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Justizarzt schreibt volldienstfähig

Verfasst: 21. Okt 2014, 17:53
von Löwe1975
Hallo,
ich bin seit Anfang des Jahres krank geschrieben, bin wegen Burn Out und Depressionen in ärztlicher und psychologischer Behandlung.
War beim Justizarzt, dann zum psy. Gutachten, jetzt schreibt der Arzt, ich sei voll dienstfähig.
Ich weiß, dass ich keinen Schritt mehr in eine Anstalt setzen kann und werde und hab auch schon nen Termin beim Anwalt.
Wollte hier aber gerne mal nachfragen, welche Erfahrungen Ihr so gemacht habt. Habe gehört, wenn ich weiter krank bin, behalten die meine Bezüge erst mal ein??
Kann mir da jemand was zu sagen ??
Danke :)

Re: Justizarzt schreibt volldienstfähig

Verfasst: 22. Okt 2014, 11:00
von herr b
Schau mal hier, vielleicht könnte dir das weiter helfen

http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?d ... daten2=Vor


Meines Wissens nach können nur deine Bezüge einbehalten werden die deine bisher
erdiente Pension übersteigen. Die Mindestversorgung bleibt dir jedoch.

Re: Justizarzt schreibt volldienstfähig

Verfasst: 22. Okt 2014, 12:19
von Gunny
Hallo!
Der erste Satz in der Verfügung bietet wahrscheinlich schon Möglichkeit zur Gegenwehr:

Zur Vollzugsärztin oder zum Vollzugsarzt können nur bei Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen tätige beamtete Ärztinnen oder Ärzte bestellt werden
Welche Anstalt hat denn noch beamtete Ärzte, und seien es nur Beamte auf Zeit? Vielleicht passt es ja bei dir?
Gruß
Gunny

Re: Justizarzt schreibt volldienstfähig

Verfasst: 22. Okt 2014, 15:37
von DerHagn
Löwe 1975 wurde doch nicht zum Justizarzt bestellt? Er schrieb er "war" bei einem, nicht, dass er selbst einer ist. Oder irre ich mich?

Re: Justizarzt schreibt volldienstfähig

Verfasst: 22. Okt 2014, 18:12
von herr b
Die Frage ist ja welche relevanz die Aussage des Justizarztes hat. Der behandelnde Arzt schreibt
sie zur Zeit krank, während der Justizarzt volle Dienstfähigkeit bescheinigt. :shock:
Ich hatte gehofft das aus dem von mir gegoogelten Link vielleicht etwas mehr für die TE hervor
geht. (ist aber NRW Landesrecht)

Meiner Meinung nach ist der behandelnde Arzt derjenige der über Krankheit oder Dienstfähigkeit
erstmal entscheidet. Der Justizarzt bzw. der Amtsarzt geben doch nur Empfehlungen mit ihren
Gutachten an die Dienststelle ab, oder irre ich mich jetzt da?

Re: Justizarzt schreibt volldienstfähig

Verfasst: 22. Okt 2014, 19:41
von Löwe1975
Hallo,
danke schon mal für die Antworten.
Ja, die Dienststelle hat mich zum Amtsarzt geschickt.
Das mit den Bezügen bis zur Mindestpension beruhigt mich schon ein wenig, ich bin hier schon ausgeflippt, weil die Miete will ja weiter bezahlt werden :(
Mal sehen, was der Anwalt morgen sagt!!
Danke und liebe Grüße