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A = verbeamtet?
Verfasst: 23. Mai 2015, 02:28
von benko
Hallo,
leider habe ich die folgende Frage beim Vorstellungsgespräch so explizit nicht gestellt, und hoffe dass sich jemand auskennt, um sie mir zu beantworten.
Ich kann im Oktober als Vermessungsoberinspektoranwärter bei einer Landesvermessungsverwaltung (Katasteramt) anfangen und das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach dem 18-monatigen Vorbereitungsdienst. Nun, dass ich bei entsprechend erfolgreich abgeschlossener Prüfung übernommen werde, ist sozusagen fast sicher; und zwar in Entgeltgruppe A10. Bedeutet diese Entgeltgruppe jetzt automatisch, dass ich dann direkt als Beamter auf Probe übernommen werde ?
Danke und viele Grüße
Re: A = verbeamtet?
Verfasst: 23. Mai 2015, 11:29
von Ruheständler
Hallo,
zur Erklärung :
Beamtenverhältnis auf Probe (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BBG)
Das Beamtenverhältnis auf Probe ist eine feste Bedingung, um später den Status Beamter auf Lebenszeit zu erreichen und ist gedacht als eine Bewährung für den anstehenden festen Beamtendienst. Auch hier unterscheidet man zwischen zwei Formen der Probezeit: die statusrechtliche Probezeit und die laufbahnrechtliche Probezeit. Als Beispiel dient: ein 26jähriger Beamter kann die rechtliche Probezeit durchlaufen haben, sich auf Grund seines Alters aber immer noch in der statusrechtlichen Probezeit befinden. Die Probezeit endet erst dann, wenn er zum Beamten auf Lebenszeit ernannt worden ist. In § 9 Abs. 2 BBG ist geregelt, dass ein Beamtenverhältnis auf Probe spätestens nach 5 Jahren in eine Verhältnis auf Lebenszeit umgewandelt wird. Hierzu müssen allerdings die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Während der Probezeit kann ein Beamter gekündigt werden, womit er naturgemäß eine schwächere Stellung hat als ein Beamter auf Lebenszeit. Die Probezeiten sind je nach Status unterschiedlich. Für einen Beamten, der in den gehobenen Dienst wechseln möchte, beträgt die Probezeit 2,5 Jahre. Während der Probezeit soll die Eignung des Beamten für den Dienst festgestellt werden. Relativ neu sind die Probezeiten in Führungspositionen. Mit dieser Regelung soll festgestellt werden, inwieweit der Beamte für eine leitende Funktion geeignet ist. Hier beträgt die Probezeit zwei Jahre. Läuft diese Form der Probezeit ruhen auch die Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Beamtenverhältnis auf Widerruf (§ 5 Abs. 2 BBG)
Die Besonderheit dieses Dienstverhältnis bezeichnet sich durch die besondere Entlassungsform. Der Beamte auf Widerruf kann auf Grund § 32 Abs. 2 BBG durch Widerruf des Beamtenverhältnisses aus jedem nicht ermessensfehlerhaften Grund entlassen werden. Ihm ist allerdings die Gelegenheit zu geben, den Vorbereitungsdienst abzuleisten und die Laufbahnprüfung abzulegen. Die Laufbahnprüfung bezeichnet einen Vorbereitungsdienst des Beamten in eine bestimmte Fachrichtung. So lange diese Prüfungszeit währt, befindet sich der Beamte im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Gruß vom Ruheständler
Re: A = verbeamtet?
Verfasst: 24. Mai 2015, 00:26
von benko
Hallo,
danke für deine Antwort. Aber was genau hat das denn jetzt mit meiner Frage zu tun? Ich habe so ungefähr verstanden, was Beamter auf Widerruf und auf Probe ist. Allerdings ist es doch grundsätzlich möglich, einen Menschen auch auf einem Amt in einem Angestelltenverhältnis zu beschäftigen und dann irgendwann zu verbeamten.
Re: A = verbeamtet?
Verfasst: 24. Mai 2015, 08:18
von Dipl_Finanzwirt
Hallo,
Beamte werden nach Besoldugnsgruppen bezahlt, die beginnen mit A,B,C,W oder R und einer Zahl. Angestellte in Entgeldgruppen die i.d.R. aus E und einer Zahl (ggf. mit Nachsatz bestehen).
Wen du nach A10 eingestellt wirst, dann will man dich zum Beamten machen, bei E10 zum Angstellten.
Weil an anderer Stelle kräftig diskutiert: In deinem Fall wird die Verbeamtung sicher der bessere Weg als die Übernahme im Angestellten-Verhältnis sein (ausser man bietet dir E12 an

)...
bYe
P.S.: Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört auch, das der Beamte vor der Ernennung über die Besonderheiten seines Rechtsverhältnisses informiert ist - villeicht nochmal einen Blick in die entsprechendne Unterlagen werfen

Re: A = verbeamtet?
Verfasst: 24. Mai 2015, 17:11
von Ruheständler
benko hat geschrieben: Allerdings ist es doch grundsätzlich möglich, einen Menschen auch auf einem Amt in einem Angestelltenverhältnis zu beschäftigen und dann irgendwann zu verbeamten.
wie schon hier erwähnt grundsätzlich ist dieses möglich,dazu muss aber der Dienstposten im Stellenplan des Dienstherrn aber als sogenannter Wechseldienstposten deklariert sein,das ist nicht automatisch so ,eher wenn der Dienstherr flexibel sein will im Bezug auf allmögliche Besetzungen des Dienstpostens,ich selbst hatte früher im aktiven Dienst einen solchen Dienstposten im mittleren technische Dienst belegt,also vorher im Angestelltenverhältnis und danach im Beamtenverhältnis dann mit den entsprechenden Schulungen und Ausbildungen.
Gruß vom Ruheständler
Re: A = verbeamtet?
Verfasst: 26. Mai 2015, 02:52
von benko
Hallo,
ich bedanke mich für eure Antworten.
Bis dann