen Einkünfte müssen durch eine Kopie des Einkommenssteuerbescheides nachgewiesen werden. Selbst erstellte Ausdrucke von Steuerprogrammen können jedoch nicht berücksichtigt werden.
Eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse hat Vorrang vor einer Mitversicherung in der Grundversicherung in der PBeaKK. Eine abgeschlossene Zusatzversicherung ist hiervon nicht betroffen.
Dort lese ich , das man alle Einkünfte angeben muss, und zwar wie sie auf dem Einkommensbescheid stehen. Nur würde der Minijob nicht dabeistehen, da ich ihn wegen der Pauschalbesteuerung nicht bei der
Lohnsteuererklärung angeben brauche. Beisst sich das nicht ? oder mache ich einen Denkfehler.
Ist jemand hier im Forum, der vielleicht ebenfalls als mitversicherter Pensionär/in einen Minijob ausübt und mir Hilfe geben kann ?
Taucht dieser Minijob überhaupt nicht auf dem Steuerbescheid auf und muss ich ihn dadurch der PbeaKK nicht mitteilen. Oder zieht da was anderer als der Einkommensbescheid ?
Ich will die Pbeakk auch nicht belügen mit dem Verdienst, daher will ich es vorab klären, ehe meine Frau den Job annnimmt.
Oder gibt es Stellen bzw Links, die mir da weiterhelfen würden ? Probiert habe ich schon Minijob-Zentrale,Bundesknappschaft,PBeaKK,Steuerberater...., aber nie etwas 100%iges als Antwort bekommen.
Falls jemand mit diesem Thema vertraut ist und mir helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
Mfg Frank
nun habe ich jetzt schon etliche Seiten hier durchforstet, finde leider keine passende Antwort auf eine Frage.
Ich bin Postbeamter , meine Frau Postbeamtin im Vorruhestand. Sie ist bei mir in der PbeaKK mitversichert.
Sie hat ein zu versteuerndes Einkommen von derzeit 14500 Euro und möchte einen Minijob auf 450 Euro-Basis machen.
Dann käme sie aber auf über 18000 Euro und müsste sich Privat krankenversichern. Laut Pbeakk darf ihr Gesamteinkommen diese 18000 nicht überschreiten.
Nur ist dieser Minijob mit 2% Pauschalversichert, und man braucht ihn dadurch auf der Einkommenssteuererklärung garnicht erwähnen.
Dadurch würde sich auf meinen Bescheid, wenn ich richtig überlege, ja das zu versteuernde Einkommen bei ihr nicht erhöhen und sie bleibt bei 14500 Euro.
Nur sollte zum Gesamteinkommen nicht dieser Minijob zugerechnet werden ?
Laut Postbeakk :
Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner
Ihr mitversicherter Partner kann 2015 weiterhin mitversichert bleiben, wenn dessen Gesamtbetrag der Einkünfte für das Jahr 2013 die gültige Einkommensgrenze von 18.000 EUR bzw. 17.000 EUR nicht überstiegen hat.
Der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt und ist daher auf dem Einkommensteuerbescheid gesondert ausgewiesen. Neben den Einkünften aus einer Beschäftigung, Renten und Versorgungsbezügen zählen hierzu auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie regelmäßige Zahlungen aus Rentenversicherungen oder Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen. Steuerlich bereits abgegoltene Kapitalerträge, etwa Zinsen oder Dividenden, erhöhen den „Gesamtbetrag der Einkünfte“. Dagegen vermindern steuerlich abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten den Gesamtbetrag. Die maßgeblichen Einkünfte müssen durch eine Kopie des Einkommenssteuerbescheides nachgewiesen werden. Selbst erstellte Ausdrucke von Steuerprogrammen können jedoch nicht berücksichtigt werden.
Eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse hat Vorrang vor einer Mitversicherung in der Grundversicherung in der PBeaKK. Eine abgeschlossene Zusatzversicherung ist hiervon nicht betroffen.
Dort lese ich , das man alle Einkünfte angeben muss, und zwar wie sie auf dem Einkommensbescheid stehen. Nur würde der Minijob nicht dabeistehen, da ich ihn wegen der Pauschalbesteuerung nicht bei der
Lohnsteuererklärung angeben brauche. Beisst sich das nicht ? oder mache ich einen Denkfehler.
Ist jemand hier im Forum, der vielleicht ebenfalls als mitversicherter Pensionär/in einen Minijob ausübt und mir Hilfe geben kann ?
Taucht dieser Minijob überhaupt nicht auf dem Steuerbescheid auf und muss ich ihn dadurch der PbeaKK nicht mitteilen. Oder zieht da was anderer als der Einkommensbescheid ?
Ich will die Pbeakk auch nicht belügen mit dem Verdienst, daher will ich es vorab klären, ehe meine Frau den Job annnimmt.
Oder gibt es Stellen bzw Links, die mir da weiterhelfen würden ? Probiert habe ich schon Minijob-Zentrale,Bundesknappschaft,PBeaKK,Steuerberater...., aber nie etwas 100%iges als Antwort bekommen.
Falls jemand mit diesem Thema vertraut ist und mir helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
Mfg Frank