ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
Moderator: Moderatoren
ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
Hallo zusammen,
zum Thema : Zusammentreffen von Pension und Rente möchte ich gerne eine Frage stellen.
Für mich steht in Kürze die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit an.
Bereits im vergangen Jahr hatte ich mir von der für mich zuständigen Stelle meine zu erwartende Pension errechnen lassen. Hierbei ergab sich dass ich, bedingt durch längeren Dienst in Übersee ( wird teilweise doppelt gerechnet ! ), eine ruhegehaltsfähige Dienstzeit von 44,7 Jahren, und somit auch längst die Höchstgrenze von ca. 71 %, erreicht habe.
Durch Arbeit in der freien Wirtschaft VOR meiner Verbeamtung habe ich mir auch einen Rentenanspruch in Höhe von ca. 380.-€ erworben welche ich erst in Alter von 65 J. + 10 Monaten erhalte.
Jetzt 59 Jahre alt muss ich bei meiner FRÜHZEITIGEN Pensionierung einen Abschlag von ca. 11 % hinnehmen - also 71 % minus 11 % = 60 % ................ so weit - so gut.
Meine Frage nun :
Mit welchen GESAMT-Altersbezügen kann ich im Alter von 65 Jahren + 10 Monaten rechnen ( also Pension PLUS Rente ) ??
GELTEN FÜR MICH DANN ALS ERREICHBARE "HÖCHSTGRENZE" NUN DIE 71 % ODER DIE 61 % -- ???
Schön wäre es; eine SICHERE Antwort auf meine Frage zu bekommen ...... bisher habe ich jede Menge widersprüchliche Meinungen gehört.
Danke im Voraus
moniire
zum Thema : Zusammentreffen von Pension und Rente möchte ich gerne eine Frage stellen.
Für mich steht in Kürze die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit an.
Bereits im vergangen Jahr hatte ich mir von der für mich zuständigen Stelle meine zu erwartende Pension errechnen lassen. Hierbei ergab sich dass ich, bedingt durch längeren Dienst in Übersee ( wird teilweise doppelt gerechnet ! ), eine ruhegehaltsfähige Dienstzeit von 44,7 Jahren, und somit auch längst die Höchstgrenze von ca. 71 %, erreicht habe.
Durch Arbeit in der freien Wirtschaft VOR meiner Verbeamtung habe ich mir auch einen Rentenanspruch in Höhe von ca. 380.-€ erworben welche ich erst in Alter von 65 J. + 10 Monaten erhalte.
Jetzt 59 Jahre alt muss ich bei meiner FRÜHZEITIGEN Pensionierung einen Abschlag von ca. 11 % hinnehmen - also 71 % minus 11 % = 60 % ................ so weit - so gut.
Meine Frage nun :
Mit welchen GESAMT-Altersbezügen kann ich im Alter von 65 Jahren + 10 Monaten rechnen ( also Pension PLUS Rente ) ??
GELTEN FÜR MICH DANN ALS ERREICHBARE "HÖCHSTGRENZE" NUN DIE 71 % ODER DIE 61 % -- ???
Schön wäre es; eine SICHERE Antwort auf meine Frage zu bekommen ...... bisher habe ich jede Menge widersprüchliche Meinungen gehört.
Danke im Voraus
moniire
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Re: ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
Das ist mathematisch falsch.Moniire hat geschrieben:
Jetzt 59 Jahre alt muss ich bei meiner FRÜHZEITIGEN Pensionierung einen Abschlag von ca. 11 % hinnehmen - also 71 % minus 11 % = 60 % ................
Welches Bundesland ist das bitte?
Re: ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
ach so - hatte ich vergessen.
Bundesland Hessen !
Bundesland Hessen !
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Re: ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
Bis erreichen der Pensionsgrenze die 61%, dann + die Rente bis max. 71%, IMHO....

Da bist Du hier verkehrt, das ist ein Forum, wo Meinungen ausgetauscht werden. Sicher kannst Du nur bei Fachleuten sein, die sind auch Schadensersatzpflichtig, wenn sie Mist erzählt habenMoniire hat geschrieben:Schön wäre es; eine SICHERE Antwort auf meine Frage zu bekommen ....

SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Re: ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
Ich hoffe, ich erzähle jetzt keinen Mist.Mikesch hat geschrieben:Bis erreichen der Pensionsgrenze die 61%, dann + die Rente bis max. 71%, IMHO....Da bist Du hier verkehrt, das ist ein Forum, wo Meinungen ausgetauscht werden. Sicher kannst Du nur bei Fachleuten sein, die sind auch Schadensersatzpflichtig, wenn sie Mist erzählt habenMoniire hat geschrieben:Schön wäre es; eine SICHERE Antwort auf meine Frage zu bekommen ....

