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Entbindung Schweigepflicht

Verfasst: 13. Mär 2015, 22:46
von maik87
Hallo Zusammen,
ich beginne diesen Sommer mein duales Studium beim Finanzamt (geh. Dienst.)
Jetzt habe ich einen Termin für den Amtsarzt zugeschickt bekommen, dabei war auch ein Formular. Auf diesem soll ich die Kontaktdaten meines Hausarztes notieren und unterschreiben, dass ich diesen von der ärztlichen Schweigepflicht entbinde.
Nun meine Frage: Muss ich meinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden? Wird mir sonst die Einstellung verwehrt?

Grüße

Re: Entbindung Schweigepflicht

Verfasst: 13. Mär 2015, 23:09
von Hauseltr
Wird mir sonst die Einstellung verwehrt?

Soweit mir bekannt ist: Ja!

Die Frage ist natürlich: hast du überhaupt einen Hausarzt? Wenn du nie krank warst, brauchst du normalerweise keinen Hausarzt.

Re: Entbindung Schweigepflicht

Verfasst: 13. Mär 2015, 23:34
von Torquemada
Hauseltr hat geschrieben:Wird mir sonst die Einstellung verwehrt?

Soweit mir bekannt ist: Ja!

Die Frage ist natürlich: hast du überhaupt einen Hausarzt? Wenn du nie krank warst, brauchst du normalerweise keinen Hausarzt.
Völlig richtig. Ich hatte in diesen fröhlichen Jahren auch keinen Hausarzt. Und ein Allgemeinmediziner, wo man ausnahmsweise alle Jahre mal aufschlägt ist kein Hausarzt.

Re: Entbindung Schweigepflicht

Verfasst: 14. Mär 2015, 00:12
von egyptwoman
Wenn du keinen Hausarzt hast, kannst du auch niemanden von der Schweigepflicht entbinden. Schreib auf das Formular drauf: Hausarzt nicht vorhanden. Daraus kann dir keiner einen Strick drehen und das dir daraufhin die Einstellung verwehrt wird dürfte auch nicht passieren, denn was man nicht hat, hat man eben nicht.

Re: Entbindung Schweigepflicht

Verfasst: 15. Mär 2015, 22:04
von maik87
Als dort steht die Kontaktdaten der behandelnden Ärzte.
Musstet ihr sowas auch unterschreiben?

Re: Entbindung Schweigepflicht

Verfasst: 25. Mär 2015, 21:53
von maik87
Hey ich hätte da noch eine frage. Auf dem Anamnesebogen den ich vorab erhalten habe, wird auch nach Erkrankungen meiner Eltern gefragt. Ist solch eine Frage überhaupt zulässig, d.h. muss ich diese wahrheitsgemäß angeben?

Re: Entbindung Schweigepflicht

Verfasst: 26. Mär 2015, 07:29
von DerHagn
Selbstverständlich sind diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.