Durchlässigkeit...mD -->gD... ich steh auf dem Schlauch...
Verfasst: 2. Dez 2014, 19:56
Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich bin Beamter im mittleren Dienst A8 bei einer Kommunalverwaltung in RLP.
Da ich mich beruflich gerne verändern würde, habe ich mir die ein oder andere Stellenanzeige angesehen.
Mittlerweile werden ja fast ausschließlich Stellen für den "gD" angeboten, also "Befähigung für den Zugang zum 3.ten Einstiegsamt", wie es in den Ausschreibungen so schön heißt. Mit der Änderung der Dienstrechtsreform in RLP sollte ja eine Einheitliche Laufbahn etc. ermöglicht werden.
Nun kommt mein Problem...:
Kann ich mich auf eine Stelle mit der Voraussetzung "Befähigung für den Zugang zum 3.ten Einstiegsamt" bewerben, notfalls auf Hinweis mit der Fortbildungsqualifizierung, oder ist das Laufbahnrecht dann doch nicht so geworden wie angepriesen, sodass diese Möglichkeit mir verwehrt bleibt?!
Ja, ich weiß... der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung erheblich... das habe ich auch getan, befinde mich jedoch wirklich auf dem "Schlauch".
Daher die Bitte der Info!
Aufstieg werde ich leider nicht genehmigt bekommen, da andere "vor mir an der Reihe" wären.
Ich freue mich über eine Antwort...
Danke,
Karsten
ich bin Beamter im mittleren Dienst A8 bei einer Kommunalverwaltung in RLP.
Da ich mich beruflich gerne verändern würde, habe ich mir die ein oder andere Stellenanzeige angesehen.
Mittlerweile werden ja fast ausschließlich Stellen für den "gD" angeboten, also "Befähigung für den Zugang zum 3.ten Einstiegsamt", wie es in den Ausschreibungen so schön heißt. Mit der Änderung der Dienstrechtsreform in RLP sollte ja eine Einheitliche Laufbahn etc. ermöglicht werden.
Nun kommt mein Problem...:
Kann ich mich auf eine Stelle mit der Voraussetzung "Befähigung für den Zugang zum 3.ten Einstiegsamt" bewerben, notfalls auf Hinweis mit der Fortbildungsqualifizierung, oder ist das Laufbahnrecht dann doch nicht so geworden wie angepriesen, sodass diese Möglichkeit mir verwehrt bleibt?!
Ja, ich weiß... der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung erheblich... das habe ich auch getan, befinde mich jedoch wirklich auf dem "Schlauch".
Daher die Bitte der Info!
Aufstieg werde ich leider nicht genehmigt bekommen, da andere "vor mir an der Reihe" wären.
Ich freue mich über eine Antwort...
Danke,
Karsten