Medikamente Polizei, Zoll, Justiz und Feuerwehr
Verfasst: 14. Apr 2015, 12:01
Hallo,
was mich mal generell interessieren würde:
Es gibt sicherlich eine Menge Beamte in den einzelnen Sparten die Medikamente nehmen die unteren anderem auch Einfluss aufs handeln haben. Starke Schmerzmittel, evtl sogar BTM pflichtige Schmerzmittel oder Psychopharmaka.
Dürfte ein solchiger Beamter eigentliche diese Berufssparten noch ausüben unter dem Medikamenteneinfluss. Dürfte ein z.B. Polizist da Dienst an der Waffe machen etc. Es sind ja Berufssparten wo man in entscheiden Situationen 100% klar sein muss.
Weiterhin wäre sogar das Krankheitsbild z.B. Depression nur zu sehen. Laut dieser PDU 300 wo ich mal per Internet Einblick nahm wären das alles Gründe nicht genommen zu werden bzw diese Vorschrift nicht zu erfüllen.
Ich habe ein gerichtlichen Fall gelesen wo eine Polizistin Diabetes bekam und spritzen musste. Dies war ein Ausschlussgrund für ihre weitere Tätigkeit, es könne unvorhersehbaren Einfluss nehmen. Dies machte mich auf die Fragestellung aufmerksam.
Wo kein Richter da kein Kläger, dies ist klar. Wenn es niemand angibt kommt es ja eigentlich nicht raus und zur Gewichtung.
Gruß
Mehus
was mich mal generell interessieren würde:
Es gibt sicherlich eine Menge Beamte in den einzelnen Sparten die Medikamente nehmen die unteren anderem auch Einfluss aufs handeln haben. Starke Schmerzmittel, evtl sogar BTM pflichtige Schmerzmittel oder Psychopharmaka.
Dürfte ein solchiger Beamter eigentliche diese Berufssparten noch ausüben unter dem Medikamenteneinfluss. Dürfte ein z.B. Polizist da Dienst an der Waffe machen etc. Es sind ja Berufssparten wo man in entscheiden Situationen 100% klar sein muss.
Weiterhin wäre sogar das Krankheitsbild z.B. Depression nur zu sehen. Laut dieser PDU 300 wo ich mal per Internet Einblick nahm wären das alles Gründe nicht genommen zu werden bzw diese Vorschrift nicht zu erfüllen.
Ich habe ein gerichtlichen Fall gelesen wo eine Polizistin Diabetes bekam und spritzen musste. Dies war ein Ausschlussgrund für ihre weitere Tätigkeit, es könne unvorhersehbaren Einfluss nehmen. Dies machte mich auf die Fragestellung aufmerksam.
Wo kein Richter da kein Kläger, dies ist klar. Wenn es niemand angibt kommt es ja eigentlich nicht raus und zur Gewichtung.
Gruß
Mehus