Aber ich verstehe das etwas anders. Wenn von der vollen Pension (71%) wegen früherem Abgang ein Abschlag von 11% vorgenommen wird, sind das nicht 60% des Ursprungswertes. Man muss die 11% vom Geldbertrag abziehen, diesen also als Ausgangswert (=100%) annehmen.
In Geldbeträgen ausgedrückt, wenn man jetzt 1000€ Bezüge hätte, käme eine Maximalpension von 710€ raus. Und von diesen 710€ werden die 11% abgezogen, macht also dann nicht 600€, wie ganz oben angenommen wurde, sondern 632€ Pension. Kommt dann die Rente dazu, gibts die in voller Höhe, aber die Pension wird gekürzt, wenn beides zusammen 710€ übersteigen würde.
-
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Re: ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
Hallo . Beim Zusammentreffen von Pension und Rente wird eine fiktive Höchstgrenze berechnet. Aus: Ruhegehalt der Endstufe der erreichten Besoldungsgruppe, Ruhegehaltsfähige Dienstzeit vom 17 Lebensjahr bis zum Versorgungsfall, Zurechnungszeit und Versorgungsabschlag wie bei Pension. Alles über dieser Höchstgrenze wird Ruhensbetrag bei der Pension. Als Grund habe ich mal gelesen, damit ein Beamter mit gemischter Versorgung nicht mehr erhält als der Beamte nur mit Pension.
- Mikesch
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Re: ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
Meinen und schreibendibedupp hat geschrieben:Baumschubser, absolut richtig erklärt.

So in der Art meinte ich es, Du warst in der Lage, das auch zu schreiben...

Danke dir...
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Re: ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
Bezüglich des Zusammentreffens von Pension und Rente empfehle ich dir, hier in diesem Thread mal nachzulesen: http://www.beamtentalk.de/vorruhestand- ... t5005.html Es gibt natürlich noch einige weitere Threads und Beiträge hier, die Infos zu diesem Thema haben.
Besonderes Augenmerk würde icha uf § 14a legen. Du hast die Möglichkeit, eine vorrübergehende Erhöhung von deiner Pension bei deiner Versorgungsstelle zu beantragen, da eben die Rente regulär erst mit Eintritt ins Rentenalter zahlt. Aber dort wird nur auf Antrag gezahlt, man wird dich sicher kaum auf diese Möglichkeit hinweisen.
Sinnvoll ists auch, sich die Pension vorher ausrechnen zu lassen, von der entsprechenden Stelle. So hast du es am Sichersten.
Gruss Gerda
Besonderes Augenmerk würde icha uf § 14a legen. Du hast die Möglichkeit, eine vorrübergehende Erhöhung von deiner Pension bei deiner Versorgungsstelle zu beantragen, da eben die Rente regulär erst mit Eintritt ins Rentenalter zahlt. Aber dort wird nur auf Antrag gezahlt, man wird dich sicher kaum auf diese Möglichkeit hinweisen.
Sinnvoll ists auch, sich die Pension vorher ausrechnen zu lassen, von der entsprechenden Stelle. So hast du es am Sichersten.
Gruss Gerda
Re: ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
ich danke Euch für die hilfreichen Tipps ( habt was gut bei mir ! )
Gruß
Moniire

Gruß
Moniire
- Baumschubser
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Re: ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
Danke für die Blumen.Mikesch hat geschrieben:Meinen und schreibendibedupp hat geschrieben:Baumschubser, absolut richtig erklärt.
So in der Art meinte ich es, Du warst in der Lage, das auch zu schreiben...![]()
Danke dir...

