Beförderung ausgeschlossen?
Verfasst: 12. Mai 2015, 13:39
Hall liebe Mitglieder des Beamtenforums.
Folgende Ausgangssituation: Ich bin 1997 zur Justizbehörde gegangen und habe erfolgreich die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten abgeschlossen. 2012 bin ich dann von meinem behandelnden Arzt "aus dem Verkehr" gezogen worden. Seelische Erkrankung und ein vorausgegangener Dienstunfall, sowie insgesamt 5 Bandscheibenvorfälle haben dazu geführt, das ich nun Vollzugsdienstuntauglich geschrieben wurde. Was im Umkehrschluss aber auch heißt, das ich ansonsten Diensttauglich bin (Attest). Nach einigem hin und her bin ich nun in eine andere Behörde umgesetzt worden (Landesbetrieb), und arbeite dort ganz normal meine 8 Stunden täglich.
Ich bin seinerzeit mit A7 im Strafvollzug angefangen und habe, viele sind wahrscheinlich in der gleichen Situation, mehr als einmal den Kopf hingehalten. Nichts desto trotz wurde mir jegliche Möglichkeit auf Beförderung verwehrt. Im Gegenteil, Kollegen, die jünger sind, kürzer dabei sind und einen erheblich schlechteren Lehrgang absolviert haben, sind an mir "vorbeibefördert" worden. Es sei anzumerken, dass ich mir während der Zeit im Strafvollzug KEINERLEI Verfehlungen geleistet habe. Im Gegenteil, ich bin immer eingesprungen, wenn Not am Mann war.
Nun die Fragen:
Ist es richtig, dass ich durch den Wechsel an eine andere Behörde JEGLICHE Möglichkeit auf Beförderung verloren habe?
Muss ich mit damit abfinden, das ich mit A7 in den Ruhestand gehen werde? (Viele Möglichkeiten habe ich nicht mehr, ich bin mittlerweile 52)
Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.
Folgende Ausgangssituation: Ich bin 1997 zur Justizbehörde gegangen und habe erfolgreich die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten abgeschlossen. 2012 bin ich dann von meinem behandelnden Arzt "aus dem Verkehr" gezogen worden. Seelische Erkrankung und ein vorausgegangener Dienstunfall, sowie insgesamt 5 Bandscheibenvorfälle haben dazu geführt, das ich nun Vollzugsdienstuntauglich geschrieben wurde. Was im Umkehrschluss aber auch heißt, das ich ansonsten Diensttauglich bin (Attest). Nach einigem hin und her bin ich nun in eine andere Behörde umgesetzt worden (Landesbetrieb), und arbeite dort ganz normal meine 8 Stunden täglich.
Ich bin seinerzeit mit A7 im Strafvollzug angefangen und habe, viele sind wahrscheinlich in der gleichen Situation, mehr als einmal den Kopf hingehalten. Nichts desto trotz wurde mir jegliche Möglichkeit auf Beförderung verwehrt. Im Gegenteil, Kollegen, die jünger sind, kürzer dabei sind und einen erheblich schlechteren Lehrgang absolviert haben, sind an mir "vorbeibefördert" worden. Es sei anzumerken, dass ich mir während der Zeit im Strafvollzug KEINERLEI Verfehlungen geleistet habe. Im Gegenteil, ich bin immer eingesprungen, wenn Not am Mann war.
Nun die Fragen:
Ist es richtig, dass ich durch den Wechsel an eine andere Behörde JEGLICHE Möglichkeit auf Beförderung verloren habe?
Muss ich mit damit abfinden, das ich mit A7 in den Ruhestand gehen werde? (Viele Möglichkeiten habe ich nicht mehr, ich bin mittlerweile 52)
Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.