Ich bin seit 2 Jahren im vorzeitigen Ruhestand mit Mindestversorgung (war früher Beamtin bei der Telekom).
Nun ist die Mindestversorgung zwar "nicht schlecht", dennoch für meine kleine Familie doch etwas wenig . Nach Abzug der Postbeamtenkrankenkasse (ca. 250 Euro im Monat - Mitglied und ein Kind) bleibt uns nur ca. 1000 Euro + Kindergeld (1 Kind) über.
Weiss jemand ob man z.B. den Beitrag der Krankenkasse oder Sonstiges vergünstigt bekommen kann?
Hallo:-) Wohngeld werde ich nicht bekommen (wir wohnen im Eigenheim). Den Antrag auf die Reduzierung des Beitrages von der Postbeamtenkrankenhasse habe ich bereits vor 2 Jahren gestellt. Dieser wurde abgelehnt:-(...
Kekschen72 hat geschrieben:Hallo:-) Wohngeld werde ich nicht bekommen (wir wohnen im Eigenheim). Den Antrag auf die Reduzierung des Beitrages von der Postbeamtenkrankenhasse habe ich bereits vor 2 Jahren gestellt. Dieser wurde abgelehnt:-(...
Für Eigenheim-Bewohner gibt es den analogen Lastenzuschuss und das mit der Postbeamtenkrankenkasse ist mir unverständlich. Du bekommst doch Mindestversorgung. Wie haben die denn das damals begründet ?
Hallo:-) Vielen Dank für die Tipps. Ich habe heute nochmals den Antrag auf verminderten Beitrag zur Postbeamtenkrankenkasse geschickt. Vor 2 Jahren wurde dieser mit der Begründung abgelehnt, dass mein Einkommen zu hoch ist:-(. Bin mal gespannt was nun dabei rauskommt...
Liegt die Mindestversorung nicht einen Cent über den Höchstsatz
der "Beiträge in Sonderfällen".
Da wurde doch mal etwas geändert bzw. faktisch abgeschafft.
Herm hat geschrieben:War ja klar..
Aber nächsten Monat steigt die MV auf 1.569,81 Euro.
Ca. 22,75 Eur. netto mehr. ( Kirchensteuer , Verdi, LStKlasse 1)
Bekommt man als Lediger eigentlich noch etwas bei der
Steuererklärung zurück ?
Natürlich bekommst du etwas bei der Steuererklärung zurück. Schon, weil du Kirchensteuer zahlst (Sonderausgaben). Gib auch deine Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung an.
"Verdi"......ich weiss ja nicht, was du für den Laden als Pensionär zahlst (15,69 Euro monatlich) ? Tipp: Kündigen.
Herm hat geschrieben:Hab noch nie eine Steuererklärung abgegeben
Ausgezahltes Urlaubsgeld wurde 2013 mit LSt Kl 6 abgerechnet.
Deine Urlaubsabgeltung 2013 wurde mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Mache also jetzt im eigenen Interesse eine Steuererklärung für 2013 und 2014. Ich würde dir empfehlen, einen Lohnsteuerhilfsverein das machen zu lassen, wenn du keine Ahnung hast bzw. keine Kumpel, die die helfen.
Eigentlich ist es aber ganz einfach.
Für 2013 musst du ohnehin eine Erklärung abgeben...wegen der Steuerklasse 6.