Das ist eine Grauzone...
Die Abgrenzung ab wann das ein Gewerbe/Nebentätigkeit ist und wann nicht, ist sehr schwer. Den Arbeitgeber interessiert primär die Zeit, die Du für Dein Gewerbe aufbringst.
Wenn Du ein paar Bilder einstellst, die Du eh im Rahmen des Hobbys gemacht hättest, interessiert ihn das kaum. Bringst Du Zeit auf, um gezielt Stockfotos zu erstellen, dann interessiert ihn das sehr wohl. Wieviel Du damit verdienst, ist ihm erst mal egal und wenn es nur 5 Euro sind. Das Wieviel interessiert ihn erst dann wieder, wenn das zu einer Art Haupteinkommen mutiert.
Wenn es eh nur ein paar Bilder sind, würde ich die Tätigkeit nicht melden. Das kann man dann immer noch wie ein
Autoverkauf als Verwertung des eigenen Vermögens bewerten. Es ist ja auch so, dass Du dann u.U. teils ein "
Einkommen" hast, ohne dafür nur einen Finger zu krümmen.
Außerdem bewegst Du dich nicht in der Öffentlichkeit, das läuft ja völlig unbemerkt ab. Für 5 Euro würde ich keine Welle machen.
Teste erst mal an, ob Du bei Fotolia überhaupt was einstellen kannst, denn die Messlatte ist dort ungemein hoch. Probiere zusätzlich auch mal 500px oder andere Plattformen wie z.B. picjerry.
Erst wenn sich abzeichnet, dass Du vermarktungsfähige Bilder ablieferst, Du einen laufend hohen Arbeitsaufwand in der Produktion von Bildern hast, immer mehr Bilder produzierst und Einkommen generierst, dann würde ich die Nebentätigkeit anmelden. Ist übrigens kein Akt, geht meist durch, Du musst nur mit der Angabe der Stunden aufpassen!
Wichtig: Das anzugebende Einkommen bezieht sich auch immer auf den Arbeitsaufwand für die zu vermarktenden Bilder, ist also eher gering und lässt sich kaum bis nicht bestimmen.
Ich hatte die Nebentätigkeit gleich angemeldet, weil ich eben auch mit Menschen arbeitete. Die Neider sind überall und Deine Kollegen scheißen Dich schneller an, als Du denkst.
Mittlerweile habe ich meine Nebentätigkeiten (u.A. Softwareentwicklung) abgemeldet und mache gezielt auch nichts mehr, erhalte aber immer noch Lizenzgebühren von früheren Arbeiten oder jemand möchte etwas kaufen, was er irgendwo entdeckt hat. Einkommen ohne Tätigkeit...
Du siehst, mit der Stockfotografie ist das Thema nicht so einfach abzuhandeln
Anders als bei einer Dienstleistung oder Arbeit, wo Du unmittelbar entlohnt wirst, erhälst Du hier entweder nichts, unbestimmt oder Lebenslang.
Die Nebentätigkeitsverordnungen sind hier nicht zeitgemäß, die decken diese Form der Tätigkeit nicht wirklich ab, Grauzone halt...
LG vom Mikesch