Torquemada hat geschrieben:Nein. Niemand muss einer Versetzung zustimmen. Bundesbeamte sind grundsätzlich bundesweit versetzbar. Natürlich unter Berücksichtigung der korrekten Anwendung der Fürsorgepflicht und der rechtlichen Regelungen. Dazu muss man keinen "Wisch" bei der Einstellung unterschreiben.
Naja, ist ja schön geschrieben, nur leider zu schön. Fakt ist, Bundesbeamte sind bundesweit versetzbar, nicht nur grundsätzlich
Den Wisch hat man unterschrieben, ging mit der Belehrung damals einher, und das geschah nicht bei Einstellung, sondern bei Ernennung zum Beamten, damals auf Probe (zu meiner Zeit), als mir die Urkunde ausgehändigt worden ist. Daran wird sich nichts geändert haben.
Die korrekte Anwendung der Fürsorgepflicht wäre wünschenswert, ist nur nicht immer machbar. Sicher gibts oder gabs diese Form der bundesweiten Umsetzung vielleicht noch nicht sooo häufig, aber ich könnte mir vorstellen, dass es immer mehr wird.....
Man muss der Umsetzung nicht zustimmen, das ist richtig, aber man landet dann auch ggf. vor Gericht und die Verwaltungsgerichte legen sich nicht mit etwaigen Dienstherren an, zumal es dann nicht gegen den Dienstherrn sondern gegen die Bundesrepublik Deutschland geht - eigene Erfahrung
und Dienstherren wissen meist, wie weit das Band dehnbar ist.
Gerda