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Reaktivierung
Verfasst: 7. Feb 2015, 00:01
von Kullerpups
Hallo!
Ich bitte um Eure Hilfe, bin ziemlich durch den Wind...
Ich hatte einen weiteren Amtsarzttermin bei einem Facharzt für Psychiatrie zur Begutachtung Dienstfähigkeit, bin seit 2 Jahren frühpensioniert, wegen wiederkehrender Depressionen.
Nach ca. 10 Minuten Gespräch und Fragen, wie mein Tagesablauf sei und ob ich kochen und einkaufen ginge, erklärte mir der AA, er hält mich für dienstfähig, aber nicht bei meinem jetzigen Dienstherrn,
Ich bin Kommunalbeamtin bei einer kleinen Stadtverwaltung in NRW.
Ich sei in der Lage, meinen Alltag einigermaßen zu bewältigen und deshalb auch nicht zu krank um zu arbeiten, aber eben nicht bei meinem Dienstherrn. Ich solle eine Versetzungsantrag stellen, oder kündigen.
Ich kam eigentlich nicht zu Wort, er hat mich heftig eingeschüchtert und mir das Wort im Mund verdreht.
Nach Meinung des Amtsarztes sei ich nur bei den falschen Ärzten gewesen und der jetzige Therapeut sei ungeeignet, weil er Tiefenpsychologe ist. Ich bräuchte eine Verhaltenstherapie und es gäbe für alles eine Pille.
Ich war aber bereits bei einer Verhaltenstherapeutin, die meine Behandlung ablehnte, weil sie mir nicht helfen könnte, ich bräuchte ihrer Meinung nach eine tiefenpsychologische Therapie.
Nun bin ich vollkommen fertig, denn ich weiß nicht, was nun passieren wird....
Kann mich der Dienstherr Stadt xy reaktivieren, obwohl der AA schreibt: dienstfähig, aber nicht bei der Stadt xy.
Es ist zu erwarten, daß der Dienstherr mich reaktivieren wird, wenn er irgendwie kann...
Es kamen Äußerungen der Personalleitung wie: sie haben noch soundsovielte Dienstjahre vor sich und ich werde dafür sorgen, daß Sie die ableisten!
Kann mir bitte jemand helfen?
Vielen lieben Dank!
Re: Reaktivierung
Verfasst: 7. Feb 2015, 01:45
von egyptwoman
Kann dir leider nicht weiterhelfen. Möchte aber trotzdem etwas dazu schreiben. Auch ich bin seit Dezember 2011 Dienstunfähig und in Vorruhestand. Davor hatte ich auch eine Therapie, Wiedereingliederung hat alles nichts gebracht. Letztes Jahr hatte ich auch die Nachuntersuchung und mir geht es wie dir, man hat mir jetzt den Termin 01.03. zur Reaktivierung genannt, auch nicht bei meiner alten Dienststelle, sondern als Justizfachwirtin probeweise und wenn man der Meinung ist, das ich für diesen Dienst geeignet bin, dann folgt im September 2015 die Ausbildung zur Justizfachwirtin (davor war ich Justizvollzugsbeamte). Mich macht das auch mehr als fertig, man will zwar jetzt von mir wissen ob ich einer Reaktivierung zustimme, aber ich glaube wenn ich das ablehne dürfte das meine Entlassung bedeuten. Man muss wohl erstmal in den sauren Apfel beißen, gute Miene zum bösen Spiel machen und drauf warten das die Gesundheit wieder ruiniert ist. Es interessiert leider keinen derjenigen die die Entscheidung treffen wie du dich fühlst, wichtig ist für sie was der Amtsarzt schreibt und die, so meine Erfahrung und nach allem was ich gelesen habe, haben mehr oder weniger Order die Leute wenn nur irgendmöglich wieder für dienstfähig zu schreiben. Die einzige Möglichkeit die einem dann immer wieder bleibt, neue Therapie, Reha etc. bis alles ausgereizt ist, ob das jetzt gut oder schlecht ist, bleibt dahingestellt, weil auch all das immer mit ner Menge Stress einhergeht und ja die Sprüche mit: da nehmen Sie dann erstmal Tabletten kenn ich zur genüge. Hab mich damit mal intensiver beschäftigt, einfach mal so ne Tablette oder Pille ist nicht, denn man muss medikamentös erstmal eingestellt werden, was bedeutet, das man unter Umständen immer wieder eine andere Medikation bekommt, bis man richtig eingestellt ist, vermutlich mal sehr zur Freude innerer Organe die das alles verarbeiten müssen und sehr zur Freude der Pharmaindustrie.
