Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin seit fast 20 Jahren bei der selben staatlichen Behörde beschäftigt und soll nun umgesetzt werden; gegen meinen Willen.
Der mir neu zugeteilte Aufgabenbereich wird aktuell von einer Kollegin "A" bearbeitet (seit etwa 3 Jahren). Davor wurden diese Aufgaben von einer anderen Kollegin "B" bearbeitet (etwa 6 Jahre). Dieser Aufgabenbereich (Umfang etwa 30 Wochenstunden) wandert vom Referat X zu Referat Y.
Nun werde ich umgesetzt mit der Begründung, dass ICH die kompetenteste bin für diesen Job (obwohl ich noch nie diese Aufgaben bearbeitet habe). Was aus meiner Sicht Unsinn ist, weil das auch kompetente Kolleginnen sind und ich ja in diesem Bereich unerfahren bin.
Als "Bonbon" darf ich 1x im Monat am Samstag arbeiten und außerdem jeden Freitag bis 17.00 Uhr; unsere Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit gibt das leider so her. In unserer Behörde arbeiten allerdings nur 4 von 100 Verwaltungsmitarbeitern samstags. Und ganz nebenbei verliere ich auch meine stellv. Referatsleitung und meinen Platz im Programm für zukünftige Führungskräfte.
Wie gesagt, die Begründung ist die, dass ich soooooo kompetent bin (bei der letzten Regelbeurteilung gab es natürlich KEIN Kreuzchen für die modulare Qualifizierung).
Bei der Entscheidungsfindung wurde mein Referatsleiter (seit 4 Jahren im Amt) komplett übergangen. Der über dem RL stehende Abteilungsleiter (seit 1 Jahr im Amt) hat das mit der Dienststellenleiterin allein beschlossen.
Ich habe nun ein riesengroßes Problem bei den neuen Arbeitszeiten, weil ich alleinerziehende Mutter bin und keine Familie in der Nähe habe. Kollegin "A" ist kinderlos, Kollegin "B" hat sich freiwillig für die Umsetzung angeboten und erklärt, dass die Arbeitszeiten für sie kein Problem seien; dies wurde jedoch abgelehnt.
Mein Dienststellenleiter hält finanzielle Einbußen und persönlichen Mehraufwand für hinnehmbar.
Ich habe durch diese Umsetzung also nur Nachteile und möchte deswegen dagegen vorgehen.
Was meint ihr dazu?
Bayern: Umsetzung - was ist Willkür?
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- Baumschubser
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Re: Bayern: Umsetzung - was ist Willkür?
Erkundige dich mal, ob es in Bayern auch so etwas hier gibt: https://www.htw-dresden.de/fileadmin/us ... hs_ffg.pdf
Schau mal dort §10, der ist ein gewaltiges Argument hier für alle Leute mit Kindern bis 12 Jahre.
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Re: Bayern: Umsetzung - was ist Willkür?
Danke Dir für die schnelle Antwort. Mein Dienststellenleiter kennt leider kein Ermessen und so gibt es IMMER dienstliche Belange.....
- Mikesch
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Re: Bayern: Umsetzung - was ist Willkür?
Themen bitte nur ein mal einstellen!
Danke!
Den Doppelpost habe ich gelöscht.
Mikesch
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Re: Bayern: Umsetzung - was ist Willkür?
Das ganze klingt nach: man will dich loswerden. Denn so wie du geschrieben hast, kennst du dich in der Materie gar nicht aus und trotzdem meint man du wärest kompetent genug und zwar auch noch kompetenter als 2 Kolleginnen die offenbar schon jahrelang in dem Ressort gearbeitet haben.
Hast du dir deine Vorgesetzten durch irgendwas zum Feind gemacht bzw sie gegen dich aufgebracht?
Wie gesagt das ganze klingt danach das man dich loswerden will und dich deswegen "weglobt".
egyptwoman
Hast du dir deine Vorgesetzten durch irgendwas zum Feind gemacht bzw sie gegen dich aufgebracht?
Wie gesagt das ganze klingt danach das man dich loswerden will und dich deswegen "weglobt".
egyptwoman
Re: Bayern: Umsetzung - was ist Willkür?
Wenn man dem Dienststellenleiter widerspricht, dann wird man bestraft. So einfach ist das.......
Aber muss man sich alles gefallen lassen, nur weil man nicht schleimt und eine eigene Meinung hat?????
Aber muss man sich alles gefallen lassen, nur weil man nicht schleimt und eine eigene Meinung hat?????
- Ruheständler
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Re: Bayern: Umsetzung - was ist Willkür?
eigentlich weißt Du die Antwort bestimmt selber,,, NEIN,, natürlich muss man das so nicht hinnehmen,ich gehe davon aus das Du im Beamtenstatus bist,da ist es so das man erst einmal die einem übertragenen Aufgaben wahrnehmen muss,in Bezug auf Dienstzeiten und Einsätze am Samstag müssen diese aber auf alle vorhandenen Arbeitnehmer gleichmäßig übertragen werden,das sollte Euren Personalrat dringenst interessieren,sofern Du von einer Lojalität gegenüber Euch Beschäftigten ausgehen kannst.Und nicht zu vergessen ist das es ein harter unbequemer Weg sein könnte gegen einen alten eingefahrenen Sumpf vorzugehen,das Recht ist jedenfalls auf Deiner Seite ,nur man muss es umsetzen können,Annaluna hat geschrieben: Aber muss man sich alles gefallen lassen, nur weil man nicht schleimt und eine eigene Meinung hat?????
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

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Re: Bayern: Umsetzung - was ist Willkür?
Wenn du ohnehin weisst, was da und warum gespielt wird, kannst du jetzt Widerspruch einlegen. Sofern dieser keine aufschiebende Wirkung hat, käme ein einstweiliger Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht in Betracht. Nun gelten bayerische Verwaltungsgerichte allerdings als sehr obrigkeitsverliebt.Annaluna hat geschrieben:Wenn man dem Dienststellenleiter widerspricht, dann wird man bestraft. So einfach ist das.......
Aber muss man sich alles gefallen lassen, nur weil man nicht schleimt und eine eigene Meinung hat?????
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