ich habe einige Fragen zur Rückzahlung von Anwärterbezügen. Ich hoffe, dass jemand so nett ist und sich kurz Zeit nimmt. Dafür schon mal Vielen Dank!

Folgende Situation: Ein Regierungsinspektoranwärter bei einer Bundesbehörde merkt, dass die angestrebte Laufbahn im gehobenen Dienst doch nicht das Richtige für ihn ist. Alternative wäre wahrscheinlich, ein Studium an einer "normalen" Hochschule anzunehmen. Solange noch keine 3 Monate seit Ernennung verstrichen sind, darf man die Bezüge ja auch bei selbst eingeleiteter Entlassung behalten (BBesGVwV 59.5.5 a). Was aber wenn man das Ganze erst später feststellt, also z.B. nach einem Dreivierteljahr? Angeblich darf man dann zumindest 750 DM (ca. 385€) für jeden gezahlten Monat behalten, wahrscheinlich da man das angeblich braucht, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten (zu wenig, aber egal) (BBesGVwV 59.5.2).
Ebenfalls in 59.5.2 taucht das hier auf: "Auf die Rückforderung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde."
Was sollte vorliegen, damit eine solche Härte anerkannt wird, bzw. wie wirkt sich z.B. etwas Erspartes aus früherer Zeit hierauf aus? Ist man durch die "kann"- Formulierung vom Wohlwollen des Dienstherren abhängig?
Wie sieht es aus, wenn man (absichtlich) durchfällt? Keine Rückzahlung nötig? Kann es sein, dass man Pech hat und überhaupt erst nach z.B. 1,5 Jahren durchfallen kann, weil vorher keine endgültigen Prüfungen geschrieben werden? Kann der Dienstherr einem noch eine Chance geben und dann darf man die Klausuren noch mal in einem Jahr schreiben und das eigentliche Ziel wird verfehlt?
Kann man den Dienstherren irgendwie dazu bringen einen rauszuschmeißen, sodass man quasi nicht selbstverschuldet aussteigt?
Wie verhält sich das mit der PKV, wenn man nicht nahtlos in das neue Studium übergeht, weil das z.B. erst zum nächsten Wintersemester wieder los geht? Ist man gezwungen in der PKV zu bleiben? Wenn ja, wie verändert sich der Tarif, wenn man vorher einen Anwärtertarif mit Beihilfe hatte (ca. 50€), der ja nun nicht mehr gültig sein dürfte. Kommt man auch in der Zwischenzeit irgendwie wieder in die GKV, v.a. in die Familienversicherung?