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Arbeiten am Feiertag
Verfasst: 13. Apr 2015, 13:47
von Verwaltungsmensch
Hallo,
ein Beamter soll an Fronleichnam an einer Bund-Länder-Besprechung teilnehmen.
Im einladenden Bundesland ist Fronleichnam kein Feiertag, im Bundesland des Beamten allerdings schon.
Wie ist hier die Lage?
Grüße
Re: Arbeiten am Feiertag
Verfasst: 13. Apr 2015, 21:43
von Torquemada
Verwaltungsmensch hat geschrieben:Hallo,
ein Beamter soll an Fronleichnam an einer Bund-Länder-Besprechung teilnehmen.
Im einladenden Bundesland ist Fronleichnam kein Feiertag, im Bundesland des Beamten allerdings schon.
Wie ist hier die Lage?
Grüße
Im eigenen Bundesland ist doch Feiertag. Wo ist das Problem? Ist der Beamte zudem katholisch, muss ihm aus religiösen Gründen die Teilnahme an den bekanntlich tagsüber stattfinden Prozessionen ermöglicht werden.
Ich würde dem Einlader lapidar mitteilen, dass in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gesetzlicher Feiertag ist. Die Sonderregelungen in Sachsen und Thüringen mal gar nicht erwähnt.
Re: Arbeiten am Feiertag
Verfasst: 13. Apr 2015, 21:44
von Baumschubser
Da weder Abordnung noch Versetzung bestehen, würde ich sagen, Arbeit ja, aber mit Zuschlag, da die Bedingungen im Land gelten, wo man angestellt ist.