Verlängerung Probezeit nach der Regelprobezeit
Verfasst: 30. Mai 2015, 10:37
Hallo,
mein Name ist Chris, komme aus Hessen und bin Beamter auf Probe bei der BF einer größeren Kommune. Meine Probezeit soll mir jetzt nach über 3 Jahren und 4 Monaten in denen ich Beamter auf Probe bin, verlängert werden. Die Regelprobezeit beträgt 3 Jahre bei uns und kann aus gegebenem Anlass um max. 2 Jahre verlängert werden - das ist mir bekannt. Seit 4 Monaten warte ich eigentlich auf meine BAL Urkunde, was sich aus internen Gründen (nicht nur bei mir) bis Dato verzögert hat. Nun soll ein Gespräch geführt werden, in welchem mir die Verlängerung um ein Jahr mittgeteilt werden soll. Hintergrund ist die rechtskräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe vor über einem Jahr, diesbezüglich habe ich allerdings bis zur Ladung zum Gespräch der Probezeitverlängerung nichts von meinem Dienstherrn gehört (gemeldet hatte ich das Verfahren bereits vor der Verurteilung auf dem Dienstweg). Bisherige Beurteilungen sind überdurchschnittlich bis sehr gut, gesundheitlich bestehen absolut keine Einwände. Gibt es hier keine Fristen o. ä. so das ich einen Rechtsbeistand konsultieren könnte, mit Aussicht auf Erfolg? Lange vor Ablauf der Regelprobezeit hätte man ja das Gespräch mit mir suchen können...
Gruß, Chris.
mein Name ist Chris, komme aus Hessen und bin Beamter auf Probe bei der BF einer größeren Kommune. Meine Probezeit soll mir jetzt nach über 3 Jahren und 4 Monaten in denen ich Beamter auf Probe bin, verlängert werden. Die Regelprobezeit beträgt 3 Jahre bei uns und kann aus gegebenem Anlass um max. 2 Jahre verlängert werden - das ist mir bekannt. Seit 4 Monaten warte ich eigentlich auf meine BAL Urkunde, was sich aus internen Gründen (nicht nur bei mir) bis Dato verzögert hat. Nun soll ein Gespräch geführt werden, in welchem mir die Verlängerung um ein Jahr mittgeteilt werden soll. Hintergrund ist die rechtskräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe vor über einem Jahr, diesbezüglich habe ich allerdings bis zur Ladung zum Gespräch der Probezeitverlängerung nichts von meinem Dienstherrn gehört (gemeldet hatte ich das Verfahren bereits vor der Verurteilung auf dem Dienstweg). Bisherige Beurteilungen sind überdurchschnittlich bis sehr gut, gesundheitlich bestehen absolut keine Einwände. Gibt es hier keine Fristen o. ä. so das ich einen Rechtsbeistand konsultieren könnte, mit Aussicht auf Erfolg? Lange vor Ablauf der Regelprobezeit hätte man ja das Gespräch mit mir suchen können...
Gruß, Chris.