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Lohnsuerhilfeverein
Verfasst: 11. Mai 2015, 19:25
von Oli-B
Guten Abend liebe Freunde,
wir hatten heute ne kleine Diskussion darum Frage ich euch nach möglichen Erfahrungen.
So, darf ein Finanzbeamter nebenbei einen Lohnsteuerhilfeverein (wegen unerlaubter Hilfe in Steuersachen) betreiben?
Gibt es da einen Unterschied ob er im Außen- oder Innendienst tätig ist ?
Danke vorab

Re: Lohnsuerhilfeverein
Verfasst: 12. Mai 2015, 13:08
von El Pocho
Problematisch ist wohl eine Interessen- und Pflichtenkollision, weshalb das wohl untersagen sein müsste. Ob Außen oder Innendienst macht da kein Unterschied!
Re: Lohnsuerhilfeverein
Verfasst: 8. Jun 2015, 20:55
von Steuerinspecktor
Das ist grundsätzlich nicht erlaubt soweit ich weiß. Steuerliche Hilfeleistung ist nur für unentgeltlich für Angehörige i.S.d. §15 AO erlaubt bzw. wenn man Vorstand o.Ä. in einem Verein ist darf man auch dafür die Steuererklärung anfertigen. Das ist allerdings genehmigungspflichtig, normalerweise gibts bei der Geschäftsstelle Anträge dafür. Steuerliche Hilfeleistung gegen Entgelt ("geschäftsmäßig") dagegen verstößt gegen das Steuerberatungsgesetz wenn man kein Steuerberater ist. Als Beamter muss man eine Nebentätigkeit ja genehmigen lassen, und ich bin mir ziemlich sicher dass die Beschäftigung in einem Lohnsteuerhilfeverein nicht genehmigt wird. (Zumindest nicht als Finanzbeamter, egal ob Innendienst oder Außendienst.)
Ist übrigens ein sehr schmaler Grat, da kann man auch ruckzuck rausfliegen. Gab vor mehreren Jahren ein paar Kollegen die das tatsächlich in gewerblichem Ausmaß betrieben haben und denen man auf die Schliche gekommen ist. Soweit mir bekannt ist hat von denen keiner mehr Pensionsansprüche.