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Bescheidtechnik

Verfasst: 24. Apr 2015, 01:48
von NiedersachseA9S2
Hallo Kollegen,

ich frage mich gerade, nach welchem Gesetz sich die Begründungspflicht der Nebenentscheidungen ergibt. Können die Rechtssicheren unter euch mir weiterhelfen?

Vielen Dank und LG

Re: Bescheidtechnik

Verfasst: 1. Mai 2015, 00:47
von Silencium
So genannte Nebenentscheidungen sind materiell-rechtlich gesehen Nebenbestimmungen i. S. d. § 36 VwVfG.
Nach h. M. sind Nebenbestimmungen grundsätzlich eigenständig anfechtbar, weshalb jedenfalls Nebenbestimmungen nach § 36 II VwVfG eigenständigen VA-Charakter haben.
Die Begründungspflicht für Verwaltungsakte ergibt sich aus § 39 VwVfG - somit ist dies die Rechtsgrundlage.