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Verlängerung Probezeit nach der Regelprobezeit

Verfasst: 30. Mai 2015, 10:37
von Chris89
Hallo,

mein Name ist Chris, komme aus Hessen und bin Beamter auf Probe bei der BF einer größeren Kommune. Meine Probezeit soll mir jetzt nach über 3 Jahren und 4 Monaten in denen ich Beamter auf Probe bin, verlängert werden. Die Regelprobezeit beträgt 3 Jahre bei uns und kann aus gegebenem Anlass um max. 2 Jahre verlängert werden - das ist mir bekannt. Seit 4 Monaten warte ich eigentlich auf meine BAL Urkunde, was sich aus internen Gründen (nicht nur bei mir) bis Dato verzögert hat. Nun soll ein Gespräch geführt werden, in welchem mir die Verlängerung um ein Jahr mittgeteilt werden soll. Hintergrund ist die rechtskräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe vor über einem Jahr, diesbezüglich habe ich allerdings bis zur Ladung zum Gespräch der Probezeitverlängerung nichts von meinem Dienstherrn gehört (gemeldet hatte ich das Verfahren bereits vor der Verurteilung auf dem Dienstweg). Bisherige Beurteilungen sind überdurchschnittlich bis sehr gut, gesundheitlich bestehen absolut keine Einwände. Gibt es hier keine Fristen o. ä. so das ich einen Rechtsbeistand konsultieren könnte, mit Aussicht auf Erfolg? Lange vor Ablauf der Regelprobezeit hätte man ja das Gespräch mit mir suchen können...

Gruß, Chris.

Re: Verlängerung Probezeit nach der Regelprobezeit

Verfasst: 30. Mai 2015, 13:03
von Torquemada
Nimm dir bei dieser Konstellation gleich einen Anwalt, der auf Beamtenrecht spezialisiert ist.

Re: Verlängerung Probezeit nach der Regelprobezeit

Verfasst: 30. Mai 2015, 13:26
von Dream-Teacher
Hey,

ich kann mich meinem Vorredner / Schreiber oder Rednerin nur anschließen. Vielleicht bist DU ja auch in einem Verband drin, der das Dienstrecht durch Rechtschutz abdeckt. Wenn nicht, NEHME DIR EINEN ANWALT das Geld ist es allemal Wert und wenn mich nicht alles Täuscht, sind solche Kosten sogar steuerlich absetzbar.

Ich stelle mir speziell die Frage, die DU aber hier nicht beantworte musst, sondern eher mit Deinem RA besprechen solltest, ob die Verurteilung auf ein dienstliches Fehlverhalten zurückzuführen ist.

Herzliche Grüße

D-T

Re: Verlängerung Probezeit nach der Regelprobezeit

Verfasst: 31. Mai 2015, 09:41
von Chris89
Hallo,

danke für die bisherigen Ratschläge. Werde einen Anwalt - zumindest für ein erstes Beratungsgespräch - konsultieren. Auf ein dienstliches Fehlverhalten ist die Verurteilung zu besagter Geldstrafe nicht zurück zu führen, dies war eine "Privatsache" die berufliche Belange quasi nicht tangiert (kein BTM / WaffenG / Körperverletzung / Brandstiftung).

Schade das es hier keine eindeutigen Fristen o. ä. gibt a'la Regelprobezeit rum = Bewährung festgestellt oder solange noch kein BAL = "ausgeliefert" ohne wenn und aber.