ein guter Freund von mir (in der Tat bin ich es nicht selbst

Nun ist es so, dass er eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchte (sollte/muss) und Angst hat, dass dies eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit verhindern könnte.
Von der Rechtslage ist es ja m.E. so, dass der Amtsarzt u.U. eine Prognoseentscheidung abgeben muss (weil psychische Erkrankungen ja auch temporär sein können), ob es mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, ob ein vorzeitiges Ausscheiden aus gesundheitlichen Gründen vor dem regulären Pensionierungslebensalters eintreten könnte.
Mein Freund sieht nunmehr den Kostenfaktor der Behandlung. Er möchte die Rechnungen bei seiner PKV einreichen und die andere Hälfte der Kosten selbst tragen.
zur Info: In Bayern gibt es grds. (intern) die Regel, dass bei einer Krankheitsdauer von kumulativ 10-15 Tagen im Jahr (während der Probezeit) der Gang zum Amtsarzt vor der Verbeamtung auf Lebenszeit obligatorisch wird (mittlerweile wohl schon bei der Mindestanzahl von 10 Tagen/Jahr)
weitere Info: mein Freund hat bei den Einstellungsunterlagen nicht die Wahrheit gesagt. Er hatte bereits in der Vergangenheit eine solche o.g. Therapie. "Klugerweise" hat er damals lediglich bei seiner PKV die Rechnungen eingereicht, nicht jedoch bei Beihilfestelle. Zu seiner Entlastung sei gesagt, dass zum Zeitpunkt der Ausfüllung der Unterlagen und des Einstellungszeitpunkts keine Behandlung mehr stattfand (mithin die temporäre Erkrankung geheilt war?)
Um was geht es konkret: Sollte mein Freund sich innerhalb der "10-Tage-Frist" bewegen und daher nicht mehr zum Amtsarzt gehen müssen, wie groß ist die Gefahr seine Rechnungen bei der Beihilfestelle einzureichen? Gibt es einen Datenaustausch (Datenaustauschpflicht/Mitteilungspflicht) der Beihilfestelle ggü. dem Dienstherrn (hier der Freistaat Bayern)??