Hallo zusammen,
ich bin seit 2005 bei JobService Köln und habe heute ein Abordnungsschreiben vom BEV Hannoner erhalten. Ich soll ab dem 01.09. - 31.03.15 zur KVB nach Wuppertal mit Einsatz im Postbereich und mich um 9.00 Uhr bei einem Herrn XY melden.
Dem voraus ging eine Einladung zu einem Vostellungsgespräch am Donnerstag , 21.08. in Kleingruppen, an dem ich krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnte.
Ist schon ein starkes Stück mir ein Tätigkeit zuzuweisen, ohne das ich mich dazu äußern darf. Dann kann man sich das Vorstellungsgespräch sparen!
Des weiteren wurde mein dienstlicher Wohnsitz von Köln nach Wuppertal verlegt. Ich wohne hinter Köln. Bekomme ich da überhaupt noch ein Jobticket?
Gleichzeitig zum BEV Schreiben kam noch von DB JobService das Schreiben, dass die Abordnung zum 01.09. wirksam wird.
Ich bin noch weiter bis zum 22.09. dienstunfähig.
Ist die Abordung trotzdem wirksam? Muss ich überhaupt nacht Wuppertal? Ich bin ja da ewig unterwegs und das für 4 Tage!
Weiß vielleicht einer von Euch einen Rechtsanwalt in Köln, Bonn, Hürth, Brühl oder Wesseling, der sich im Beamtenrecht auskennt?
Ich bedanke mich schon einmal und lasse schöne Grüße da
Abgenevt
Abordnung / Zuweisung
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Re: Abordnung / Zuweisung
Der Abordnung wirst Du u.U. Folge leisten müssen, hier kenne ich aber die Strukturen nicht. Abordnungen sind nur in einem bestimmten Rahmen möglich.
Eine Änderung des dienstl. Wohnsitzes geht gar nicht, denn Deine DSt bleibt Köln. Hier will man wohl Trennungsgeld etc. einsparen...
Dies alleine ist ein Grund, einen RA aufzusuchen und vorher solltest Du gegen die Abordnung Widerspruch, vor allem gegen den dienstl. Wohnsitz einreichen.
Falls jemand einen RA kennt, bitte dann Mitteilung PN und nicht hier!!
Eine Änderung des dienstl. Wohnsitzes geht gar nicht, denn Deine DSt bleibt Köln. Hier will man wohl Trennungsgeld etc. einsparen...
Dies alleine ist ein Grund, einen RA aufzusuchen und vorher solltest Du gegen die Abordnung Widerspruch, vor allem gegen den dienstl. Wohnsitz einreichen.
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SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Re: Abordnung / Zuweisung
Hallo noch einmal....
Also genau im Abodnungssschreiben steht, dass für die Zeit der Abordnung Wuppertal mein dienstlicher Wohnsitz ist. Die Zuweisung gemäß § 12 Abs. 2 Deutsche Bahn Gründungsgesetz zur DB JobService GmbH ruht für den Zeitraum der Abordnung.
Also ist ab 01.09. Wuppertal für mich zuständig und falls eine Verlängerung meiner AU anstehen sollte, müsste ich mich dann schon mit Wuppertal in Verbindung setzten?
JobService ist ja dann raus!
Also genau im Abodnungssschreiben steht, dass für die Zeit der Abordnung Wuppertal mein dienstlicher Wohnsitz ist. Die Zuweisung gemäß § 12 Abs. 2 Deutsche Bahn Gründungsgesetz zur DB JobService GmbH ruht für den Zeitraum der Abordnung.
Also ist ab 01.09. Wuppertal für mich zuständig und falls eine Verlängerung meiner AU anstehen sollte, müsste ich mich dann schon mit Wuppertal in Verbindung setzten?
JobService ist ja dann raus!
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Re: Abordnung / Zuweisung
Muss mich jetzt noch einmal melden, da ich vom BEV Hannoner im gleichem Abodnungsschreiben auch noch zum BEV Dienstelle West abgeordnet wurde. Die sind dann jetzt auch ab Montag für mich zuständig.
Ich versuche schon den ganzen Vormittag meinen noch für mich zuständigen Disponenten zu erreichen. Habe dann auf dem AB um Rückruf gebeten. Ruft natürlich auch keiner mehr zurück!
Bin jetzt wirklich etwas durch den Wind..
Soll ich meinen Widerspruch bzgl......
1. Abordung zum BEV West
2. Einsatz in Wuppertal KVB
3. Abodnung des dienstlichen Wohnsitzes nach Wuppertal
......an das BEV in Hannover richten. Von da kam ja die Abordnung, oder zum BEV West, weil die ja anscheinend ab Montag für mich zuständig sind?
Ich bitte um PN.
Ich versuche schon den ganzen Vormittag meinen noch für mich zuständigen Disponenten zu erreichen. Habe dann auf dem AB um Rückruf gebeten. Ruft natürlich auch keiner mehr zurück!
Bin jetzt wirklich etwas durch den Wind..
Soll ich meinen Widerspruch bzgl......
1. Abordung zum BEV West
2. Einsatz in Wuppertal KVB
3. Abodnung des dienstlichen Wohnsitzes nach Wuppertal
......an das BEV in Hannover richten. Von da kam ja die Abordnung, oder zum BEV West, weil die ja anscheinend ab Montag für mich zuständig sind?
Ich bitte um PN.
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Re: Abordnung / Zuweisung
Ist doch einfach, einen Widerspruch richtet man an denjenigen, der etwas von einem will...
Telefonate oder dergl. sind in einem solchen Fall alles nur Blabla, haben keine Beweiswirkung und bewirken in der Regel eh nichts.
Suche Dir einen im Verwaltungsrecht versierten RA, dank Google dürfte das doch nicht so schwer sein...
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