Ich kann dir nur raten nochmal ein Gutachten von einem Psychiater anfertigen zu lassen und um einen weiteren Termin bei einem anderen Amtsarzt zu bitten. Was anderes wird dir leider nicht übrig bleiben.
LG egyptwoman
Re: Reaktivierung
Verfasst: 3. Apr 2015, 00:56
von Moniire
Hallo zusammen,
zu diesem Thema habe ich auch noch einige Fragen :
was ist denn der genaue Unterschied zwischen "dienstunfähig" und "dauernd dienstunfähig" im Zusammenhang mit einer möglichen Reaktivierung ?
Ist mit der Versetzung in den Ruhestand aufgrund einer dauernden Dienstunfähigkeit eine Reaktivierung auf eigenen Wunsch für immer "verbaut" ?
Falls man selbst beabsichtigt nach einer eventuellen Genesung wieder reaktiviert zu werden :
auf welchen Passus bei der Versetzung in den Ruhestand sollte man achten / was sollte man vorab nicht versäumen ?
Danke im Voraus
Gruß
moniire
Re: Reaktivierung
Verfasst: 3. Apr 2015, 05:53
von Torquemada
§ 44 Bundesbeamtengesetz regelt:
(1) 1Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. 2Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. 3In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.
Somit bedeutet "dienstunfähig" im Zusammenhang mit einer Versetzung in den Ruhestand immer "dauernd unfähig" die Dienstpflichten zu erfüllen.
Re: Reaktivierung
Verfasst: 3. Apr 2015, 08:06
von Moniire
Hallo torquemada,
danke für Deine Antwort.
Den zitierten Gesetzestext kenne ich.
Mein konkrete Frage war allerdings, ob man eventuell bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, auf einen ( wie auch immer gearteten ) Wortlaut bestehen / hinarbeiten sollte, um sich eine selbst erwünschte Reaktivierung nicht für immer zu "verbauen".
In meinem konkreten Fall habe ich mit Datum 26.03.2015 ein Schreiben meines DH erhalten mit der Aufforderung mich zu entscheiden ob ich mit einer geplanten Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder DU einverstanden bin ..... oder Einspruch einlegen will; für die Antwort wird mir ein Monat Zeit gegeben ( ist einfach ein Formular zum Ankreuzen beigefügt ! )
Nach einer OP und anschließender REHA bin ich in der Tat momentan und für weitere (geschätzte) 6 Monate dienstunfähig. Auch vor meinem Klinik-Aufenthalt war ich schon für mehrere Monate im Krankenstand. Meine Ärzte hatte ich von ihrer Schweigepflicht entbunden und dem DH liegen sämtliche Befunde vor.
Ich möchte nun für mich einfach NICHT ausschließen, nach einer Genesung wieder reaktiviert zu werden - wie sollte ich also jetzt vorgehen um mir dieses Türchen aufzuhalten ( bin jetzt knapp 60 Jahre alt ).
Gruß
moniire
Re: Reaktivierung
Verfasst: 3. Apr 2015, 08:39
von Gerda
....wenn du das so nicht möchtest, dann würde ich auf das Anhörungsschreiben reagieren und mitteilen, dass die Dienstunfähigkeit wahrscheinlich nach 6 Monaten beendet ist. Allerdings wird es sicher nicht viel bringen. Du bist schon 2 Jahre krank geschrieben, da ists verwunderlich, dass der Diensherr jetzt erst in die Buschen kommt.... und irgendwie ists ja verständlich.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass du nach Versetzung in den Ruhestand dann auch mit dem Arbeitsleben durch bist. Mit Ende 50 in den Ruhestand, da kommt sicher keine Reaktivierung mehr und mal ganz ehrlich, willst du dir das noch antun?
Die Begrifflichkeit ist m. E. eher ungewichtig. Ruhestand wegen DU ist Ruhestand dauernder, andauernder, wie auch immer
Gruss Gerda
Re: Reaktivierung
Verfasst: 3. Apr 2015, 09:15
von Moniire
Danke Gerda,
Du willst mich also dauerhaft zum Rentier machen ? Gemein !
Wahrscheinlich hast Du Recht - war auch nur ein Gedanke ( wahrscheinlich meine Verweigerung die Fakten zu akzeptieren ).
