Urlaubsberechnung
Verfasst: 16. Jan 2015, 09:53
Liebe Forumsgemeinde,
man stelle sich folgenden Sachverhalt vor der sich in einer Landesbehörde in NRW abspielen könnte!
Beamtenanwärter im mittleren Dienst bei der Justiz absolviert erfolgreich seine Ausbildung und wird am 28.06.2014 zum Beamten auf Probe ernannt. Da er regelmäßig auch im Schichtdienst eingesetzt wurde berechnet die Dienststelle seinen Urlaubsanspruch wie folgt:
Januar - Juni = Anwärter mit Schichtdienst Jahresurlaubsanspruch 28 Tage /// 28/12*6 = 14
Juli - Dezember = Beamter auf Probe Jahresurlaubsanspruch 30 Tage /// 30/12*6= 15
Jahresurlaubsanspruch = 29 Tage
Die Frage ist nun ist die Dienststelle damit im Recht oder könnte man es auch so berechnen wie die folgende Berechnung aussieht:
Januar - Mai = Anwärter mit Schichtdienst Jahresurlaubsanspruch 28 Tage //// 28/12*5 = 11,66 aufgerundet 12 Tage
Juni - Dezember = Beamter auf Probe (mit Wirkung zum 28.06.2014 heißt für mich Anspruch auch auf 2,5 Tage Urlaub im Monat Juni) Jahresurlaubsanspruch 30 Tage /// 30/12*7 = 17,5 aufgerundet 18 Tage
Jahresurlaubsanspruch = 30 Tage
Die entscheidende Frage wird sein: Muss man die Zahl 11,66 und 17,5 addieren, kommt man auf 29,1 was bedeuten würde 29 Tage
oder muss ich jeden Urlaubsanspruch aus den verschiedensten Beschäftigungsverhältnissen vorher aufrunden und dann addieren, was bedeuten würde 30 Tage Urlaub
Vielen Dank für Eure Einschätzungen
man stelle sich folgenden Sachverhalt vor der sich in einer Landesbehörde in NRW abspielen könnte!
Beamtenanwärter im mittleren Dienst bei der Justiz absolviert erfolgreich seine Ausbildung und wird am 28.06.2014 zum Beamten auf Probe ernannt. Da er regelmäßig auch im Schichtdienst eingesetzt wurde berechnet die Dienststelle seinen Urlaubsanspruch wie folgt:
Januar - Juni = Anwärter mit Schichtdienst Jahresurlaubsanspruch 28 Tage /// 28/12*6 = 14
Juli - Dezember = Beamter auf Probe Jahresurlaubsanspruch 30 Tage /// 30/12*6= 15
Jahresurlaubsanspruch = 29 Tage
Die Frage ist nun ist die Dienststelle damit im Recht oder könnte man es auch so berechnen wie die folgende Berechnung aussieht:
Januar - Mai = Anwärter mit Schichtdienst Jahresurlaubsanspruch 28 Tage //// 28/12*5 = 11,66 aufgerundet 12 Tage
Juni - Dezember = Beamter auf Probe (mit Wirkung zum 28.06.2014 heißt für mich Anspruch auch auf 2,5 Tage Urlaub im Monat Juni) Jahresurlaubsanspruch 30 Tage /// 30/12*7 = 17,5 aufgerundet 18 Tage
Jahresurlaubsanspruch = 30 Tage
Die entscheidende Frage wird sein: Muss man die Zahl 11,66 und 17,5 addieren, kommt man auf 29,1 was bedeuten würde 29 Tage
oder muss ich jeden Urlaubsanspruch aus den verschiedensten Beschäftigungsverhältnissen vorher aufrunden und dann addieren, was bedeuten würde 30 Tage Urlaub
Vielen Dank für Eure Einschätzungen