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Als Landesbeamter mit Lebzeit auf neue Anwärterschaft bewerb
Verfasst: 17. Mär 2015, 09:35
von ipanemas
Hallo zusammen,
bin Landesbeamter auf Lebzeit in Baden Württemberg. Nun hätte ich eine Frage, wenn ich mich in Baden-Württemberg auf eine neue Anwärter Schaft bewerbe, verliere ich dann meinen Lebzeit Status? Die Anwärter Schaft wäre bei einem neuen Ministerium.... Wäre theoretisch ein Laufbahnwechsel weil dieser im gehobenen Dienst wäre und ich aktuell im mittleren Dienst bin.
Danke schon mal für Hilfe
Gruß
Re: Als Landesbeamter mit Lebzeit auf neue Anwärterschaft be
Verfasst: 17. Mär 2015, 10:33
von Torquemada
ipanemas hat geschrieben:
bin Landesbeamter auf Lebzeit in Baden Württemberg. Nun hätte ich eine Frage, wenn ich mich in Baden-Württemberg auf eine neue Anwärter Schaft bewerbe, verliere ich dann meinen Lebzeit Status? Die Anwärter Schaft wäre bei einem neuen Ministerium....
Da du Beamter auf
Lebenszeit bist, würdest du (was ist für dich eine "Anwärter Schaft" ? ) nur im derzeitigen Beamtenverhältnis bleiben können, wenn du einen Reglaufstieg machen kannst.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... 2&max=true
Ansonsten wäre eine Berufung in ein neues Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Entlassung als Lebenszeitbeamter verbunden.
Re: Als Landesbeamter mit Lebzeit auf neue Anwärterschaft be
Verfasst: 17. Mär 2015, 10:41
von ipanemas
Also ich bin aktuell eben in einem Amt und würde dann etwas anderes machen wollen. Und da ist eben Einstellung auf Widerruf. Aber hast es mir ja dann beantwortet. Würde für mich die Entlassung aus der Lebzeit heißen....
Danke mal
Re: Als Landesbeamter mit Lebzeit auf neue Anwärterschaft be
Verfasst: 17. Mär 2015, 11:22
von Florek
Torquemada hat geschrieben:ipanemas hat geschrieben:
bin Landesbeamter auf Lebzeit in Baden Württemberg. Nun hätte ich eine Frage, wenn ich mich in Baden-Württemberg auf eine neue Anwärter Schaft bewerbe, verliere ich dann meinen Lebzeit Status? Die Anwärter Schaft wäre bei einem neuen Ministerium....
Da du Beamter auf
Lebenszeit bist, würdest du (was ist für dich eine "Anwärter Schaft" ? ) nur im derzeitigen Beamtenverhältnis bleiben können, wenn du einen Reglaufstieg machen kannst.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... 2&max=true
Ansonsten wäre eine Berufung in ein neues Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Entlassung als Lebenszeitbeamter verbunden.
Das stimmt so nicht ganz! Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit grundsätzlich unschädlich, allerdings ist eine Kollision von Rechten und Pflichten aus den Beamtenverhältnissen zu vermeiden, das könnte man erreichen, indem man eine Beurlaubung ohne Bezüge für das bestehende Beamtenverhältnis beantragt und sich danach erst in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen läßt, die Fälle sind auch praxiserprobt, zwar nicht alltäglich aber auch nicht völlig exotisch! Diese Vorgehensweise müßte die bisherige Dienststelle natürlich mitmachen, hängt also letztlich von der Dienststelle ab, daher müßte man zunächst einmal mit den dortigen Verantwortlichen das Gespräch suchen und sehen, wie die sich dazu stellen.
Re: Als Landesbeamter mit Lebzeit auf neue Anwärterschaft be
Verfasst: 17. Mär 2015, 15:56
von Torquemada
Torquemada hat geschrieben:ipanemas hat geschrieben:
bin Landesbeamter auf Lebzeit in Baden Württemberg. Nun hätte ich eine Frage, wenn ich mich in Baden-Württemberg auf eine neue Anwärter Schaft bewerbe, verliere ich dann meinen Lebzeit Status? Die Anwärter Schaft wäre bei einem neuen Ministerium....
Da du Beamter auf
Lebenszeit bist, würdest du (was ist für dich eine "Anwärter Schaft" ? ) nur im derzeitigen Beamtenverhältnis bleiben können, wenn du einen Reglaufstieg machen kannst.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... 2&max=true
Ansonsten wäre eine Berufung in ein neues Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Entlassung als Lebenszeitbeamter verbunden.
Wie der wichtige Hinweis von Florek richtigerweise ausführt, kommt auch ein Urlaub ohne Bezüge theoretisch in Frage, wobei du dann logischerweise nur die Anwärterbezüge bekämst. Du hättest dann für das eventuelle Nichtbestehen der Laufbahnprüfung noch den mittleren Dienst in der Rückhand. Ob das das Land Baden-Württemberg mitmacht, musst du erfragen.
Re: Als Landesbeamter mit Lebzeit auf neue Anwärterschaft be
Verfasst: 17. Mär 2015, 16:54
von El Pocho
Entlassen musst du nicht werden. Es besteht die Möglichkeit der Umwandlung (8 Beamtenstatusgesetz oder so). Die Folgen sind aber wahrscheinlich gleich...
Bei Nichtbestehen könnte bestimmt nochmals umgewandelt werden.
Re: Als Landesbeamter mit Lebzeit auf neue Anwärterschaft be
Verfasst: 17. Mär 2015, 18:56
von herr b
In NRW ist es so das du abgeordnet wirst, jedenfalls hat man mir das so gesagt als
ich kurz davor gewesen bin in die DU "abserviert zu werden".
Bin ebenfalls BaL.