Was bleibt mir also ? Spazierstock kaufen und meine Frau ärgern ......
Mach`s gut
Dir und Deiner Familie wünsche ich ein schönes Ostern.
moniire
Re: Reaktivierung
Verfasst: 8. Apr 2015, 22:13
von Buzzi
Eine (2te) medizinische Meinung des AA mag erlaubt sein. Dienstrechtlich hat er keine Weisungsbefugnis, das kann nur der FB Personal in schriftlicher Form und wird sich gekonnt formulieren. Gesprächsinhalte, auch von der Personalleitung, haben in Deiner Situation wenig Relevanz und werden ggflls. geleugnet.
Der AA wird nur auf Antrag tätig, seitens des Beamten oder des ehem. Soldgebers. Daher ist nicht mit dem AA zu streiten, sondern ist mit dem FB Personal zu diskutieren (der braucht sich übrigends auch nicht an die Empfehlungen des AA halten, aber hat ihn zu involvieren).
Mein Tip: Halte Dich an Deine Pflichten, also alle Möglichkeiten der Wiederherstellung Deiner Gesundheit (ist ja auch im eigenen Sinne) und Dienstfähigkeit. Aber auch der AG hat Pflichten, z.B. Behilflichkeit zur Rehabilitation vor Ruhestand, sorgfältiger Prüfung der Weiterbeschäftigung auch bei angeschlagener Gesundheit (Behinderung) - im SGB auch "leidensgerechter Arbeitsplatz", sowie eine der letzten Gehaltsgruppe entsprechende Tätigkeit. "Kann noch was anderes irgendwo arbeiten" ist arbeitsmed. aussprechbar, aber rechtswidrig gegenüber Beamten, das ist nur Verunsicherung. Das wäre sinnbildlich, als müsste eine Polizistin bei DU eine Putzstelle irgendwo suchen.
Darauf kann man den AG mal festnageln. Du darfst dabei ruhig selbstbewußt und (wohlüberlegt) streitbar sein. Das ist durchaus redlich und findet gute Unterstützung (betrieblicher, amtlicher und juristischer Art). Nicht wundern, wenn sich dabei herausstellt, dass die Personalleitung sogar sehr gegen eine Weiterbeschäftigung ist.
Re: Reaktivierung
Verfasst: 11. Apr 2015, 12:27
von schäferhund
Buzzi hat geschrieben:Nicht wundern, wenn sich dabei herausstellt, dass die Personalleitung sogar sehr gegen eine Weiterbeschäftigung ist.
Vorsicht bei Anrufen vom Personalchef ! Mir sind Fälle bekannt, in denen die Personalabteilungen erkrankte Bedienstete am Telefon unter Druck setzen:
Zitat:
" Der Chef möchte Sie in den Ruhestand schicken und Sie können dagegen Rechtsmittel einlegen. Davon rate ich Ihnen aber dringend ab, Sie hätten dann kein so schönes Arbeitsleben mehr bei uns im Amt. Das wollen Sie doch nicht, oder ?"
Eine derartige, unverschämte Aussage wird man natürlich schriftlich
nie erhalten. Deshalb : Augen auf, wenn auf dem Telefondisplay die Nummer des DH erscheint und möglichst Zeugen (Ehepartner/in usw.) mithören lassen.

Re: Reaktivierung
Verfasst: 11. Apr 2015, 12:45
von Torquemada
schäferhund hat geschrieben:
Vorsicht bei Anrufen vom Personalchef ! Mir sind Fälle bekannt, in denen die Personalabteilungen erkrankte Bedienstete am Telefon unter Druck setzen:
Zitat:
" Der Chef möchte Sie in den Ruhestand schicken und Sie können dagegen Rechtsmittel einlegen. Davon rate ich Ihnen aber dringend ab, Sie hätten dann kein so schönes Arbeitsleben mehr bei uns im Amt. Das wollen Sie doch nicht, oder ?"
Eine derartige, unverschämte Aussage wird man natürlich schriftlich
nie erhalten. Deshalb : Augen auf, wenn auf dem Telefondisplay die Nummer des DH erscheint und möglichst Zeugen (Ehepartner/in usw.) mithören lassen.

Bitte rechtlich hier aufpassen: geheimes Mithören ist SO nicht gestattet. Beim Beginn des Gespräches sollte freundlich gesagt werden: "Mene Frau hört hier mit." Dann hat der Anrufer die Entscheidung, ob er unter diesen Umständen telefonieren möchte.