Beihilfe-Einspruch
Verfasst: 19. Jan 2008, 21:49
Hallo,
ich habe ein Problem mit der Beihilfestelle.
Ich habe ein Rezept für ein Medikament in Höhe von 343€ eingereicht. Die Bezahlung wurde abgelehnt, da dieses Medikament nicht beihilfefähig ist. Dies ist soweit in Ordnung.
Jedoch wird es bei bestimmten Krankheiten doch bezahlt. Ich dachte mir nichts dabei und verließ mich auf die ausstehende Arztrechnung. Die Diagnose bestätigt die Krankheit und bisher wurde es auch imme bezahlt.
Bloß bis die Arztrechnung zugesandt wurde, vertrich die Einspruchszeit. Nach ca. 6 Wochen habe ich das Rezept mit Arztrechnung nochmals eingereicht. Die Bezahlung des Medikaments wurde wieder abgelehnt. Der Beamte in der Beihilfestelle erklärte mir am Telefon, dass die angegebene Krankheit falsch formuliert sei und deshalb keine Bezahlung erfolge. Nach langem Hin und Her verblieben wir so, dass ich eine neue Rechnung mit der genauen Krankheitsangabe einreiche. Anfangs war er noch einverstanden. Im Laufe des Gesprächs sagte er, dass dies so "Sache" wäre, da der Arzt ja jeden Patientenwunsch erfüllen könne und schreiben könne, dass es für mich vorteilhaft wäre.
Er schickte mir dann ein Schreiben, in dem stand, dass das Medikament für meine Krankheit nicht beihilfefähig sei. Am Schluss des Schreibens erwähnte er, dass ich gegen dieses Schreiben keinen Einspruch einlegen kann, da die Frist der Erstbeantragung -vor ca. 6/7 Wochen- schon abgelaufen sei.
Nun, sicher habe ich die Frist verstreichen lassen. Aber doch nur, um die Arztrechnung abzuwarten.
Muss ich nun auf die ca. 170€ verzichten ???
Oder gibt es doch noch irgendeine Möglichkeit ???
Für eure Antworten danke ich schon im Voraus.
Viele Grüße
Schwoarzer
ich habe ein Problem mit der Beihilfestelle.
Ich habe ein Rezept für ein Medikament in Höhe von 343€ eingereicht. Die Bezahlung wurde abgelehnt, da dieses Medikament nicht beihilfefähig ist. Dies ist soweit in Ordnung.
Jedoch wird es bei bestimmten Krankheiten doch bezahlt. Ich dachte mir nichts dabei und verließ mich auf die ausstehende Arztrechnung. Die Diagnose bestätigt die Krankheit und bisher wurde es auch imme bezahlt.
Bloß bis die Arztrechnung zugesandt wurde, vertrich die Einspruchszeit. Nach ca. 6 Wochen habe ich das Rezept mit Arztrechnung nochmals eingereicht. Die Bezahlung des Medikaments wurde wieder abgelehnt. Der Beamte in der Beihilfestelle erklärte mir am Telefon, dass die angegebene Krankheit falsch formuliert sei und deshalb keine Bezahlung erfolge. Nach langem Hin und Her verblieben wir so, dass ich eine neue Rechnung mit der genauen Krankheitsangabe einreiche. Anfangs war er noch einverstanden. Im Laufe des Gesprächs sagte er, dass dies so "Sache" wäre, da der Arzt ja jeden Patientenwunsch erfüllen könne und schreiben könne, dass es für mich vorteilhaft wäre.
Er schickte mir dann ein Schreiben, in dem stand, dass das Medikament für meine Krankheit nicht beihilfefähig sei. Am Schluss des Schreibens erwähnte er, dass ich gegen dieses Schreiben keinen Einspruch einlegen kann, da die Frist der Erstbeantragung -vor ca. 6/7 Wochen- schon abgelaufen sei.
Nun, sicher habe ich die Frist verstreichen lassen. Aber doch nur, um die Arztrechnung abzuwarten.
Muss ich nun auf die ca. 170€ verzichten ???
Oder gibt es doch noch irgendeine Möglichkeit ???
Für eure Antworten danke ich schon im Voraus.
Viele Grüße
Schwoarzer