Bescheidtechnik
Verfasst: 24. Apr 2015, 01:48
Hallo Kollegen,
ich frage mich gerade, nach welchem Gesetz sich die Begründungspflicht der Nebenentscheidungen ergibt. Können die Rechtssicheren unter euch mir weiterhelfen?
Vielen Dank und LG
ich frage mich gerade, nach welchem Gesetz sich die Begründungspflicht der Nebenentscheidungen ergibt. Können die Rechtssicheren unter euch mir weiterhelfen?
Vielen Dank und LG