Hallo zusammen,
kann mir jemand in etwa (!!) sagen, wie hoch nach 28 Dienstjahren, bei A 9+Z, vh., 1. Kind (behindert) die Pension bei DU (Krankheistbedingt, Wirbelsäule) ausfällt? Vor allem, was bleibt da ungefähr netto übrig? Vielleicht ist ja jemand schon in der Situation, der mir Auskunft geben kann?? Wie ist das mit der Mindestversorgung? Vielen lieben Dank für jede Anwort! LG Carmen
Nach 28 Dienstjahren DU - was bleibt übrig?
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Re: Nach 28 Dienstjahren DU - was bleibt übrig?
Ohne Angaben des Bundeslandes und deines bisherigen Brutto samt Eintritt wegen der Zurechnenzeit, ist das eine sehr unsichere Schätzerei.
Die Kinderkomponente erhälst du ungekürzt. Gehe mal grob von vielleicht 2150 Euro Brutto aus.
Du kannst mir auch eine PN schicken.
Deine Personalabteilung rechnet dir auf Wunsch das auch aus. Ich habe hier allerdings im Forum erfahren, dass es in Berlin wohl Probleme mit solchen einfachen Sachen gibt.
Die Kinderkomponente erhälst du ungekürzt. Gehe mal grob von vielleicht 2150 Euro Brutto aus.
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Deine Personalabteilung rechnet dir auf Wunsch das auch aus. Ich habe hier allerdings im Forum erfahren, dass es in Berlin wohl Probleme mit solchen einfachen Sachen gibt.
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Re: Nach 28 Dienstjahren DU - was bleibt übrig?
Danke. Hab Dir per PN geschrieben.
LG Carmen
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Re: Nach 28 Dienstjahren DU - was bleibt übrig?
Bei der Bayerischen Versorgungskammer gibt es hier https://secure.versorgungskammer.de/ver ... amter.html einen Versorgungsrechner, dieser berücksichtigt das bayerische Recht, die Rechtslage in Bayern dürfte jedoch nicht um Welten von derjenigen anderer Bundesländer abweichen, so daß es von der Größenordnung her schon eine Einordnung zuläßt.
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Re: Nach 28 Dienstjahren DU - was bleibt übrig?
Schau mal hier, habe meine Versorgungsbezüge aufgebröselt. HBM A9, 30 aktive Dienstjahre.
Allerdings geht in die dauerhafte Versorgung nur die Ehezulage ein.
Zu Bedenken sind die Rentenanwartschaften des Ehepartners, die sogleich in Abzug kommen. (Korrektur: So wurde es einem geschiedenen Kollegen in der Berechnung angemeldet, bin nicht sicher)
http://www.beamtentalk.de/pensionshohe- ... tml#p42999
Allerdings geht in die dauerhafte Versorgung nur die Ehezulage ein.
Zu Bedenken sind die Rentenanwartschaften des Ehepartners, die sogleich in Abzug kommen. (Korrektur: So wurde es einem geschiedenen Kollegen in der Berechnung angemeldet, bin nicht sicher)
http://www.beamtentalk.de/pensionshohe- ... tml#p42999