Versorgungsausgleich
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Versorgungsausgleich
Wer kennt sich evtl. aus? Wenn der Ex-Ehemann verstirbt, was passiert dann mit dem Versorgungsausgleich? Wird der dann automatisch wieder auf die Rente gerechnet oder muss man dazu einen gesonderten Antrag stellen und wenn ja, wo muss man den stellen?
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Re: Versorgungsausgleich
Interessant. Ich meine das anders gelesen zu haben als ich mich mit meiner bevorstehenden Scheidung beschäftigt habe.
Aber gut zu wissen.
Wenn meine baldige Ex-Frau also vor mir die Treppe runter... ach lassen wir das.
Ich mag sie ja eigentlich trotzdem.
Aber gut zu wissen.
Wenn meine baldige Ex-Frau also vor mir die Treppe runter... ach lassen wir das.
Ich mag sie ja eigentlich trotzdem.
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Re: Versorgungsausgleich
Diese Regelung würde in anderen, nichts so "gefestigten" Ländern sicher zu dem einen oder anderen "plötzlichen Ableben" einer Person führen. Das war mein erster Gedanke.
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Re: Versorgungsausgleich
Danke für die Antwort. Ist aber im Endeffekt blöd wenn man u.U. nie erfährt ob der Ex verstorben ist oder nicht nachvollziehen kann ob er verstorben ist, weil man null Kontakt hat und keinerlei Kontakte mehr hat.
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Re: Versorgungsausgleich
Die Meldebehörden sind hier zur Auskunft verpflichtet.egyptwoman hat geschrieben:Danke für die Antwort. Ist aber im Endeffekt blöd wenn man u.U. nie erfährt ob der Ex verstorben ist oder nicht nachvollziehen kann ob er verstorben ist, weil man null Kontakt hat und keinerlei Kontakte mehr hat.
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Re: Versorgungsausgleich
Diese Gemeinschaft will ein Musterverfahren bzgl. Versorgungsausgleich anstrengen.
Die Scheidungsrate ist bei Soldaten u.U. bis zu 80 und 90 %.
Vor allem richtet man sich dagegen, dass gezahlt werden muss, obwohl die Frau/
Partner noch nicht in Rente/Pension ist.
Sehr viele Infos
http://www.versorgungsausgleich-soldate ... leich.html
Die Scheidungsrate ist bei Soldaten u.U. bis zu 80 und 90 %.
Vor allem richtet man sich dagegen, dass gezahlt werden muss, obwohl die Frau/
Partner noch nicht in Rente/Pension ist.
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Re: Versorgungsausgleich
Infos zur Rechtslage bei Tod des ausgleichsberechtigten (geschiedenen) Ehepartners gibt es unter www.mayer-kuegler.de/versorgungsausgleich-tod