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Re: Beförderungen 2015

Verfasst: 2. Mär 2016, 21:36
von MissT
Vogel hat geschrieben:Ich werte mal euer allgemeines Schweigen als Indiz dafür, dass die Beurteilungen noch nicht verschickt wurden.
Wäre ein Wunder gewesen, wenn die tatsächlich mal ihren Zeitplan eingehalten hätten!! :evil:

Re: Beförderungen 2015

Verfasst: 6. Mär 2016, 13:31
von Roadster
Gibt es hier im Forum Kolleginnen und Kollegen die ihre Konkurrentenklage auch gewonnen haben und bis heute keine neue Beurteilung bzw. Urkunde erhalten haben?
Antworten gerne an PN

Re: Beförderungen 2015

Verfasst: 4. Apr 2016, 12:36
von kgot
meine Beurteilung ist nun da ( 31.03.)
an einem Punkt " Wirtschaftlichen Handeln " habe ich ein " gut" bekommen , die Erklärung dazu verstehe ich nicht :

in der Beurteilung heißt es :
Dieses Merkmal wäre mit "Sehr gut " zu bewerten . Das Ergebnis war allerdings in Anbetracht der erzielten Leistungen der Beamtinnen und
Beamten dieser Beurteilungsliste anzupassen und mit "Gut " zu bewerten um den nach § 50 Abs. 2 Bundeslaufbahnverordnung geltenden Richtwert
einhalten zu können.

Kann mir einer was dazu sagen ?
vielen Dank

Re: Beförderungen 2015

Verfasst: 4. Apr 2016, 13:37
von Torquemada
kgot hat geschrieben:meine Beurteilung ist nun da ( 31.03.)
an einem Punkt " Wirtschaftlichen Handeln " habe ich ein " gut" bekommen , die Erklärung dazu verstehe ich nicht :

in der Beurteilung heißt es :
Dieses Merkmal wäre mit "Sehr gut " zu bewerten . Das Ergebnis war allerdings in Anbetracht der erzielten Leistungen der Beamtinnen und
Beamten dieser Beurteilungsliste anzupassen und mit "Gut " zu bewerten um den nach § 50 Abs. 2 Bundeslaufbahnverordnung geltenden Richtwert
einhalten zu können.

Kann mir einer was dazu sagen ?
vielen Dank

Klar. Widerspruch einlegen und einen versierten Anwalt aufsuchen, wenn dir was daran liegt. Denn diese Begründung ist an Idiotie kaum zu überbieten.

Re: Beförderungen 2015

Verfasst: 4. Apr 2016, 15:49
von kgot
vielen Dank für Deine Antwort

Re: Beförderungen 2015

Verfasst: 4. Apr 2016, 16:46
von Torquemada
Offensichtlich möchte die Telekom hier die (für sie in den letzten Jahren enttäuschende) Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte karikieren.
Motto: der ist ja sooooooooooo gut, aber das starre Recht lässt hier keine andere Möglichkeit.
Dieser Satz in der Beurteilung ist provokant und foerdert zum Widertspruch quasi heraus. Allerdings gilt hier: vom erfahrenen Anwalt beraten lassen.

Re: Beförderungen 2015

Verfasst: 4. Apr 2016, 21:43
von Bananen-Willi
Wenn die Telekom allerdings nachweisen kann, dass 15% der Mitwettbewerber ein sehr gut erhalten haben, und diese in der Bewertung noch besser dastehen als der TE, (was im Regelfall nicht schwerfallen dürfte, andernfalls wäre die T sehr dämlich, diese Begründung ohne Hintergrund zu wählen) wird der Widerspruch sang- und klanglos abgebügelt.

Nichtsdestotrotz... versuchen! Dämlichkeit ist ein Wort, das ich im Zusammenhang mit dem Handeln der Telekom schon sehr oft gehört habe :D

Re: Beförderungen 2015

Verfasst: 5. Apr 2016, 15:23
von Torquemada
Richtig. Versuchen !!! Denn was die Telekom so immer behauptet, kann sie vor Gericht oftmals nicht belegen.....peinlich eben..

Re: Beförderungen 2015

Verfasst: 7. Apr 2016, 04:38
von kgot
Bananen-Willi hats auf dem Punkt gebracht :
Widerspruch ist zwecklos !
Ein Mitwettbewerber hat ein sehr gut erhalten , zwar selbe Tätigkeit und Posten wie ich aber eben mit zB höherwertigen Tätigkeiten.
Bei ihm fehlt der Hinweis auf Paragraph 50Abs. 2
Bei meiner Beurteilung steht auch noch drin (Vorschlag für weitere Verwendung )
"Beamte ist nach Paragraph 49 für höherwertige Tätigkeiten geeignet"
Tja , da habe ich halt Pech gehabt , das mir keine besonderen Aufgaben übertragen worden sind.
(Zum falschen Zeitpunkt nicht anwesend gewesen : TL fragt in teamrunde : wer kann diese Arbeit zusätzlich machen? Wer dann nicht "ich "schreit ... Oder kann... Der hat dann verloren
Ich nur jeden raten der befördert werden will : nimmt alle möglichen Jobs an den der TL anbietet-
zB. Multiplikator . Wenigsten bleibt mir die ganze Prozedur des Widerspruches erspart
.

Re: Beförderungen 2015

Verfasst: 13. Apr 2016, 21:01
von Roadster
Bei uns ist die Liste nach A 13 und A12 noch teilgesperrt es gab noch keine Beförderung soweit ich weiß.
Erst muss der Ausgang aller Klagen abgewartet werden.

Re: Beförderungen 2015

Verfasst: 18. Apr 2016, 18:03
von Dülle
Hallo Leute,

bei uns ist die Liste nach A 9 bis auf 2 Stellen freigegeben worden. 176 von 178 Beförderungen werden jetzt
wohl durchgeführt. Es werden die sehr gut + und sehr gut beurteilten befördert. 2 Stellen hängen noch im Gerichtsverfahren.
Bin mal gespannt wie lang das noch dauert. Die Liste wurde am 07.04.2016 freigegeben.

Gruß Dülle

Re: Beförderungen 2015

Verfasst: 18. Apr 2016, 21:42
von Roadster
Wenn Reserveplanstellen freigehalten werden können ausser den erfolgreichen Klägern auch die gesperrten befördert werden.

Re: Beförderungen 2015

Verfasst: 19. Apr 2016, 17:43
von bumat
Hallo!

Weiss jemand, welche Beurteilungsnote man im Jobcenter benötigt, um auf A9 befördert zu werden?
Ich bin seit ein paar Jahren als Sachbearbeiter tätig.

Vielen Dank im Voraus!