Interessenausgleich/Sozialplan und Anbietungsverfahren
Verfasst: 5. Sep 2014, 13:34
Obwohl für mich der Interessenausgleich/Sozialplan gilt, sagt man mir ich werde nicht im Anbietungsverfahren berücksichtigt, weil man eine geschlossene Beschäftigungsgruppe vorbestimmt hat.
Ich bin damit nicht einverstanden, weil so meine bisherige befriste Tätigkeit anderen zugeortnet wird, obwohl ich mein Interesse bekundet habe.
Was würde mir ein Antrag auf EINSTWEILIGE VERFÜGUNG beim Verwaltungsgericht bringen, wenn dort sehr viele Verfahren anhängig sind.
Wird an den Verwaltungsgerichten gelost, wenn weniger Stellen, als Anstragsteller oder Kläger vorhanden sind?
Worin würde ein Begrenzung meiner Klagemöglichkeiten bestehen? Kann ich mich auch in Arbeitsbereichen einklagen, wo ich bisher nie gewesen bin?
Ich bin damit nicht einverstanden, weil so meine bisherige befriste Tätigkeit anderen zugeortnet wird, obwohl ich mein Interesse bekundet habe.
Was würde mir ein Antrag auf EINSTWEILIGE VERFÜGUNG beim Verwaltungsgericht bringen, wenn dort sehr viele Verfahren anhängig sind.
Wird an den Verwaltungsgerichten gelost, wenn weniger Stellen, als Anstragsteller oder Kläger vorhanden sind?
Worin würde ein Begrenzung meiner Klagemöglichkeiten bestehen? Kann ich mich auch in Arbeitsbereichen einklagen, wo ich bisher nie gewesen bin?