Erfahrungsstufen Anerkennung Wehrdienst
Verfasst: 16. Nov 2014, 15:55
Hallo, ich habe eine Frage zur Anerkennung von Wehrdienstzeiten auf Erfahrungstufen bei der Polizei. Eine entsprechendes Thema das meine Frage beantwortet, konnte ich leider nicht finden. Falls es eins gibt, verweist mich bitte darauf.
Zum Sachverhalt:
Ich war von 2008 bis 2014 Polizist beim Land Berlin (Studium zum gD mit anschließender Übernahme), dort wurde als Erfahrungszeit meine 15-monatige Bundeswehrzeit als freiwillig länger Dienender komplett anerkannt. Damit hatte ich zwischenzeitlich bereits Erfahrungsstufe 2 erreicht. Nun bin ich zum 01.10.2014 per Tauschpartner zur Landespolizei Hamburg gewechselt, womit natürlich eine neue Gehaltseingruppierung einherging. Per Bescheid zu meiner Stufenfestsetzung wurde mir mitgeteilt, dass lediglich meine Dienstzeiten bei der Polizei (nach Beendigung des Studiums) anerkannt werden. Dagegen hab ich dann Widerspruch auf erneute Prüfung mit dem Hinweis auf meine Bundeswehrzeit eingelegt. Dieser ist aktuell noch in Bearbeitung.
Als ich den ersten Bescheid erhalten und den Widerspruch eingelegt hatte, habe ich mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen. Sie sagte mir mir, dass sie nach nochmaliger Prüfung wohl wieder zu Nichtanerkennung kommen würde, da die Dienstzeiten nicht direkt vor meine Zeit bei der Polizei Hamburg absolviert worden seien. Da sie sich mit dem Thema nicht aber nicht genau auskenne, habe sie den Widerspruch an eine sachkundigere Bearbeiterin weitergeleitet, die sich die Sache nochmal anscheuen solle. Als ich mit der dann telefoniert habe, sagte diese mir, dass ich wahrscheinlich mit einer Ablehnung des Widerspruchs rechnen könne, da ich kein Soldat auf Zeit gewesen sei.
Eine Frage unter Kollegen ergab, dass dort wohl bereits auch Grundwehrdienstzeiten als auch Zivildienstzeiten anerkannt wurden.
Zur Berechnung meines Dienstjubiliäums wurden die Zeiten bei der Bundeswehr voll berücksichtigt.
Das ist ist denke ich der entsprechende Paragraph des Hamburger Besoldungsgesetzes:
§ 28
Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 2 anerkannt:
1.
Zeiten einer hauptberuflichen gleichwertigen Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind,
Nun meine Fragen:
Weiß jemand, wie es mit der Anerkennung von Bundeswehrzeiten auf die Erfahrungsstufen bei der Polizei Hamburg generell aussieht?
Falls mein Widerspruch abgewiesen wird, kann ich nochmals Widerspruch einlegen?
Hab ich Chancen, dass ein erneuter Widerspruch, dann mit professionller Unterstützung (Gerwerkschaft, Personalrat), Erfolg hat?
Vielen Dank im Voraus.
Zum Sachverhalt:
Ich war von 2008 bis 2014 Polizist beim Land Berlin (Studium zum gD mit anschließender Übernahme), dort wurde als Erfahrungszeit meine 15-monatige Bundeswehrzeit als freiwillig länger Dienender komplett anerkannt. Damit hatte ich zwischenzeitlich bereits Erfahrungsstufe 2 erreicht. Nun bin ich zum 01.10.2014 per Tauschpartner zur Landespolizei Hamburg gewechselt, womit natürlich eine neue Gehaltseingruppierung einherging. Per Bescheid zu meiner Stufenfestsetzung wurde mir mitgeteilt, dass lediglich meine Dienstzeiten bei der Polizei (nach Beendigung des Studiums) anerkannt werden. Dagegen hab ich dann Widerspruch auf erneute Prüfung mit dem Hinweis auf meine Bundeswehrzeit eingelegt. Dieser ist aktuell noch in Bearbeitung.
Als ich den ersten Bescheid erhalten und den Widerspruch eingelegt hatte, habe ich mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen. Sie sagte mir mir, dass sie nach nochmaliger Prüfung wohl wieder zu Nichtanerkennung kommen würde, da die Dienstzeiten nicht direkt vor meine Zeit bei der Polizei Hamburg absolviert worden seien. Da sie sich mit dem Thema nicht aber nicht genau auskenne, habe sie den Widerspruch an eine sachkundigere Bearbeiterin weitergeleitet, die sich die Sache nochmal anscheuen solle. Als ich mit der dann telefoniert habe, sagte diese mir, dass ich wahrscheinlich mit einer Ablehnung des Widerspruchs rechnen könne, da ich kein Soldat auf Zeit gewesen sei.
Eine Frage unter Kollegen ergab, dass dort wohl bereits auch Grundwehrdienstzeiten als auch Zivildienstzeiten anerkannt wurden.
Zur Berechnung meines Dienstjubiliäums wurden die Zeiten bei der Bundeswehr voll berücksichtigt.
Das ist ist denke ich der entsprechende Paragraph des Hamburger Besoldungsgesetzes:
§ 28
Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 2 anerkannt:
1.
Zeiten einer hauptberuflichen gleichwertigen Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind,
Nun meine Fragen:
Weiß jemand, wie es mit der Anerkennung von Bundeswehrzeiten auf die Erfahrungsstufen bei der Polizei Hamburg generell aussieht?
Falls mein Widerspruch abgewiesen wird, kann ich nochmals Widerspruch einlegen?
Hab ich Chancen, dass ein erneuter Widerspruch, dann mit professionller Unterstützung (Gerwerkschaft, Personalrat), Erfolg hat?
Vielen Dank im Voraus.