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Höherer Dienst

Verfasst: 11. Mai 2015, 09:39
von Beamtenlaufbahn
Hallo zusammen,

ich hab mich ein wenig mit dem Höheren Dienst beschäftigt. Dazu habe ich unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen gefunden.

So wird einmal genannt,
- dass min. ein Master-Abschluss notwendig ist.
- andere Quelle: Hochschulabschluss bei denen die reine Studiendauer ohne Praxisabschnitte mindestens acht Semester umfasst
- wieder andere Quelle: mindestens dreijähriges, mit einer Prüfung abgeschlossenes Studium. Also nur 6 Semester, aber dann mit einem Staatsexamen abgeschlossen

Kann mir jemand sagen, welche Voraussetzung z.Z. wirklich nötig ist. Oder vielleicht alle 3 Varianten?

Vielen Dank

Re: Höherer Dienst

Verfasst: 12. Mai 2015, 02:19
von Silencium
Je nach Dienstherr kann es zu kleinerern Abweichungen kommen (vgl. die jeweiligen Laufbahnverordnungen).

Im Grundsatz - insbesondere für den Bund - gilt folgendes:
Gem. § 21 Abs. 1 BLV besitzt die Laufbahnbefähgiung für den höheren Dienst wer ein mit einem Master abgeschlossenes Studium (Anmerkung: Semesterzahl prinzipiell egal, da sich das nach dem jeweiligen Master-Studiengang richtet) oder einen gleichwertigen Abschluss (Bachelorabschlüsse reichen hierzu NICHT aus) beitzt und eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 2 Jahren und 6 Monaten besitzt, die geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln.

Gem. Abs. 2 aaO besitzt außerdem die Befähigung für den höheren Dienst, wer die Befähigung zum Richteramt (2 juristische Staatsexamina) hat.

Re: Höherer Dienst

Verfasst: 20. Mai 2015, 15:21
von kostaswas
In NRW gibt es nach der Laufbahnverordnung drei Wege; grob gesagt durch eine modulare Qualifizierung, durch ein Masterstudium oder durch Spezialisierung.
Daneben gibt es weitere Voraussetzungen, die in den §§ 38 bis 40 Laufbahnverordnung geregelt sind.