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Frage zur Berechnung des Mindesturlaubs gem. EUGH-Urteil

Verfasst: 9. Mär 2015, 14:11
von indiana
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und bräuchte Hilfe bei einer Frage zur Berechnung des Mindesturlaubs,
die ich mir mit der Suche hier und dem Anhang des BMI-Rundschreibens selber nicht
abschliessend beantworten konnte.

Mein Dienstherr hat mir gem. § 12 (2) Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte
i.V.m. der Bundesbeihilfeverordnung 21 Kalendertage als Urlaub aus besonderem Anlass
für die Durchführung einer Reha-Massnahme genehmigt.

In diesen 21 Kalendertagen fielen konkret 14 Arbeitstage an.

Wie ist dieser Sonderurlaub bei drohender Dienstunfähigkeit auf die 20 Tage Mindesturlaub anzurechnen?


Beste Grüße
indiana

Re: Frage zur Berechnung des Mindesturlaubs gem. EUGH-Urteil

Verfasst: 9. Mär 2015, 17:01
von Torquemada
dibedupp hat geschrieben:Meines Wissens hat der Sonderurlaub mit Erholungsurlaub nichts zu tun, ist also auch nicht darauf anzurechnen.
Stimmt.

Re: Frage zur Berechnung des Mindesturlaubs gem. EUGH-Urteil

Verfasst: 12. Mär 2015, 18:13
von indiana
Vielen Dank für eure Antworten.

Unsicher machte mich im BMI-Rundschreiben das Beispiel mit dem Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, denn der ist anzurechnen.