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Nach Elternzeit in Dienstunfähigkeit
Verfasst: 23. Dez 2014, 22:25
von Picasso 72
Nun so wie es ausschaut steht mir das bevor

. Wenn ich nach der Elternzeit, sagen wir 6 monate später vom dienstherrn in die dienstunfähigkeit geschickt werde, welche auswirkungen hat das auf die mindestpension und wie hoch ist die ? Bleibt die gleich oder wird die wegen den 12 monaten elternzeit auch gekürzt? Was geschieht mit familienzuschlag und kindergeld. Bin seit 17 jahren beamter auf lebzeit im mittleren dienst A8, zwei kleine kinder und verheiratet.
Vorallem würde mich interessieren ob es abzüge in der mindestpension wegen der elternzeit gibt oder bleibt die grundversorgung unangetastet.
LG Picasso
Re: Nach Elternzeit in Dienstunfähigkeit
Verfasst: 25. Dez 2014, 10:31
von Picasso 72
Dachte, dass evtl. durch die elternzeit das gekürzt werden würde. Bleibt der familienzuschlag gleich oder wird der auch veringert ?
LG Picasso
Re: Nach Elternzeit in Dienstunfähigkeit
Verfasst: 25. Dez 2014, 14:12
von Torquemada
Picasso 72 hat geschrieben:Dachte, dass evtl. durch die elternzeit das gekürzt werden würde. Bleibt der familienzuschlag gleich oder wird der auch veringert ?
LG Picasso
Beim Familienzuschlag wird die Kinderkomponente ungekürzt gezahlt.
Re: Nach Elternzeit in Dienstunfähigkeit
Verfasst: 27. Dez 2014, 15:07
von Picasso 72
Danke für die Infos, das hat mir schon sehr viel weitergeholfen und meine Zukunftsängste sind dann ja unbegründet gewesen. So wird es schon irgendwie weitergehen.
Re: Nach Elternzeit in Dienstunfähigkeit
Verfasst: 5. Jan 2015, 19:40
von defraubeckham
Lass dir doch einfach deine evtl Pension einmal ausrechnen......
Re: Nach Elternzeit in Dienstunfähigkeit
Verfasst: 11. Jan 2015, 23:46
von sonnenblume
Bei mir ist es ganz ähnlich... A8 .. 2Kids...mindestpension-
geht schon!