Re: ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
Vielleicht macht es Sinn noch schnell etwas freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung nachzuzahlen für das Jahr 2014.
Die freiwillige Rente wird laut dem Link nicht auf die Pension angerechnet und man bekommt sogar noch einen KV-Zuschuss für die PKV aus der freiwilligen Rente.
http://www.geldtipps.de/rente-pension-a ... ung-lohnen
Insbesondere, da Geld auf der Bank kaum noch Zinsen abwirft.
Die freiwillige Rente wird laut dem Link nicht auf die Pension angerechnet und man bekommt sogar noch einen KV-Zuschuss für die PKV aus der freiwilligen Rente.
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Insbesondere, da Geld auf der Bank kaum noch Zinsen abwirft.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Re: ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
Hallo zusammen,Baumschubser hat geschrieben:Ich hoffe, ich erzähle jetzt keinen Mist.Mikesch hat geschrieben:Bis erreichen der Pensionsgrenze die 61%, dann + die Rente bis max. 71%, IMHO....Da bist Du hier verkehrt, das ist ein Forum, wo Meinungen ausgetauscht werden. Sicher kannst Du nur bei Fachleuten sein, die sind auch Schadensersatzpflichtig, wenn sie Mist erzählt habenMoniire hat geschrieben:Schön wäre es; eine SICHERE Antwort auf meine Frage zu bekommen ....![]()
Aber ich verstehe das etwas anders. Wenn von der vollen Pension (71%) wegen früherem Abgang ein Abschlag von 11% vorgenommen wird, sind das nicht 60% des Ursprungswertes. Man muss die 11% vom Geldbertrag abziehen, diesen also als Ausgangswert (=100%) annehmen.
In Geldbeträgen ausgedrückt, wenn man jetzt 1000€ Bezüge hätte, käme eine Maximalpension von 710€ raus. Und von diesen 710€ werden die 11% abgezogen, macht also dann nicht 600€, wie ganz oben angenommen wurde, sondern 632€ Pension. Kommt dann die Rente dazu, gibts die in voller Höhe, aber die Pension wird gekürzt, wenn beides zusammen 710€ übersteigen würde.
Hier möchte ich nun - nachdem ich es in den Händen halte - eine kleine Ergänzung / Korrektur vornehmen.
Also,
es stimmt natürlich dass beide Bezüge zusammengenommen ( Rente + Pension ) die 71 % nicht überschreiten dürfen.
Habe ich jedoch zum Zeitpunkt meiner frühzeitigen Pensionierung zwar die 71 % aufgrund ausreichender Dienstjahre erreicht jedoch einen Abzug wegen "zu früher" Pensionierung hinzunehmen, so wird dieser errechnete Wert zu der höchstmöglichen Gesamtversorgung.
Beispiel ( ich selbst ) :
44,7 ruhegehaltsfähige Dienstjahre = 71 % erreicht
jedoch ca. 3 Jahre zu früh in Pension = 10,8 % Abzug = verbleiben 60,2 % Pensionsanspruch
im Alter von 65 Jahren und 10 Monaten KÄME noch meine 380.- € Rente hinzu ABER sie wird verrechnet und ich sehe NICHTS davon. Der Grund : Die Höchstgrenze ( Rente + Pension zusammengenommen ) sind diese 60,2 % UND NICHT ETWA die 71 % !!!!
Meine Rente würde nur zu einer Erhöhung meiner Gesamtbezüge ( Rente + Pension zusammengenommen ) führen, wenn ich diese ursprünglichen 71 % aufgrund weniger als 44,7 Dienstjahre noch nicht erreicht hätte - dann würde bis zu diesem Wert aufgestockt / verrechnet.
Beispiel hierzu :
30 ruhegehaltsfähige Dienstjahre = 60 % erreicht ( erfundene Zahl )
Im Alter von 65 Jahren und 10 Monaten käme in diesem Fall meine 380.- €-Rente hinzu allerdings nur bis zur Höchstgrenze von insgesamt 71 %.
Alles klar ?
In meinem Fall werde ich also um meine Rente besch.....en - sehe keinen Cent davon !
Tschüs
moniire
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Re: ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
Hallo. Ich denke Du würdest auch bei Deinem Beispiel mit weniger ruhegehaltsfähiger Dienstzeit nichts bekommen. Die Höchstgrenze bei Dir wäre nur höher wenn Du nicht die Endstufe der Besoldungsgruppe erreicht hättest. Weil sich die Höchstgrenze aus der Endstufe der Besoldungsgruppe berechnet und dadurch von erdientem Ruhegehalt nach fiktiver Höchstgrenze noch Platz wäre. BeamtVG §55 Abs 2 .1a+b .
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Re: ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
Das ist leider wieder nicht richtig (siehe oben), weil die 10,8 % IN GELD vom errechneten Betrag deiner 71 % abgezogen werden.Moniire hat geschrieben:
Beispiel ( ich selbst ) :
44,7 ruhegehaltsfähige Dienstjahre = 71 % erreicht
jedoch ca. 3 Jahre zu früh in Pension = 10,8 % Abzug = verbleiben 60,2 % Pensionsanspruch
Re: ZUSAMMENTREFFEN PENSION / RENTE
Und ich dachte immer das max. 71,75 Prozent bekommt(Pension/Rente).
Durch die DDU ist das jetzt nicht so und die Rente wird gekürzt ?
Man wird sozusagen bestraft weil man vorher geht und soll
nicht seine 71,75 % erreichen ...und das wegen 3 Jahren ?
Das ist bitter und die Lebensleistung wird nicht gewürdigt.
Durch die DDU ist das jetzt nicht so und die Rente wird gekürzt ?
Man wird sozusagen bestraft weil man vorher geht und soll
nicht seine 71,75 % erreichen ...und das wegen 3 Jahren ?

Das ist bitter und die Lebensleistung wird nicht gewürdigt.