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Nebentätigkeit

Verfasst: 24. Nov 2014, 20:10
von Ariana
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen;
ich bin frühpensioniert, bekomme nur die Mindest-Pension und kann davon nicht wirklich leben.
Ich möchte einen Halbtagsjob annehmen und möchte nun wissen:
1. muss ich krankenversichert werden? Ich bin doch schon privat versichert.
2. Was ist mit Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung u.s.w.
3. Kann der Arbeitgeber sich die Kosten sparen und ich somit mehr verdienen?
Diesen Job kann ich nur annehmen, weil ich hier nur arbeiten brauch wenn es mir gut geht, bei freier Zeiteinteilung.

Ich bitte um eine Antwort, oder einen Hinweis, an wen ich mich wenden kann, der mir die Fragen beantwortet.

Danke
Ariana

Re: Nebentätigkeit

Verfasst: 24. Nov 2014, 21:32
von Torquemada
Beschäftigte Pensionäre sind versicherungsfrei in der Kranken- und damit auch in der Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung sind Pensionäre nur dann versicherungsfrei, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben.

http://www.haufe.de/personal/personal-o ... 32291.html

Siehe hier Punkt 2.2

http://www.tk.de/tk/besondere-personeng ... ere/236684

Du musst also Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge abführen. Ebenso dein Arbeitgeber. Der spart nur seinen Anteil an der Kranken- und Pflegeversicherung.

Auskünfte bekommst du bei der örtlichen AOK. Diese muss generell den Abzug aller Sozialabgaben sicherstellen. Der Arbeitgeber meldet dich im Verschlüsselungsverfahren als Arbeitnehmer an, der eine Pension VOR der Altergrenze bezieht. Wenn du keine Sozialversicherungsnummer hast, legt die Krankenkasse eine an.

Re: Nebentätigkeit

Verfasst: 25. Nov 2014, 23:40
von Ariana
Super, Danke,
das hilft mir schon wesentlich weiter.

Ariana

Re: Nebentätigkeit

Verfasst: 17. Feb 2015, 15:41
von Hajo
Verstehe mich jetzt bitte nicht falsch...ich bin dahingend wirklich ganz unbedarft. Aber warum kannst du einen Halbtagsjob machen, bist aber frühpensioniert? Man hätte dir doch dann eine Alternative anbieten müssen, oder nicht?
Gruß Hajo

Re: Nebentätigkeit

Verfasst: 18. Feb 2015, 05:41
von egyptwoman
Wenn es in seinem Job den er mal gemacht hat keine Alternative gibt oder die Alternative nicht mit seiner Gesundheit vereinbar ist, dann nicht. Und Ariana hat ja oben schon geschrieben das sie diesen Halbtagsjob bei freier Zeiteinteilung machen kann und nur wenn es ihr gut geht.
Ariana vergiss aber nicht diesen Nebenjob bei deinem ehemaligen Dienstherrn genehmigen zu lassen, auch ein Pensionär egal ob Alterspensionär oder in Ruhestand versetzt aus gesundheitlichen Gründen muss einen solchen Job genehmigen lassen und der Job darf mit seinem vorherigen Job nicht unvereinbar sein (also zb. ein Finanzbeamter in einer Steuerkanzlei).

Alles Gute für dich.

LG egyptwoman